Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
06.09.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.05.2007
- Der Bürgermeister Az: 520
Nr. der Ratsdrucksache: 946
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales
24.05.2007
Haupt- und Finanzausschuss
12.06.2007
Rat
19.06.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Stellplatzordnung für den Wohnmobilpark am eifelbad
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Berichterstatter: Techn. Dezernent Schäfer
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
SchulA
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 946
Sachverhalt:
Aufgrund eines Beschlusses des Haupt- und Finanzauschsses vom 24.4.2007, RD-Nr. 782/Z-2,
soll am eifelbad kurzfristig ein Stellplatz für Wohnmobile eingerichtet werden.
Zum Betrieb ist eine Stellplatzordnung erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Zu Punkt
der Tagesordnung:
Ratsdrucksache Nr. 946
Zum Betrieb des Wohnmobilparks am eifelbad, Dr.-Greve-Straße, wird folgende Stellplatzordnung
beschlossen:
Stellplatzordnung für den Wohnmobilpark am eifelbad, Dr.-Greve-Straße
1.Nutzung, Aufenthaltsdauer
Der Wohnmobilpark darf nur zu touristischen Zwecken genutzt werden. Jegliche gewerbliche
Tätigkeit auf dem Platz oder in den Fahrzeugen ist verboten. Der Park steht für Wohnmobile
(Sonder-Kfz. Wohnmobil) zur Verfügung. Das Abstellen von Wohnwagen (Wohnanhängern), sowie
das Aufbauen von Zelten ist auf diesem Gelände nicht zugelassen.
Die maximale zusammenhängende Aufenthaltsdauer beträgt vier Tage/Nächte.
2. Standgeld, Ver- und Entsorgungseinrichtungen
Das Standgeld beträgt pro Fahrzeug/Tag/Stellplatz 6,00 €, zuzüglich Kurbeitrag. Es ist beim
erstmaligen Befahren des Parks an der Handkasse des eifelbades zu entrichten. Dort sind auch
die
Wertmarken
erhältlich
zur
Benutzung
der
Frischwasserversorgungsund
Abwasserentsorgungsanlage.
Es wird ein Parkschein ausgestellt.
Windschutzscheibe auszulegen.
Der
Parkschein
ist
deutlich
sichtbar
hinter
der
Das Standgeld beinhaltet die Benutzung der aufgestellten Stromversorgungssäulen und
Abfallbehälter, wobei kein Anspruch auf ganzjährige Benutzung, bzw. jederzeitiges Funktionieren
der Anlagen besteht.
3. Ordnung
Jeder Besucher hat seinen Stellplatz sauber zu halten, Lärmbelästigungen zu vermeiden und auf
gegenseitige Rücksichtnahme zu achten, besonders in der Zeit der Nachtruhe von 22.00-6.00 Uhr.
Jeder Besucher haftet für die Schäden, die er an den Parkeinrichtungen verursacht. Das Abstellen
der Fahrzeuge hat platzsparend zu erfolgen.
Hunde sind außerhalb der Fahrzeuge an der Leine zu halten und zu führen. Verschmutzungen
durch Hundekot sind sofort zu beseitigen.