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Beschlussvorlage (Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes in Bad Münstereifel-Schönau, Mahlberger Straße)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
04.12.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes in Bad Münstereifel-Schönau, Mahlberger Straße) Beschlussvorlage (Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes in Bad Münstereifel-Schönau, Mahlberger Straße)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 12.11.2008 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1462 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 04.12.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes in Bad Münstereifel-Schönau, Mahlberger Straße __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1462 1. Sachverhalt: Die Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Schönau, Flur 4, Flurstück 674 haben einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes eingereicht. Das Grundstück ist derzeit zum Teil als Wohnbaufläche und zum überwiegenden Teil als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Die Eigentümer möchten dieses Grundstück, wie im beigefügten Plan dargestellt, bebauen. Die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung für eine solche Bebauung muß durch die Änderung des Flächenutzungsplanes und den Erlaß einer Satzung geschaffen werden. Ein entsprechender Änderungsantrag wurde im Jahr 2006 nach der Beratung in der Planungskommission abgelehnt. Zur Erschließung ist auszuführen, dass die öffentliche Kanalisation und Wasserleitung zu verlängern sind. Ferner wird zu untersuchen sein, ob abweichend von der nach § 51 a) LWG NRW vorrangigen dezentralen Beseitigung das Niederschlagswasser in den Mischwasserkanal eingeleitet werden darf und der Kanal auch hydraulisch ausreichend leistungsfähig ist. Bei der Wasserversorgung ist das Problem des geringen Wasserdrucks zu lösen. Die Mahlberger Straße besitzt vor dem betroffenen Grundstück keine geeigneten Entwässerungseinrichtungen und keine Beleuchtung. Überdies entspricht die Fahrbahn nicht den dafür geltenden techn. Regelwerken. Aus diesem Grunde bedarf es zur Erschließung eines Erschließungsvertrages. Weitere Erläuterungen hierzu erfolgen bei einer Ortsbesichtigung, die vor der Sitzung erfolgt. Um Beratung wird gebeten. 2. Rechtliche Würdigung Bauleitplanverfahren werden durchgeführt. im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen In Bauleitplanverfafahren werden Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: