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Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept; hier: Fortschreibung gem. § 53 Abs. 1 LWG)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
21 kB
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept;
hier: Fortschreibung gem. § 53 Abs. 1 LWG) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept;
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 01.12.2008 - Der Bürgermeister Az: 812 Nr. der Ratsdrucksache: 1465 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 11.12.2008 Rat 16.12.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abwasserbeseitigungskonzept; hier: Fortschreibung gem. § 53 Abs. 1 LWG __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter Orth, Techn. Betriebsleiter Schäfer __________________________________________________________________________ (x) Kosten €: 8.000,00 € ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( x ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( X Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1465 1. Sachverhalt: Nach § 53 des Landeswassergesetzes NW (LWG) sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, den zuständigen Aufsichtsbehörden (bisher in einem Abstand von 5 Jahren) ein Abwasserbeseitigungskonzept vorzulegen. Zuletzt wurde von der Stadt Bad Münstereifel das ABK für die Jahre 2003 – 2008 fortge-schrieben. Die jetzt anstehende 4. Fortschreibung ist bis 2013 gültig. Der Fortschreibungs-zeitraum wurde im Rahmen einer Novellierung des LWG von 5 Jahre auf 6 Jahre verlängert. Mit der neuen Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten der Gemeinden vom 27.12.2007 wurden darüber hinaus die inhaltlichen und formellen Anforderungen an das ABK erheblich erweitert. Die Unterlagen sind in digitaler Form zu erstellen. Die Kommunal- und Abwasserberatung NW (K.u.A.) hat Anfang 2008 im Auftrag der Bezirksregierung die in Papierform vorliegenden ABKs auf digitale Datenträger übernommen, um diese Unterlagen dann zur Fortschreibung den Städten und Gemeinden zur Verfügung zu stellen. Aus arbeitstechnischen Gründen wurde von den Stadtwerken die K.u.A. über die o. g. Schnittstelle hinaus mit der weiteren Bearbeitung beauftragt. Seit April wurden nach und nach die Unterlagen zusammengestellt. Der Aufwand für die Leistungen durch die K.u.A.liegt bei rd. 8.000,00 €. Im ABK sollen der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung, die zeitlichen Abläufe und geschätzten Kosten für erforderliche Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Fortführung der Abwasserbeseitigung, die Entwicklung im Bereich der häuslichen Kläreinrichtungen und die Niederschlagswasserbeseitigung dargestellt werden. Zustandsbeschreibung Im Stadtgebiet sind ca. 220 km Kanäle im Misch- und Trennsystem von den Stadtwerken zu betreiben und zu unterhalten. Die Ortslage Kalkar ist mit Misch- und Schmutzwasser an die Kläranlage Kessenich angeschlossen. Im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes Kalkar West wurde für die Niederschlagswasserbeseitigung aus dem dortigen Trennsystem eine Regenrückhaltung gebaut. Das übrige Stadtgebiet Bad Münstereifel ist in 5 Entwässerungsgebiete mit folgenden Kläranla-gen aufgeteilt: KA Kirspenich 27.000 Einwohnergleichwerte KA Buchholzbach 4.500 Einwohnergleichwerte KA Houverath 1.800 Einwohnergleichwerte KA Wald 1.500 Einwohnergleichwerte KA Nöthen 1.000 Einwohnergleichwerte Außerdem befinden sich in Hummerzheim und in Odesheim noch mechanische Kläranlagen. Diese Anlagen sind 2009 und 2010 außer Betrieb zu nehmen. Die Ableitung der Abwässer erfolgt dann zur Kläranlage Buchholzbach. Die Kläranlage Nöthen soll ebenfalls aufgegeben und die Ortslagen Nöthen und Gilsdorf, sowie Pesch (Gde Nettersheim) über einen gemeinsamen Verbindungssammler an die Kläranlage Kirspenich angeschlossen werden. 42 Sonderbauwerke, bestehend aus Regenüberlaufbecken, Staukanälen, Regenüberläufen und Pumpstationen zur Behandlung und zur Weiterleitung des Mischwassers, sind im Kanalsystem eingebunden. Geplante Kanalbaumaßnahmen zur Sicherung der Abwasserbeseitigung (Anlagen I). Die geplanten und erforderlichen Maßnahmen sind in der beigefügten Tabelle aufgeführt. Der geschätzte finanzielle Aufwand ist innerhalb des Fortschreibungszeitraumes konkret den einzelnen Jahren bis 2013 zuzuordnen. Für die folgenden 6 Jahre wird eine Kostenprognose verlangt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass diese Vorgaben bei der Umsetzung einer gewissen Variabilität ausgesetzt sind. Seite 3 von Ratsdrucksache 1465 Nach der o. a. Verwaltungsvorschrift sind die Maßnahmen in 16 unterschiedliche Rubriken zu unterteilen. Die Maßnahmen der Stadtwerke gliedern sich auf in A 1 = Erweiterungsmaßnahmen A 2 = Sanierungsmaßnahmen aus hydraulischen Gründen A 3 = Sanierungsmaßnahmen aus baulichen Gründen A 8 = Behandlung von Mischwasser (RÜB, SK, RÜ) A 10 = Regenwasserrückhaltung vor Einleitung A 1 Bei den Erweiterungsmaßnahmen handelt es sich um den erstmaligen Anschluss ortsrandnaher Grundstücke (z. B. Langscheid Hagebuche, Soller Schmittstr.) oder um die Kanalisierung größerer Ansiedlungen außerhalb der Ortslagen (Michelsberg, Hummerzheim Wieselweg u.s.w., Hünkhovener Kreuz/Harscheider Weg, Bad Münstereifel Hirnbergweg). Der geschätzte Investitionsaufwand bis 2013 liegt bei ca. Eine Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht ist in diesen Fällen nicht zu erwirken. Zum Hirnbergweg wird allerdings vor einer eventl. Kanalisierung die bauliche Entwicklung abgewartet. Außerdem sind unter der Ziffer (A1) auch die noch herzustellenden Verbindungssammler Hummerzheim, Odesheim und Nöthen aufgeführt. Der geschätzte Investitionsaufwand bis 2013 liegt bei ca. A 2 Unter dieser Bezeichnung ist die Kanalisation in der Nöthenerstr. in der Maßnahmenübersicht aufgeführt. Vor aufwendigen Sanierungsmaßnahmen ist die weitere bauliche Entwicklung in diesem Bereich, aber auch die abwassertechnische Situation Bergstr. und die Rückhaltung vor dem Heisterbacher Tor zu berücksichtigen. Der geschätzte Investitionsaufwand bis 2013 liegt bei ca. 2.4 Mio. €. 1.6 Mio. €. 0.4 Mio. €. A 3 Die Sanierungsmaßnahmen aus baulichen Gründen ergeben sich aus dem Ergebnis der Kanaluntersuchung nach der Selbstüberwachungsverordnung Kanal. In diesem Zusammenhang ist auch die Forderung nach der Dichtheitsprüfung der Grundstücksentwässerungsleitungen zu beachten. Die Bürger wurden durch Bekanntmachungen im Amtsblatt hierüber informiert. Der geschätzte Investitionsaufwand bis 2013 liegt bei ca. 4.6 Mio. €. A 8 Die Maßnahmen beziehen sich auf den Bau von Regenüberlaufbecken (RÜB) und Staukanälen (SK). Zum Projekt „Kläranlage Buchholzbach“ ist noch der SK in Hummerzheim und das RÜB in Odesheim herzustellen. In der Erftschiene sind noch Rückhaltungen in Mahlberg, Eicherscheid, Bad Münstereifel, Rodert und Arloff zu bauen oder zu ertüchtigen. Der geschätzte Investitionsaufwand bis 2013 liegt bei ca. 2.3 Mio. €. A 10 Regenwasserrückhaltungen sind für Bergrath (Kruchenbach) und für die Niederschlagswasserbeseitigung aus der Ortslage Gilsdorf aktuell. Der geschätzte Investitionsaufwand bis 2013 liegt bei ca. 0.5 Mio. €. Häusliche Kläreinrichtungen (Anlagen II) Häusliche Kläreinrichtungen in Form von Dreikammerklärgruben oder biologischen Anlagen (KKA) und abflusslosen Gruben (AG) verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet. In der beigefügten Tabelle sind die Außenbereiche (auf Dauer kein Anschluss) und die Bereiche mit vorausichtlichem Anschlussdatum an die Kanalisation aufgelistet. Nach dieser Auflistung werden bis 2013 etwa 104 (35 %) häusliche Kläreinrichtungen entfallen. Seite 4 von Ratsdrucksache 1465 Einleitungsstellen/Niederschlagswasser (Anlage III). Im beigefügten Übersichtsplan sind die Einleitstellen aus dem Trennsystem dargestellt. Neue Gesetze, Verordnungen und Vorschriften haben die Anforderungen bei der Einleitung von Niederschlagswasser aus der Trennkanalisation und von Mischwasser aus den Regenüberlaufbecken in Siefen oder Bäche erheblich verschärft. Die EU Rahmenrichtlinien für den Schutz und die Bewirtschaftung der Gewässer, das BWK Merkblatt 3 (Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau) und der Trennerlass (Anforderungen an die Niederschlagswässer im Trennverfahren) werden verstärkt bei neuen und bei zu verlängernden Einleitanträgen und Einleitgenehmigungen Berücksichtigung finden. Hierbei geht es z. B. um die Schaffung zusätzlicher Rückhaltevolumina um Stoßbelastungen in das Gewässer und somit die Verdriftung von Flora und Fauna zu vermeiden. Im Bedarfsfalle sind diese Regenrückhaltebecken mit Reinigungsvorrichtungen zu versehen. Zu der bestehenden Einleitung in Gilsdorf wurde in der verlängerten Einleiterlaubnis von der Bezirksregierung eine Regenrückhaltung mit Bodenfilter gefordert. Entscheidend für die Forderung der Bezirksregierung war, neben den o. a. Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften, auch, dass die Ortslage in der Wasserschutzzone II und der Eschweiler Bach im FFH Gebiet liegen. Im Bereich Nöthen/Gilsdorf und der Erftschiene –ab Bad Münstereifel bis Kirspenich- befinden sich 18 Einleitstellen von Niederschlagsentwässerungen zu denen die Einleiterlaubnis bis 2013 zu verlängern ist. Außerdem hat der Erftverband in Abstimmungsgesprächen bereits größere Maßnahmen an den Einleitstellen und an den Gewässern beim Bau des RÜB Mahlberg und bei der Umgestaltung des RÜB Rodert angekündigt. Die bautechnischen und finanziellen Auswirkungen sind z. Zt. nicht bekannt. In der Maßnahmenübersicht zum ABK 2008-2013 wurden deshalb keine Investitionen aufgenommen. 2. Rechtliche Würdigung Nach dem Landeswassergesetz sind die Kommunen zur Erstellung und Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes verpflichtet. 3. Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen betreffen den Vermögensplan und den Erfolgsplan des Betriebszweiges Abwasser und haben einen maßgeblichen Einfluss auf die Gebühren-entwicklung in den kommenden Jahren. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Das ABK ist u. a. die Grundlage für zukünftige Maßnahmen mit geschätzten Investitionskosten. Neue Erkenntnisse oder Forderungen der Aufsichtsbehörden werden zwangsläufig im Laufe des Fortschreibungszeitraumes zu Änderungen führen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Zu Punkt der Tagesordnung Ratsdrucksache-Nr. 1465 Abwasserbeseitigungskonzept; hier: Fortschreibung gem. § 53 Abs. 1 LWG Es wird beschlossen, die Fortschreibung zum ABK 2008-2013 der Bezirksregierung Köln zwecks Zustimmung vorzulegen. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel behält sich jedoch vor, bei der Umsetzung der Maßnahmen im Einzelfall ggfls. Abweichungen zu beantragen.