Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
21 kB
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 01.12.2008
- Der Bürgermeister Az: 812
Nr. der Ratsdrucksache: 1465
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
11.12.2008
Rat
16.12.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abwasserbeseitigungskonzept;
hier: Fortschreibung gem. § 53 Abs. 1 LWG
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter Orth, Techn. Betriebsleiter Schäfer
__________________________________________________________________________
(x)
Kosten €: 8.000,00 €
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( x ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( X Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1465
1. Sachverhalt:
Nach § 53 des Landeswassergesetzes NW (LWG) sind die Städte und Gemeinden verpflichtet,
den zuständigen Aufsichtsbehörden (bisher in einem Abstand von 5 Jahren) ein Abwasserbeseitigungskonzept vorzulegen.
Zuletzt wurde von der Stadt Bad Münstereifel das ABK für die Jahre 2003 – 2008 fortge-schrieben.
Die jetzt anstehende 4. Fortschreibung ist bis 2013 gültig. Der Fortschreibungs-zeitraum wurde im
Rahmen einer Novellierung des LWG von 5 Jahre auf 6 Jahre verlängert. Mit der neuen
Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten der Gemeinden
vom 27.12.2007 wurden darüber hinaus die inhaltlichen und formellen Anforderungen an das ABK
erheblich erweitert. Die Unterlagen sind in digitaler Form zu erstellen.
Die Kommunal- und Abwasserberatung NW (K.u.A.) hat Anfang 2008 im Auftrag der Bezirksregierung die in Papierform vorliegenden ABKs auf digitale Datenträger übernommen, um diese
Unterlagen dann zur Fortschreibung den Städten und Gemeinden zur Verfügung zu stellen. Aus
arbeitstechnischen Gründen wurde von den Stadtwerken die K.u.A. über die o. g. Schnittstelle
hinaus mit der weiteren Bearbeitung beauftragt. Seit April wurden nach und nach die Unterlagen
zusammengestellt. Der Aufwand für die Leistungen durch die K.u.A.liegt bei rd. 8.000,00 €.
Im ABK sollen der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung, die zeitlichen Abläufe und geschätzten Kosten für erforderliche Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Fortführung der
Abwasserbeseitigung, die Entwicklung im Bereich der häuslichen Kläreinrichtungen und die
Niederschlagswasserbeseitigung dargestellt werden.
Zustandsbeschreibung
Im Stadtgebiet sind ca. 220 km Kanäle im Misch- und Trennsystem von den Stadtwerken zu
betreiben und zu unterhalten.
Die Ortslage Kalkar ist mit Misch- und Schmutzwasser an die Kläranlage Kessenich angeschlossen. Im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes Kalkar West wurde für die Niederschlagswasserbeseitigung aus dem dortigen Trennsystem eine Regenrückhaltung gebaut.
Das übrige Stadtgebiet Bad Münstereifel ist in 5 Entwässerungsgebiete mit folgenden Kläranla-gen
aufgeteilt:
KA Kirspenich
27.000 Einwohnergleichwerte
KA Buchholzbach
4.500 Einwohnergleichwerte
KA Houverath
1.800 Einwohnergleichwerte
KA Wald
1.500 Einwohnergleichwerte
KA Nöthen
1.000 Einwohnergleichwerte
Außerdem befinden sich in Hummerzheim und in Odesheim noch mechanische Kläranlagen.
Diese Anlagen sind 2009 und 2010 außer Betrieb zu nehmen. Die Ableitung der Abwässer erfolgt
dann zur Kläranlage Buchholzbach.
Die Kläranlage Nöthen soll ebenfalls aufgegeben und die Ortslagen Nöthen und Gilsdorf, sowie
Pesch (Gde Nettersheim) über einen gemeinsamen Verbindungssammler an die Kläranlage
Kirspenich angeschlossen werden.
42 Sonderbauwerke, bestehend aus Regenüberlaufbecken, Staukanälen, Regenüberläufen und
Pumpstationen zur Behandlung und zur Weiterleitung des Mischwassers, sind im Kanalsystem
eingebunden.
Geplante Kanalbaumaßnahmen zur Sicherung der Abwasserbeseitigung (Anlagen I).
Die geplanten und erforderlichen Maßnahmen sind in der beigefügten Tabelle aufgeführt. Der
geschätzte finanzielle Aufwand ist innerhalb des Fortschreibungszeitraumes konkret den einzelnen Jahren bis 2013 zuzuordnen. Für die folgenden 6 Jahre wird eine Kostenprognose verlangt.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass diese Vorgaben bei der Umsetzung einer gewissen
Variabilität ausgesetzt sind.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1465
Nach der o. a. Verwaltungsvorschrift sind die Maßnahmen in 16 unterschiedliche Rubriken zu
unterteilen. Die Maßnahmen der Stadtwerke gliedern sich auf in
A 1 = Erweiterungsmaßnahmen
A 2 = Sanierungsmaßnahmen aus hydraulischen Gründen
A 3 = Sanierungsmaßnahmen aus baulichen Gründen
A 8 = Behandlung von Mischwasser (RÜB, SK, RÜ)
A 10 = Regenwasserrückhaltung vor Einleitung
A 1 Bei den Erweiterungsmaßnahmen handelt es sich um den erstmaligen
Anschluss ortsrandnaher Grundstücke (z. B. Langscheid Hagebuche,
Soller Schmittstr.) oder um die Kanalisierung größerer Ansiedlungen
außerhalb der Ortslagen (Michelsberg, Hummerzheim Wieselweg u.s.w.,
Hünkhovener Kreuz/Harscheider Weg, Bad Münstereifel Hirnbergweg).
Der geschätzte Investitionsaufwand bis 2013 liegt bei ca.
Eine Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht ist in diesen Fällen nicht
zu erwirken. Zum Hirnbergweg wird allerdings vor einer eventl. Kanalisierung
die bauliche Entwicklung abgewartet.
Außerdem sind unter der Ziffer (A1) auch die noch herzustellenden
Verbindungssammler Hummerzheim, Odesheim und Nöthen aufgeführt.
Der geschätzte Investitionsaufwand bis 2013 liegt bei ca.
A 2 Unter dieser Bezeichnung ist die Kanalisation in der Nöthenerstr. in der Maßnahmenübersicht aufgeführt. Vor aufwendigen Sanierungsmaßnahmen
ist die weitere bauliche Entwicklung in diesem Bereich, aber auch die
abwassertechnische Situation Bergstr. und die Rückhaltung vor dem
Heisterbacher Tor zu berücksichtigen.
Der geschätzte Investitionsaufwand bis 2013 liegt bei ca.
2.4 Mio. €.
1.6 Mio. €.
0.4 Mio. €.
A 3 Die Sanierungsmaßnahmen aus baulichen Gründen ergeben sich aus dem
Ergebnis der Kanaluntersuchung nach der Selbstüberwachungsverordnung Kanal.
In diesem Zusammenhang ist auch die Forderung nach der Dichtheitsprüfung
der Grundstücksentwässerungsleitungen zu beachten. Die Bürger wurden
durch Bekanntmachungen im Amtsblatt hierüber informiert.
Der geschätzte Investitionsaufwand bis 2013 liegt bei ca.
4.6 Mio. €.
A 8 Die Maßnahmen beziehen sich auf den Bau von Regenüberlaufbecken (RÜB)
und Staukanälen (SK). Zum Projekt „Kläranlage Buchholzbach“ ist noch
der SK in Hummerzheim und das RÜB in Odesheim herzustellen.
In der Erftschiene sind noch Rückhaltungen in Mahlberg, Eicherscheid,
Bad Münstereifel, Rodert und Arloff zu bauen oder zu ertüchtigen.
Der geschätzte Investitionsaufwand bis 2013 liegt bei ca.
2.3 Mio. €.
A 10 Regenwasserrückhaltungen sind für Bergrath (Kruchenbach) und für die
Niederschlagswasserbeseitigung aus der Ortslage Gilsdorf aktuell.
Der geschätzte Investitionsaufwand bis 2013 liegt bei ca.
0.5 Mio. €.
Häusliche Kläreinrichtungen (Anlagen II)
Häusliche Kläreinrichtungen in Form von Dreikammerklärgruben oder biologischen Anlagen (KKA)
und abflusslosen Gruben (AG) verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet. In der beigefügten
Tabelle sind die Außenbereiche (auf Dauer kein Anschluss) und die Bereiche mit
vorausichtlichem Anschlussdatum an die Kanalisation aufgelistet. Nach dieser Auflistung werden
bis 2013 etwa 104 (35 %) häusliche Kläreinrichtungen entfallen.
Seite 4 von Ratsdrucksache 1465
Einleitungsstellen/Niederschlagswasser (Anlage III).
Im beigefügten Übersichtsplan sind die Einleitstellen aus dem Trennsystem dargestellt.
Neue Gesetze, Verordnungen und Vorschriften haben die Anforderungen bei der Einleitung von
Niederschlagswasser aus der Trennkanalisation und von Mischwasser aus den Regenüberlaufbecken in Siefen oder Bäche erheblich verschärft. Die EU Rahmenrichtlinien für den
Schutz und die Bewirtschaftung der Gewässer, das BWK Merkblatt 3 (Bund der Ingenieure für
Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau) und der Trennerlass (Anforderungen an die
Niederschlagswässer im Trennverfahren) werden verstärkt bei neuen und bei zu verlängernden
Einleitanträgen und Einleitgenehmigungen Berücksichtigung finden. Hierbei geht es z. B. um die
Schaffung zusätzlicher Rückhaltevolumina um Stoßbelastungen in das Gewässer und somit die
Verdriftung von Flora und Fauna zu vermeiden. Im Bedarfsfalle sind diese Regenrückhaltebecken
mit Reinigungsvorrichtungen zu versehen. Zu der bestehenden Einleitung in Gilsdorf wurde in der
verlängerten Einleiterlaubnis von der Bezirksregierung eine Regenrückhaltung mit Bodenfilter
gefordert. Entscheidend für die Forderung der Bezirksregierung war, neben den o. a. Gesetzen,
Verordnungen und Vorschriften, auch, dass die Ortslage in der Wasserschutzzone II und der
Eschweiler Bach im FFH Gebiet liegen.
Im Bereich Nöthen/Gilsdorf und der Erftschiene –ab Bad Münstereifel bis Kirspenich- befinden sich
18 Einleitstellen von Niederschlagsentwässerungen zu denen die Einleiterlaubnis bis 2013 zu
verlängern ist. Außerdem hat der Erftverband in Abstimmungsgesprächen bereits größere Maßnahmen an den Einleitstellen und an den Gewässern beim Bau des RÜB Mahlberg und bei der
Umgestaltung des RÜB Rodert angekündigt. Die bautechnischen und finanziellen Auswirkungen
sind z. Zt. nicht bekannt. In der Maßnahmenübersicht zum ABK 2008-2013 wurden deshalb keine
Investitionen aufgenommen.
2. Rechtliche Würdigung
Nach dem Landeswassergesetz sind die Kommunen zur Erstellung und Fortschreibung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes verpflichtet.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen betreffen den Vermögensplan und den Erfolgsplan des
Betriebszweiges Abwasser und haben einen maßgeblichen Einfluss auf die Gebühren-entwicklung
in den kommenden Jahren.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Das ABK ist u. a. die Grundlage für zukünftige Maßnahmen mit geschätzten Investitionskosten.
Neue Erkenntnisse oder Forderungen der Aufsichtsbehörden werden zwangsläufig im Laufe des
Fortschreibungszeitraumes zu Änderungen führen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Zu Punkt der Tagesordnung
Ratsdrucksache-Nr. 1465
Abwasserbeseitigungskonzept;
hier: Fortschreibung gem. § 53 Abs. 1 LWG
Es wird beschlossen, die Fortschreibung zum ABK 2008-2013 der Bezirksregierung Köln zwecks
Zustimmung vorzulegen.
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel behält sich jedoch vor, bei der Umsetzung der Maßnahmen im
Einzelfall ggfls. Abweichungen zu beantragen.