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Beschlussvorlage (Stellplatzordnung für den Wohnmobilpark am eifelbad)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
06.09.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Stellplatzordnung für den Wohnmobilpark am eifelbad) Beschlussvorlage (Stellplatzordnung für den Wohnmobilpark am eifelbad)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.05.2007 - Der Bürgermeister Az: 520 Nr. der Ratsdrucksache: 946 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales 24.05.2007 Haupt- und Finanzausschuss 12.06.2007 Rat 19.06.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Stellplatzordnung für den Wohnmobilpark am eifelbad __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Techn. Dezernent Schäfer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat SchulA ( ) einstimmig ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 946 Sachverhalt: Aufgrund eines Beschlusses des Haupt- und Finanzauschsses vom 24.4.2007, RD-Nr. 782/Z-2, soll am eifelbad kurzfristig ein Stellplatz für Wohnmobile eingerichtet werden. Zum Betrieb ist eine Stellplatzordnung erforderlich. Beschlussvorschlag: Zu Punkt der Tagesordnung: Ratsdrucksache Nr. 946 Zum Betrieb des Wohnmobilparks am eifelbad, Dr.-Greve-Straße, wird folgende Stellplatzordnung beschlossen: Stellplatzordnung für den Wohnmobilpark am eifelbad, Dr.-Greve-Straße 1.Nutzung, Aufenthaltsdauer Der Wohnmobilpark darf nur zu touristischen Zwecken genutzt werden. Jegliche gewerbliche Tätigkeit auf dem Platz oder in den Fahrzeugen ist verboten. Der Park steht für Wohnmobile (Sonder-Kfz. Wohnmobil) zur Verfügung. Das Abstellen von Wohnwagen (Wohnanhängern), sowie das Aufbauen von Zelten ist auf diesem Gelände nicht zugelassen. Die maximale zusammenhängende Aufenthaltsdauer beträgt vier Tage/Nächte. 2. Standgeld, Ver- und Entsorgungseinrichtungen Das Standgeld beträgt pro Fahrzeug/Tag/Stellplatz 6,00 €, zuzüglich Kurbeitrag. Es ist beim erstmaligen Befahren des Parks an der Handkasse des eifelbades zu entrichten. Dort sind auch die Wertmarken erhältlich zur Benutzung der Frischwasserversorgungsund Abwasserentsorgungsanlage. Es wird ein Parkschein ausgestellt. Windschutzscheibe auszulegen. Der Parkschein ist deutlich sichtbar hinter der Das Standgeld beinhaltet die Benutzung der aufgestellten Stromversorgungssäulen und Abfallbehälter, wobei kein Anspruch auf ganzjährige Benutzung, bzw. jederzeitiges Funktionieren der Anlagen besteht. 3. Ordnung Jeder Besucher hat seinen Stellplatz sauber zu halten, Lärmbelästigungen zu vermeiden und auf gegenseitige Rücksichtnahme zu achten, besonders in der Zeit der Nachtruhe von 22.00-6.00 Uhr. Jeder Besucher haftet für die Schäden, die er an den Parkeinrichtungen verursacht. Das Abstellen der Fahrzeuge hat platzsparend zu erfolgen. Hunde sind außerhalb der Fahrzeuge an der Leine zu halten und zu führen. Verschmutzungen durch Hundekot sind sofort zu beseitigen.