Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
7,9 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur Beschlussvorlage 1449
Seite 1 von 1
Entwurf
23. Satzung
vom
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der
Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt
Bad Münstereifel) vom 10.12.1980
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert
durch Art. I des Gesetzes vom 09.10.2007 (GV. NRW S. 380), der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in der Fassung vom
21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Artikel X des Gesetzes
vom 09.10.2007 (GV.NRW. S. 380) hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung
am (DATUM) folgende 23. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 beschlossen:
§1
§ 2 - Gebührenmaßstab und Gebührensatz- wird wie folgt geändert:
1.
Abs. 4 erhält folgende Fassung:
„Wird von der Stadt die Straßenreinigung (Sommerreinigung) maschinell oder manuell
durchgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr je Meter Grundstücksseite (Abs. 1 bis 3)
unabhängig von der Verkehrsbedeutung der Straße bei einer einmaligen wöchentlichen
Reinigung 2,41 Euro jährlich. Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die
Benutzungsgebühr entsprechend. Die Anzahl der wöchentlichen Reinigungen ergibt sich
aus dem Straßenverzeichnis.
2.
Abs. 5 erhält folgende Fassung:
„Für die Winterwartung der Fahrbahn beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter
Grundstücksseite (Abs. 1 bis 3), wenn das Grundstück durch eine Straße erschlossen
wird, die überwiegend
a) dem überörtlichen Verkehr dient
b) dem innerörtlichen Verkehr dient
c) dem Anliegerverkehr dient
d) dem Fußgängergeschäftsverkehr dient
§2
Diese Satzung tritt am 01.01.2009 in Kraft
D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T1913.doc
0,76 Euro
0,77 Euro
0,78 Euro
0,80 Euro