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Kommune
Bad Münstereifel
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11.03.09, 23:54
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Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.11.2008
- Der Bürgermeister Az: 32-17-14
Nr. der Ratsdrucksache: 1469
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
09.12.2008
Rat
16.12.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neuwahl einer Schiedsperson;
hier: Vorstellung der Bewerber
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Berichterstatter: Herr Weber
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1469
1. Sachverhalt:
Die Amtszeit der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bad Münstereifel I ist am 30.07.2008
abgelaufen. Der Amtsinhaber, Herr Reiner Jansen, steht aus zeitlichen Gründen nicht mehr für
eine weitere Wahlperiode zur Verfügung. Daher ist eine Neuwahl durchzuführen. Gem. § 3 des
Schiedsamtsgesetzes NRW wird die Schiedsperson für die Dauer von 5 Jahren vom Rat gewählt.
Bis zur Bestätigung dieser Neuwahl durch das Amtsgericht in Euskirchen bleibt Herr Jansen
weiterhin im Amt tätig.
Aufgrund mehrerer Bekanntmachungen im Amtsblatt und der Tagespresse haben folgende
Bürgerinnen und Bürger Interesse für das Wahlamt bekundet:
1.) Herr Reiner Waßer, Bad Münstereifel,
*
2.) Herr Udo Quack, Bad Münstereifel-Mahlberg ,
3.) Herr Bernhard Schuster, Bad Münstereifel,
4.) Frau Elke Pardemann, Bad Münstereifel-Eicherscheid,
5.) Frau Irmgard Bünder, Bad Münstereifel-Kirspenich,
Im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird den Bewerbern
Gelegenheit gegeben, sich persönlich vorzustellen. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgt die
Beratung.
Zum Schiedsamtsbezirk Bad Münstereifel I * gehören folgende Ortsteile:
Arloff, Bad Münstereifel, Bergrath, Eicherscheid, Eschweiler, Forsthaus Hülloch, Forsthaus
Unterdickt, Gilsdorf, Hohn, Iversheim, Kalkar, Kirspenich, Kolvenbach, Lingscheiderhof, Nöthen,
Rodert und Witscheiderhof.
Im Rahmen des Wahlverfahrens wurde der Bund Deutscher Schiedsmänner und -frauen beteiligt,
der in einem persönlichen Gespräch am 02.12.2008 die Bewerber über die Bedeutung, Aufgaben,
den Umfang und das Verfahren der Streitschlichtung informiert. Die Schiedspersonen der beiden
Schiedsamtsbezirke in Bad Münstereifel vertreten sich gegenseitig, d. h. die neu gewählte
Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bad Münstereifel I wird gleichzeitig zur stellvertretenden
Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bad Münstereifel II gewählt.
Nach der Wahl durch den Rat prüft das Amtsgericht in Euskirchen, ob bei der Wahl alle
gesetzlichen Vorschriften beachtet wurden und die gewählte Person geeignet ist. Anschließend
bestätigt das Amtsgericht die Wahl und nimmt die Vereidigung der Schiedsperson vor.
2. Rechtliche Würdigung
Die Schiedsamtstätigkeit stellt hohe Anforderungen an den Amtsinhaber. Die Schiedsperson muss
nach ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet sein. Das Schiedsamt verlangt im
hohen Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, geistige Beweglichkeit und Reife des Urteils.
Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt
oder unter Betreuung steht. Die Schiedsperson sollte das 30. Lebensjahr vollendet haben und
durch richterliche Anordnung nicht in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein.
*Zur
Schiedsperson sollte nicht gewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet und seinen
Wohnsitz nicht in dem Schiedsamtsbezirk hat.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
Seite 3 von Ratsdrucksache 1469
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Dem Rat ist das Recht vorbehalten, einen der Bewerber zur Schiedsperson auszuwählen und dem
Amtsgericht zur Ernennung vorzuschlagen. Weitere Bewerber sind nicht bekannt.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Nach der Vorstellung der Bewerber erfolgt die Beratung und Auswahl im nichtöffentlichen
Sitzungsteil.