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Beschlussvorlage (Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und Betreuung von Kindern unter 3 Jahren hier: Anträge der CDU-Fraktion vom 19.03.2007 und der UWV-Fraktion vom 21.03.2007)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
21 kB
Datum
24.05.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
hier: Anträge der CDU-Fraktion vom 19.03.2007 und der UWV-Fraktion vom 21.03.2007) Beschlussvorlage (Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
hier: Anträge der CDU-Fraktion vom 19.03.2007 und der UWV-Fraktion vom 21.03.2007) Beschlussvorlage (Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
hier: Anträge der CDU-Fraktion vom 19.03.2007 und der UWV-Fraktion vom 21.03.2007)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 08.05.2007 - Der Bürgermeister Az: 51-10-10 Le Nr. der Ratsdrucksache: 958 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales 24.05.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und Betreuung von Kindern unter 3 Jahren hier: Anträge der CDU-Fraktion vom 19.03.2007 und der UWV-Fraktion vom 21.03.2007 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 958 Sachverhalt: Das zuständige Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ist in das Gesetzgebungsverfahren für ein neues Kinderbildungsgesetz (KiBiz) eingetreten, das zum 01.08.2008 in Kraft treten soll. Das Konsenspapier, das zwischen dem Landesministerium, der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, des Katholischen Büros, des Beauftragten der Evangelischen Kirche und den kommunalen Spitzenverbänden am 26.02.2007 vereinbart wurde sowie der darauf basierende Gesetzentwurf vom 23.03.2007 liegen der Verwaltung vor. Zusammenfassend zeichnen sich daraus folgende herauszuhebende Neuregelungen ab: 1. Die in § 3 der Betriebskostenverordnung zum geltenden GTK verankerten Gruppenformen werden durch neue Betreuungsstrukturen abgelöst. Die bestehenden Kindergartengruppen sind folgenden Gruppenformen zuzuordnen: Gruppenform I mit 20 Kindern im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt, Gruppenform II mit 10 Kindern bis zu 3 Jahren und Gruppenform III mit 25 Kindern im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt. Innerhalb der beschriebenen Gruppenformen ist eine Abstufung abhängig von der Betreuungsdauer (25, 35 oder 45 Wochenstunden) vorgesehen. Diese Konstellation ist zudem wesentlich für die Personalausstattung, die Festlegung von Elternbeiträgen sowie die pauschalierte Finanzausstattung des Einrichtungsträgers. Schon bei mehr als 1 freibleibendem Einrichtungsplatz werden Betriebszuschüsse anteilig gekürzt (4.000 – 8.000 € pro Platz). 2. Die Trägeranteile für kommunale Einrichtungen und solche der freien Wohlfahrtsverbände bleiben unverändert, Trägeranteile für kirchliche Einrichtungen werden von bisher 20 % auf künftig 12 % gekürzt. 3. Anerkannte Familienzentren, denen ein landeseinheitliches Gütesiegel zuerkannt ist, erhalten einen um 12.000,00 € aufgestockten Betriebskostenzuschuss. 4. Die Sprachförderung wird gesetzlich verankert, verbunden mit einer Pauschale von 340,00 € pro Kind mit anerkanntem Förderbedarf (Stichwort: Sprachstandserhebung). 5. Der Gesetzgeber geht weiterhin davon aus, dass die Elternbeiträge 19 % der Betriebskosten decken. Tatsächlich aber liegt diese Quote bei nur 13 %. Da die Mitfinanzierung der Beitragsausfälle (Elternbeitragsdefizitausgleichsverfahren) landesseitig zum 01.08.2006 eingestellt wurde, lastet der Kostendruck nunmehr ausschließlich auf den Kommunen. Aufgrund deren finanzieller Probleme ergibt sich voraussichtlich die Notwendigkeit, die Elternbeiträge erheblich zu erhöhen. 6. Was die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren anbelangt, so kann Betreuungsbedarf, der an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist, nach den Vorschriften des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) durch Tagespflege oder Unterbringung in Einrichtungen gedeckt werden. Auch das neue KiBiz unterstreicht die Gleichwertigkeit beider Betreuungsformen. Nach Informationen des Kreisjugendamtes sind im Stadtgebiet Bad Münstereifels derzeit 5 anerkannte Tagesmütter tätig und halten insgesamt 12 Betreuungsplätze vor. Über die tatsächliche Belegung liegen keine konkreten Angaben vor. In den städtischen Kindertageseinrichtungen sind zum Stand 01.05.2007 insgesamt 7 Kinder unter 3 Jahren aufgenommen. Nach letzten Presseverlautbarungen wird das Konsenspapier zwar grundsätzlich in Frage gestellt, tendenziell wird sich aber eine entsprechend neue Konstellation bei den Tageseinrichtungen für Seite 3 von Ratsdrucksache 958 Kinder bis zum Eintritt in das Schulalter ergeben. Dies schließt ausdrücklich auch die Deckung des Betreuungsbedarfs für Kinder unter 3 Jahren ein. Bezugnehmen auf die Fraktionsanträge von CDU- und UWV-Fraktion ist darauf hinzuweisen, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach dem 8. Buch SGB weiterhin unmittelbar und ausschließlich für die Planung und Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege verantwortlich ist und die Verfahrensweise vorgibt. Dort plant man – auch mit Blick auf die anstehende Gesetzesnovelle - folgende Verfahrensweise zur Umsetzung des KiBiz bis zum 01.08.2008: ¾ Beratung und Beschlussfassung über die Höhe der Elternbeiträge im Kreis Euskirchen. Die Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen hatten sich für eine kreisweit einheitliche Regelung ausgesprochen. ¾ Nach Festlegung der Elterbeiträge erfolgt kreisweit unter Beteiligung der jeweiligen Kommunen eine standardisierte Abfrage zum künftigen Betreuungsbedarf. Deren Ergebnis führt sodann zur Festlegung der Gruppenformen (s. o.) und der wöchentlichen Öffnungszeiten. ¾ Zu klären – und vom Gesetzgeber bisher nicht neu geregelt - ist die künftige Situation in Tageseinrichtungen mit Sonderformen der Betreuung (z. B. integrativen Gruppen). Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.