Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
15.03.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 05.03.2007
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 890
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
15.03.2007
Rat
27.03.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 5059 - Bad
Münstereifel, Kölner Straße
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 890
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zum Neubau eines Ärzte- und Wohnhauses für das Grundstück Gem.
Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 5059 vor.
Geplant ist nun die Errichtung eines Ärzte- und Wohnhauses mit Tiefgarage. Die Firsthöhe liegt bei
9,80 m. Die Dachform ist ein Tonnendach mit Kupfereindeckung.
Das Grundstück liegt gem. FNP in einem M-Gebiet (gemischte Bauflächen) und ist gem. § 34
BauGB dem Innenbereich zuzuordnen.
Die Erschließung des Grundstückes ist sichergestellt.
Das Bauvorhaben liegt in unmittelbarer Nähe zum Baudenkmal Bahnhof. Zudem liegt es im
Bereich II der Gestaltungssatzung. Aus vorgenannten Gründen ist eine Stellungnahme des
Rheinischen Amtes für Denkmalpflege erforderlich. Diese liegt derzeit noch nicht vor. Hierzu wird
noch berichtet.
Gegen das Bauvorhaben bestehen Bedenken, da die für das Gebiet II der Gestaltungssatzung
vorgeschriebenen Dachformen und die Dachfarbe nicht eingehalten werden.
Weitere Informationen erfolgen noch.
Beschlussvorschlag: