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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstücke Gem. Arloff, Flur 6, Flurstück Nr. 25 - Arloff, Hubertuskapelle)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
15.03.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstücke Gem. Arloff, Flur 6, Flurstück Nr. 25 - Arloff, Hubertuskapelle) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstücke Gem. Arloff, Flur 6, Flurstück Nr. 25 - Arloff, Hubertuskapelle)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 05.03.2007 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 891 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 15.03.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfrage bzgl. des Grundstücke Gem. Arloff, Flur 6, Flurstück Nr. 25 - Arloff, Hubertuskapelle __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 891 Sachverhalt: Es ist eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines betriebsbezogenen Wohnhauses für das Grundstück Gem. Arloff, Flur 6, Flurstück Nr. 25 eingereicht worden. Das Grundstück liegt gem. FNP in einer landwirtschaftlichen Nutzfläche und ist gem. § 35 BauGB dem Außenbereich zuzuordnen. Das Grundstück liegt in einem Landschaftschutzgebiet. Das Grundstück ist bereits mit einem Schafstall bebaut, für den eine Privilegierung vorliegt. Geplant ist nun die Errichtung eines eingeschossigen Wohnhauses mit einer Grundfläche von 132 m². Gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 ist ein Vorhaben in Außenbereich unter anderem zulässig, wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, öffentlichen Belangen nichts entgegenstehen und die Erschließung sichergestellt ist. Zur Sicherstellung der Erschließung ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages erforderlich. Aus planerischer Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB kann erteilt werden, wenn es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt und die Erschließung durch Abschluss eines Erschließungsvertrages sichergestellt wird. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen zum v. g. Bauvorhaben wird unter der Voraussetzung erteilt, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt und die Erschließung durch Abschluss eines Erschließungsvertrages sichergestellt wird.