Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
01.02.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.01.2007
- Der Bürgermeister Az: 61-26-20 Bo
Nr. der Ratsdrucksache: 861
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Beratungsfolge
Strukturförderungsausschuss
Termin
01.02.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
10. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umnutzung ehemalige Willi-EichelerBildungsstätte" in Rodert
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 861
Sachverhalt:
Der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes hat in der Zeit vom 28.08. bis
11.09.2006 im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung offen gelegen. Ebenfalls sind die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt worden.
Die während dieser Zeit von den Bürgern, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnisnahme beigefügt.
Seitens der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden keine grundsätzlichen
Bedenken geäußert.
Ein Roderter Bürger trug die Befürchtung vor, dass aufgrund der Änderung des
Flächennutzungsplanes später weitere Bauvorhaben im betreffenden Bereich realisiert werden
könnten. Dem ist aber dadurch Rechnung getragen, indem ein Vorhaben- und Erschließungsplan
aufgestellt wird, der weitere Bauvorhaben ausschließt.
Um das Verfahren weiter zu führen, sind nunmehr die Aufstellungs-, Entwurfs- und
Offenlagebeschlüsse zu fassen.
Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes zur „Umnutzung der
ehemaligen Willi-Eichler-Bildungsstätte“ in Rodert aufzustellen.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung umfasst die Grundstücke Gemarkung
Münstereifel, Flur 4, Flurstück 86 (teilweise) und 71(teilweise) .
Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird nebst Erläuterungsbericht
beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf mit Erläuterungsbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB
für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind nach § 4 BauGB zu beteiligen.