Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
21 kB
Datum
24.05.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.05.2007
- Der Bürgermeister Az: 51-10-10 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 958
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Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales
24.05.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
hier: Anträge der CDU-Fraktion vom 19.03.2007 und der UWV-Fraktion vom 21.03.2007
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 958
Sachverhalt:
Das zuständige Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes
Nordrhein-Westfalen ist in das Gesetzgebungsverfahren für ein neues Kinderbildungsgesetz
(KiBiz) eingetreten, das zum 01.08.2008 in Kraft treten soll.
Das Konsenspapier, das zwischen dem Landesministerium, der Arbeitsgemeinschaft der
Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, des Katholischen Büros, des Beauftragten der
Evangelischen Kirche und den kommunalen Spitzenverbänden am 26.02.2007 vereinbart wurde
sowie der darauf basierende Gesetzentwurf vom 23.03.2007 liegen der Verwaltung vor.
Zusammenfassend zeichnen sich daraus folgende herauszuhebende Neuregelungen ab:
1.
Die in § 3 der Betriebskostenverordnung zum geltenden GTK verankerten Gruppenformen
werden durch neue Betreuungsstrukturen abgelöst. Die bestehenden Kindergartengruppen
sind folgenden Gruppenformen zuzuordnen:
Gruppenform I mit 20 Kindern im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt,
Gruppenform II mit 10 Kindern bis zu 3 Jahren und
Gruppenform III mit 25 Kindern im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt.
Innerhalb der beschriebenen Gruppenformen ist eine Abstufung abhängig von der
Betreuungsdauer (25, 35 oder 45 Wochenstunden) vorgesehen. Diese Konstellation ist
zudem wesentlich für die Personalausstattung, die Festlegung von Elternbeiträgen sowie
die pauschalierte Finanzausstattung des Einrichtungsträgers. Schon bei mehr als 1
freibleibendem Einrichtungsplatz werden Betriebszuschüsse anteilig gekürzt (4.000 – 8.000
€ pro Platz).
2.
Die Trägeranteile für kommunale Einrichtungen und solche der freien Wohlfahrtsverbände
bleiben unverändert, Trägeranteile für kirchliche Einrichtungen werden von bisher 20 % auf
künftig 12 % gekürzt.
3.
Anerkannte Familienzentren, denen ein landeseinheitliches Gütesiegel zuerkannt ist,
erhalten einen um 12.000,00 € aufgestockten Betriebskostenzuschuss.
4.
Die Sprachförderung wird gesetzlich verankert, verbunden mit einer Pauschale von 340,00
€ pro Kind mit anerkanntem Förderbedarf (Stichwort: Sprachstandserhebung).
5.
Der Gesetzgeber geht weiterhin davon aus, dass die Elternbeiträge 19 % der
Betriebskosten decken. Tatsächlich aber liegt diese Quote bei nur 13 %. Da die
Mitfinanzierung der Beitragsausfälle (Elternbeitragsdefizitausgleichsverfahren) landesseitig
zum 01.08.2006 eingestellt wurde, lastet der Kostendruck nunmehr ausschließlich auf den
Kommunen. Aufgrund deren finanzieller Probleme ergibt sich voraussichtlich die
Notwendigkeit, die Elternbeiträge erheblich zu erhöhen.
6.
Was die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren anbelangt, so kann Betreuungsbedarf, der
an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist, nach den Vorschriften des
Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) durch Tagespflege oder Unterbringung in
Einrichtungen gedeckt werden. Auch das neue KiBiz unterstreicht die Gleichwertigkeit
beider Betreuungsformen.
Nach Informationen des Kreisjugendamtes sind im Stadtgebiet Bad Münstereifels derzeit 5
anerkannte Tagesmütter tätig und halten insgesamt 12 Betreuungsplätze vor. Über die
tatsächliche Belegung liegen keine konkreten Angaben vor. In den städtischen
Kindertageseinrichtungen sind zum Stand 01.05.2007 insgesamt 7 Kinder unter 3 Jahren
aufgenommen.
Nach letzten Presseverlautbarungen wird das Konsenspapier zwar grundsätzlich in Frage gestellt,
tendenziell wird sich aber eine entsprechend neue Konstellation bei den Tageseinrichtungen für
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Kinder bis zum Eintritt in das Schulalter ergeben. Dies schließt ausdrücklich auch die Deckung des
Betreuungsbedarfs für Kinder unter 3 Jahren ein.
Bezugnehmen auf die Fraktionsanträge von CDU- und UWV-Fraktion ist darauf hinzuweisen, dass
der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach dem 8. Buch SGB weiterhin unmittelbar und
ausschließlich für die Planung und Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege verantwortlich ist und die Verfahrensweise vorgibt.
Dort plant man – auch mit Blick auf die anstehende Gesetzesnovelle - folgende Verfahrensweise
zur Umsetzung des KiBiz bis zum 01.08.2008:
¾
Beratung und Beschlussfassung über die Höhe der Elternbeiträge im Kreis Euskirchen. Die
Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen hatten sich für eine kreisweit einheitliche
Regelung ausgesprochen.
¾
Nach Festlegung der Elterbeiträge erfolgt kreisweit unter Beteiligung der jeweiligen
Kommunen eine standardisierte Abfrage zum künftigen Betreuungsbedarf. Deren Ergebnis
führt sodann zur Festlegung der Gruppenformen (s. o.) und der wöchentlichen
Öffnungszeiten.
¾
Zu klären – und vom Gesetzgeber bisher nicht neu geregelt - ist die künftige Situation in
Tageseinrichtungen mit Sonderformen der Betreuung (z. B. integrativen Gruppen).
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.