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Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen an kirchliche und freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
24.05.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.05.2007 - Der Bürgermeister Az: 51-10-94 Nr. der Ratsdrucksache: 950 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales 24.05.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gewährung von Zuschüssen an kirchliche und freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 950 Sachverhalt: Wie bereits mit Ratsdrucksache Nr. 300 dem Ausschuss am 22.06.2005 und mit RD-Nr. 873 dem Rat am 13.02.2007 auf Anfrage hin mitgeteilt wurde, unterstützte die Stadt Bad Münstereifel seit 1992 die kirchlichen Träger von Tageseinrichtungen für Kinder durch Zahlung freiwilliger Zuschüsse zu ungedeckten Betriebskosten. Gezahlt wurde ein jährlicher Zuschuss von 50% des Trägeranteils, max. jedoch 5.500,00 DM bzw. 2.800,00 € pro Gruppe. Die Zahlung dieser freiwilligen Zuschüsse an die Kirchengemeinden Arloff, Bad Münstereifel und Houverath erfolgte bis einschließlich 2004. Seit 2005 befindet sich die Stadt Bad Münstereifel im Nothaushaltsrecht und unterliegt seitdem strengsten aufsichtsbehördlichen Beschränkungen. Die Erlasslage verbietet der Stadt eindeutig die Gewährung freiwilliger Zuschüsse, wenn hierfür weder eine rechtliche noch eine vertragliche Verpflichtung besteht. Entsprechend wurden seit 2005 die Zuschussanträge der Kirchengemeinden abschlägig beschieden. Hinweise auf Zahlungen an den Kinderschutzbund sind hier nicht zielführend, da diesen Zuschüssen eine vertragliche Basis zugrunde liegt, die erst zur Begründung der Trägerschaft durch den Kinderschutzbund führte. Mit Schreiben vom 05.05.2007 beantragt der Katholische Pfarrverband Erfttal wiederum Zuschüsse für seine Tageseinrichtungen in Arloff und Bad Münstereifel. Die Verwaltung hat diesen Antrag zum Anlass genommen, auch die Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht einzuholen (s. beiliegender Schriftverkehr). Eine Rückantwort liegt noch nicht vor, wird aber bis zur Ausschusssitzung erwartet. Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass der Gesetzentwurf des neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), welches zum 01.08.2008 in Kraft treten soll, die kirchlichen Träger finanziell erheblich besser stellen soll. Der kirchliche Trägeranteil soll von bisher 20 % auf künftig 12 % sinken. Hierdurch werden auch die örtlichen Kirchengemeinden, sofern sie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder sind, finanziell erheblich bessergestellt.