Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
24.05.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.05.2007
- Der Bürgermeister Az: 51-10-94
Nr. der Ratsdrucksache: 950
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Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales
24.05.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gewährung von Zuschüssen an kirchliche und freie Träger von Tageseinrichtungen für
Kinder
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 950
Sachverhalt:
Wie bereits mit Ratsdrucksache Nr. 300 dem Ausschuss am 22.06.2005 und mit RD-Nr. 873 dem
Rat am 13.02.2007 auf Anfrage hin mitgeteilt wurde, unterstützte die Stadt Bad Münstereifel seit
1992 die kirchlichen Träger von Tageseinrichtungen für Kinder durch Zahlung freiwilliger
Zuschüsse zu ungedeckten Betriebskosten. Gezahlt wurde ein jährlicher Zuschuss von 50% des
Trägeranteils, max. jedoch 5.500,00 DM bzw. 2.800,00 € pro Gruppe.
Die Zahlung dieser freiwilligen Zuschüsse an die Kirchengemeinden Arloff, Bad Münstereifel und
Houverath erfolgte bis einschließlich 2004. Seit 2005 befindet sich die Stadt Bad Münstereifel im
Nothaushaltsrecht und unterliegt seitdem strengsten aufsichtsbehördlichen Beschränkungen. Die
Erlasslage verbietet der Stadt eindeutig die Gewährung freiwilliger Zuschüsse, wenn hierfür weder
eine rechtliche noch eine vertragliche Verpflichtung besteht.
Entsprechend wurden seit 2005 die Zuschussanträge der Kirchengemeinden abschlägig
beschieden.
Hinweise auf Zahlungen an den Kinderschutzbund sind hier nicht zielführend, da diesen
Zuschüssen eine vertragliche Basis zugrunde liegt, die erst zur Begründung der Trägerschaft
durch den Kinderschutzbund führte.
Mit Schreiben vom 05.05.2007 beantragt der Katholische Pfarrverband Erfttal wiederum
Zuschüsse für seine Tageseinrichtungen in Arloff und Bad Münstereifel. Die Verwaltung hat diesen
Antrag zum Anlass genommen, auch die Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht einzuholen (s.
beiliegender Schriftverkehr). Eine Rückantwort liegt noch nicht vor, wird aber bis zur
Ausschusssitzung erwartet.
Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass der Gesetzentwurf des neuen
Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), welches zum 01.08.2008 in Kraft treten soll, die kirchlichen Träger
finanziell erheblich besser stellen soll. Der kirchliche Trägeranteil soll von bisher 20 % auf künftig
12 % sinken. Hierdurch werden auch die örtlichen Kirchengemeinden, sofern sie Träger von
Tageseinrichtungen für Kinder sind, finanziell erheblich bessergestellt.