Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
04.12.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 12.11.2008
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1462
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
04.12.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes in Bad Münstereifel-Schönau, Mahlberger
Straße
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1462
1. Sachverhalt:
Die Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Schönau, Flur 4, Flurstück 674 haben einen Antrag
auf Änderung des Flächennutzungsplanes eingereicht.
Das Grundstück ist derzeit zum Teil als Wohnbaufläche und zum überwiegenden Teil als
landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt.
Die Eigentümer möchten dieses Grundstück, wie im beigefügten Plan dargestellt, bebauen.
Die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung für eine solche Bebauung muß durch die
Änderung des Flächenutzungsplanes und den Erlaß einer Satzung geschaffen werden.
Ein entsprechender Änderungsantrag wurde im Jahr 2006 nach der Beratung in der
Planungskommission abgelehnt.
Zur Erschließung ist auszuführen, dass die öffentliche Kanalisation und Wasserleitung zu
verlängern sind. Ferner wird zu untersuchen sein, ob abweichend von der nach § 51 a) LWG NRW
vorrangigen dezentralen Beseitigung das Niederschlagswasser in den Mischwasserkanal
eingeleitet werden darf und der Kanal auch hydraulisch ausreichend leistungsfähig ist. Bei der
Wasserversorgung ist das Problem des geringen Wasserdrucks zu lösen. Die Mahlberger Straße
besitzt vor dem betroffenen Grundstück keine geeigneten Entwässerungseinrichtungen und keine
Beleuchtung. Überdies entspricht die Fahrbahn nicht den dafür geltenden techn. Regelwerken.
Aus diesem Grunde bedarf es zur Erschließung eines Erschließungsvertrages.
Weitere Erläuterungen hierzu erfolgen bei einer Ortsbesichtigung, die vor der Sitzung erfolgt.
Um Beratung wird gebeten.
2. Rechtliche Würdigung
Bauleitplanverfahren werden
durchgeführt.
im
Rahmen
der
gesetzlichen
Bestimmungen
des
BauGB
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
In Bauleitplanverfafahren werden Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren
Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag: