Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 02.05.2007
- Der Bürgermeister Az: 520
Nr. der Ratsdrucksache: 947
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Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales
24.05.2007
Haupt- und Finanzausschuss
12.06.2007
Rat
19.06.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
4. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel
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Berichterstatter: Techn. Dezernent Schäfer
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
Sachverhalt:
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im eifelbad.
Seite 2 von Ratsdrucksache 947
Zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Gäste und Beschäftigten des eifelbades ist ein
Rauchverbot angeordnet worden. Dieses Verbot erstreckt sich auf das ganze Haus einschl. des
verpachteten Restaurants und der Saunaanlage. Ausgenommen vom Rauchverbot ist die gesamte
Liegewiese.
§ 8 regelt derzeit u.a.:
“Insbesondere sind nicht gestattet:
h) Rauchen und Genuss alkoholischer Getränke –ausgenommen im Bereich der Cafeteria-,“
Zur Durchsetzbarkeit des umfassenden Rauchverbotes durch das Aufsichtspersonal ist die
Badeordnung zu ändern.
Beschlussvorschlag:
4. Satzung
zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel
Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
28.3.2000 (GV NRW S. 245) in Verbindung mit § 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712) in der derzeit gültigen Fassung hat der
Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung vom
folgende 4 Satzung zur Änderung der
Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel beschlossen:
§1
§ 8 Absatz 6.) Buchstabe h) erhält folgende Fassung:
„Genuss alkoholischer Getränke –ausgenommen im Bereich der Cafeteria-,
Rauchen –ausgenommen im Bereich der Liegewiese-,“
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.