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Beschlussvorlage (23. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (23. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980) Beschlussvorlage (23. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980) Beschlussvorlage (23. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 29.10.2008 - Der Bürgermeister Az: 24-46-02 Nr. der Ratsdrucksache: 1449 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 18.11.2008 Rat 25.11.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 23. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1449 1. Sachverhalt: Mit dieser Ratsdrucksache wird der Entwurf der 23. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel (Anlage 1) zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Auf der Grundlage der für das Jahr 2009 durchgeführten Gebührenbedarfsberechung werden folgende Gebührenänderungen vorgeschlagen: Leistungsart Maschinelle bzw. manuelle Straßenreinigung (einmal wöchentlich) Maschinelle bzw. manuelle Straßenreinigung (zweimal wöchentlich) Winterwartung von Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung Winterwartung von Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung bisher gültige ab 01.01.2009 gültige Gebührensätze €/m Gebührensätze €/m 2,35 2,41 4,70 4,82 0,82 0,76 0,83 0,77 Winterwartung von Anliegerstraßen 0,85 0,78 Winterwartung von Fußgängergeschäftsstraßen 0,86 0,80 Die ausgewiesenen Gebührenänderungen werden bei einem durchschnittlich großen und normal zugeschnittenen Grundstück mit 30 – 40 m anrechenbarer Grundstückfront, zu Erhöhungen bzw. Entlastungen in einer Spannbreite von ./. 2,40 € bis + 2,40 €/jährlich führen. Berücksichtigung von Kostenüber- und Unterdeckungen vergangener Abrechnungsperioden bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs Gemäß § 6 Abs. 2 KAG (Kommunalabgabengesetz) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2007 weisen folgende Ergebnisse bei der kostenrechnenden Einrichtung Winterdienst aus: o o o o o Überschuss aus Vorjahren. Überschuss 2004 Unterdeckung 2005 Unterdeckung 2006 Überschuss 2007 o Summe: 53.407,35 € 21.155,27 € ./. 118.013,59 € ./. 30.441,67 € 88.557,80 € 14.665,16 € Wegen der nur schlecht bis gar nicht zu prognostizierenden Kosten des Winterdienstes sollte der aktuelle Überschuss des Gebührenhaushaltes nicht bereits im nächsten Jahr an die Gebührenschuldner ausgekehrt, sondern zur Deckung von sich ggf. in diesem oder im nächsten Jahr ergebenden Fehlbeträgen zurückbehalten werden. 2. Rechtliche Würdigung nicht erforderlich Seite 3 von Ratsdrucksache 1449 3. Finanzielle Auswirkungen Es wird auf die vorstehende Darstellung des Sachverhaltes verwiesen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine Beschlussvorschlag: 23. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 1. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 23. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 wurde vom Rat geprüft und gebilligt. 2. Die 23. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.