Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
13.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 05.11.2008
- Der Bürgermeister Az: 51-10-30 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 1454
__________________________________________________________________________
Sitzungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales
13.11.2008
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung der Mitteilung:
Leitungswasserschaden im Kindergarten Effelsberg
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Ulrich Ley
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
1. Sachverhalt:
Mit Datum vom 04.11.2008 hat die SPD-Fraktion auf elektronischem Wege Informationen zu den
Folgen eines Leitungswasserschadens im Kindergarten Effelsberg, Stephanusstraße, erbeten. Die
Anfrage ist dieser Mitteilungsvorlage als Anlage beigefügt.
Zu den aufgeworfenen Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
a)
Welche Kosten entstehen für das Provisorium?
Es wurde eine Mietvereinbarung mit dem Seniorenzentrum Haus Hardt geschlossen. Danach ist
pro Monat eine am örtlichen Mietwert orientierte Miete von rd. 4,-- €/qm = 400,-- €/pro Monat zu
zahlen. Daneben werden die Nebenkosten (Energie, Wasser, Abwasser) auf der Basis der für das
bisherige Kindergartengebäude angefallenen und dort in der Zeit der provisorischen Unterbringung
ersparten Kosten in Höhe von rd. 225,-- €/mtl. gezahlt. Die Reinigung der gemieteten Flächen wird
seitens der für den Kindergarten eingestellten Reinigungskraft durchgeführt und wird somit
kostenmäßig in vollem Umfang kompensiert.
Seite 2 von Ratsdrucksache 1454
b)
Warum wurde noch nicht mit den Instandsetzungsmaßnahmen des Kindergartens
begonnen?
Mit den Instandsetzungsarbeiten wurde unverzüglich nach Bekanntwerden der Schäden
(Wasserschäden) am 15. September 2008 begonnen. Der zunächst lokalisierte Schaden am
Ausdehnungsgefäß der Heizung im Dachgeschoss wurde sofort behoben und wurde vollständig
durch die Gebäudeversicherung übernommen.
Unabhängig davon wurde aufsteigende Feuchtigkeit im Erdgeschoss (Gruppenraum) festgestellt,
die auf einen weiteren Leitungsschaden (Wasserleitung) in der Wand zwischen WC und
Gruppenraum zurück zu führen ist. Die Verhandlungen mit der Versicherung hinsichtlich der
Schadensregulierung sind noch nicht abgeschlossen, weil die Ursächlichkeit strittig ist. Der
bisherige Holzfußboden war ohne weitere Isolierung unmittelbar auf Erdreich verlegt. Die Stadt hat
zur Unterstützung ihrer Position einen Sachverständigen eingeschaltet.
Zeitaufwändig sind zur Behebung dieses Schadens die erforderlichen Trocknungsmaßnahmen, die
für die Sanierung des Fußbodens im Gruppenraum des Kindergartens notwendig sind. Die
Verwaltung hat mit Blick auf die erforderliche Sanierung unverzüglich Angebote in Höhe von rd.
15.000 € eingeholt. Die Fortsetzung der Instandsetzungsmaßnahmen ist nun abhängig von der
Feststellung des endgültigen Regulierungsumfanges durch den Gebäudeversicherer und der
hinreichenden Trocknung des Mauerwerkes, die für Ende November 2008 erwartet wird. Dann
wird sofort mit den erforderlichen Bauarbeiten (Beton- und Estricharbeiten sowie
Oberbodenverlegung) begonnen, die wiederum einen Zeitraum von ca. acht Wochen erfordern
(Einbau eines Betonbodens mit schwimmendem Estrich - Trocknung!).
c)
Wann ist mit dem Ende des Provisoriums zu rechnen?
Der unter 1. beschriebene Mietvertrag wurde bis einschl. Januar 2009 abgeschlossen. Die
Verwaltung geht davon aus, dass Ende Januar/Anfang Februar der Kindergarten in die alten
Räume wieder zurück ziehen kann, ohne dass die Gefahr eines Schimmelbefalls besteht.
d)
Welche Kosten sind durch die Versicherung nicht gedeckt und kommen auf die Stadt
zu?
Hierzu wird auf Ziffer 2. verwiesen.
2. Rechtliche Würdigung
Keine.
3. Finanzielle Auswirkungen
S. o.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine