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Mitteilungsvorlage (Leitungswasserschaden im Kindergarten Effelsberg)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
13.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Mitteilungsvorlage (Leitungswasserschaden im Kindergarten Effelsberg) Mitteilungsvorlage (Leitungswasserschaden im Kindergarten Effelsberg)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 05.11.2008 - Der Bürgermeister Az: 51-10-30 Le Nr. der Ratsdrucksache: 1454 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales 13.11.2008 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Leitungswasserschaden im Kindergarten Effelsberg __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Mit Datum vom 04.11.2008 hat die SPD-Fraktion auf elektronischem Wege Informationen zu den Folgen eines Leitungswasserschadens im Kindergarten Effelsberg, Stephanusstraße, erbeten. Die Anfrage ist dieser Mitteilungsvorlage als Anlage beigefügt. Zu den aufgeworfenen Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: a) Welche Kosten entstehen für das Provisorium? Es wurde eine Mietvereinbarung mit dem Seniorenzentrum Haus Hardt geschlossen. Danach ist pro Monat eine am örtlichen Mietwert orientierte Miete von rd. 4,-- €/qm = 400,-- €/pro Monat zu zahlen. Daneben werden die Nebenkosten (Energie, Wasser, Abwasser) auf der Basis der für das bisherige Kindergartengebäude angefallenen und dort in der Zeit der provisorischen Unterbringung ersparten Kosten in Höhe von rd. 225,-- €/mtl. gezahlt. Die Reinigung der gemieteten Flächen wird seitens der für den Kindergarten eingestellten Reinigungskraft durchgeführt und wird somit kostenmäßig in vollem Umfang kompensiert. Seite 2 von Ratsdrucksache 1454 b) Warum wurde noch nicht mit den Instandsetzungsmaßnahmen des Kindergartens begonnen? Mit den Instandsetzungsarbeiten wurde unverzüglich nach Bekanntwerden der Schäden (Wasserschäden) am 15. September 2008 begonnen. Der zunächst lokalisierte Schaden am Ausdehnungsgefäß der Heizung im Dachgeschoss wurde sofort behoben und wurde vollständig durch die Gebäudeversicherung übernommen. Unabhängig davon wurde aufsteigende Feuchtigkeit im Erdgeschoss (Gruppenraum) festgestellt, die auf einen weiteren Leitungsschaden (Wasserleitung) in der Wand zwischen WC und Gruppenraum zurück zu führen ist. Die Verhandlungen mit der Versicherung hinsichtlich der Schadensregulierung sind noch nicht abgeschlossen, weil die Ursächlichkeit strittig ist. Der bisherige Holzfußboden war ohne weitere Isolierung unmittelbar auf Erdreich verlegt. Die Stadt hat zur Unterstützung ihrer Position einen Sachverständigen eingeschaltet. Zeitaufwändig sind zur Behebung dieses Schadens die erforderlichen Trocknungsmaßnahmen, die für die Sanierung des Fußbodens im Gruppenraum des Kindergartens notwendig sind. Die Verwaltung hat mit Blick auf die erforderliche Sanierung unverzüglich Angebote in Höhe von rd. 15.000 € eingeholt. Die Fortsetzung der Instandsetzungsmaßnahmen ist nun abhängig von der Feststellung des endgültigen Regulierungsumfanges durch den Gebäudeversicherer und der hinreichenden Trocknung des Mauerwerkes, die für Ende November 2008 erwartet wird. Dann wird sofort mit den erforderlichen Bauarbeiten (Beton- und Estricharbeiten sowie Oberbodenverlegung) begonnen, die wiederum einen Zeitraum von ca. acht Wochen erfordern (Einbau eines Betonbodens mit schwimmendem Estrich - Trocknung!). c) Wann ist mit dem Ende des Provisoriums zu rechnen? Der unter 1. beschriebene Mietvertrag wurde bis einschl. Januar 2009 abgeschlossen. Die Verwaltung geht davon aus, dass Ende Januar/Anfang Februar der Kindergarten in die alten Räume wieder zurück ziehen kann, ohne dass die Gefahr eines Schimmelbefalls besteht. d) Welche Kosten sind durch die Versicherung nicht gedeckt und kommen auf die Stadt zu? Hierzu wird auf Ziffer 2. verwiesen. 2. Rechtliche Würdigung Keine. 3. Finanzielle Auswirkungen S. o. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine