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Beschlussvorlage (Neuwahl einer Schiedsperson; hier: Vorstellung der Bewerber)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Neuwahl einer Schiedsperson; 
hier: Vorstellung der Bewerber) Beschlussvorlage (Neuwahl einer Schiedsperson; 
hier: Vorstellung der Bewerber) Beschlussvorlage (Neuwahl einer Schiedsperson; 
hier: Vorstellung der Bewerber)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.11.2008 - Der Bürgermeister Az: 32-17-14 Nr. der Ratsdrucksache: 1469 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 09.12.2008 Rat 16.12.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Neuwahl einer Schiedsperson; hier: Vorstellung der Bewerber __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Weber __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1469 1. Sachverhalt: Die Amtszeit der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bad Münstereifel I ist am 30.07.2008 abgelaufen. Der Amtsinhaber, Herr Reiner Jansen, steht aus zeitlichen Gründen nicht mehr für eine weitere Wahlperiode zur Verfügung. Daher ist eine Neuwahl durchzuführen. Gem. § 3 des Schiedsamtsgesetzes NRW wird die Schiedsperson für die Dauer von 5 Jahren vom Rat gewählt. Bis zur Bestätigung dieser Neuwahl durch das Amtsgericht in Euskirchen bleibt Herr Jansen weiterhin im Amt tätig. Aufgrund mehrerer Bekanntmachungen im Amtsblatt und der Tagespresse haben folgende Bürgerinnen und Bürger Interesse für das Wahlamt bekundet: 1.) Herr Reiner Waßer, Bad Münstereifel, * 2.) Herr Udo Quack, Bad Münstereifel-Mahlberg , 3.) Herr Bernhard Schuster, Bad Münstereifel, 4.) Frau Elke Pardemann, Bad Münstereifel-Eicherscheid, 5.) Frau Irmgard Bünder, Bad Münstereifel-Kirspenich, Im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird den Bewerbern Gelegenheit gegeben, sich persönlich vorzustellen. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgt die Beratung. Zum Schiedsamtsbezirk Bad Münstereifel I * gehören folgende Ortsteile: Arloff, Bad Münstereifel, Bergrath, Eicherscheid, Eschweiler, Forsthaus Hülloch, Forsthaus Unterdickt, Gilsdorf, Hohn, Iversheim, Kalkar, Kirspenich, Kolvenbach, Lingscheiderhof, Nöthen, Rodert und Witscheiderhof. Im Rahmen des Wahlverfahrens wurde der Bund Deutscher Schiedsmänner und -frauen beteiligt, der in einem persönlichen Gespräch am 02.12.2008 die Bewerber über die Bedeutung, Aufgaben, den Umfang und das Verfahren der Streitschlichtung informiert. Die Schiedspersonen der beiden Schiedsamtsbezirke in Bad Münstereifel vertreten sich gegenseitig, d. h. die neu gewählte Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bad Münstereifel I wird gleichzeitig zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bad Münstereifel II gewählt. Nach der Wahl durch den Rat prüft das Amtsgericht in Euskirchen, ob bei der Wahl alle gesetzlichen Vorschriften beachtet wurden und die gewählte Person geeignet ist. Anschließend bestätigt das Amtsgericht die Wahl und nimmt die Vereidigung der Schiedsperson vor. 2. Rechtliche Würdigung Die Schiedsamtstätigkeit stellt hohe Anforderungen an den Amtsinhaber. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet sein. Das Schiedsamt verlangt im hohen Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, geistige Beweglichkeit und Reife des Urteils. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Die Schiedsperson sollte das 30. Lebensjahr vollendet haben und durch richterliche Anordnung nicht in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein. *Zur Schiedsperson sollte nicht gewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz nicht in dem Schiedsamtsbezirk hat. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine Seite 3 von Ratsdrucksache 1469 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Dem Rat ist das Recht vorbehalten, einen der Bewerber zur Schiedsperson auszuwählen und dem Amtsgericht zur Ernennung vorzuschlagen. Weitere Bewerber sind nicht bekannt. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Nach der Vorstellung der Bewerber erfolgt die Beratung und Auswahl im nichtöffentlichen Sitzungsteil.