Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
15.03.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 05.03.2007
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 891
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
15.03.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage bzgl. des Grundstücke Gem. Arloff, Flur 6, Flurstück Nr. 25 - Arloff,
Hubertuskapelle
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 891
Sachverhalt:
Es ist eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines betriebsbezogenen Wohnhauses für das
Grundstück Gem. Arloff, Flur 6, Flurstück Nr. 25 eingereicht worden.
Das Grundstück liegt gem. FNP in einer landwirtschaftlichen Nutzfläche und ist gem. § 35 BauGB
dem Außenbereich zuzuordnen. Das Grundstück liegt in einem Landschaftschutzgebiet.
Das Grundstück ist bereits mit einem Schafstall bebaut, für den eine Privilegierung vorliegt.
Geplant ist nun die Errichtung eines eingeschossigen Wohnhauses mit einer Grundfläche von 132
m².
Gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 ist ein Vorhaben in Außenbereich unter anderem zulässig, wenn es einem
landwirtschaftlichen Betrieb dient, öffentlichen Belangen nichts entgegenstehen und die
Erschließung sichergestellt ist.
Zur Sicherstellung der Erschließung ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages erforderlich.
Aus planerischer Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken.
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB kann erteilt werden, wenn es sich um ein privilegiertes
Vorhaben handelt und die Erschließung durch Abschluss eines Erschließungsvertrages
sichergestellt wird.
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen zum v. g. Bauvorhaben wird unter der Voraussetzung erteilt, dass es sich um
ein privilegiertes Vorhaben handelt und die Erschließung durch Abschluss eines
Erschließungsvertrages sichergestellt wird.