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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald" hier: Verkehrssituation, Erschließung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
01.02.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald"
hier: Verkehrssituation, Erschließung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald"
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.01.2007 - Der Bürgermeister Az: 60 Lq Nr. der Ratsdrucksache: 859 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 01.02.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald" hier: Verkehrssituation, Erschließung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 859 Sachverhalt: Die noch laufende erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53, Gewerbegebiet Wald, wurde unter anderem aufgestellt, um den Betrieb Phiesel mit seinem Liefer- und Ladeverkehr auch unter den sich derzeit darstellenden Grundstücksverhältnissen (Firma Phiesel hat den Ankauf von Flächen, wie ursprünglich geplant – verworfen) an die Gewerbestraße anzubinden. Der entsprechende Straßenausbau ist soweit fortgeschritten, dass dies vom Ablauf her bereits so erfolgen könnte. Es zeigt sich jedoch, dass die Lieferanten den Betrieb nach alter Gewohnheit über die Antoniusstraße und nicht über die Gewerbestraße anfahren. Dies führt vermehrt zu Beschwerden seitens der Anwohner. Der Firmeninhaber, Herr Phiesel hat dargelegt, dass er mit den Lieferanten gesprochen hätte, dies jedoch keine Änderung bei den Anfahrtsgewohnheiten bewirken würde. Um die beabsichtigte Verkehrstrennung zu ermöglichen, bietet es sich an, in der neuen Straße den Liefer- und Ladeverkehr mit LKW’s durch geeignete Elemente vom PKW-Verkehr von der Antoniusstraße aus zu trennen. So würden Lieferanten es zunächst vielleicht noch einmal über den gewohnten Weg über die Antoniusstraße versuchen. Da sie jedoch so nicht mehr zum An- und Abliefertor der Firma Phiesel gelangen und wieder umfahren müssen, würden sie beim nächstenmal direkt den Weg über die Gewerbestraße wählen. Durch die Sperrung der alten Stichstraße von der Antoniusstraße aus für Lkw würde sich auch der erforderliche Unterhaltungsaufwand hierfür verringern. Im Rahmen der Beratungen zu diesem Bebauungsplan wurden allegemeine Fragen zur Entwässerungssituation gestellt. Entscheidende Frage ist dabei die hydraulische Belastbarkeit der Kläranlage Wald. Eine hydrauliche Berechnung dieser KA durch das Büro Lorenz hat ergeben, dass die Anlage nach Erreichen des maximalen Anschlussgrades an die Grenze der möglichen Reinigungsleistung stößt. Dies wird auch immer wieder vom Betriebspersonal durch Kontrolle der verfahrenstechnischen Reinigungsschritte und Wasseranalysen bestätigt. Die hydraulische Berechnung zeigt, dass das Nachklärbecken für den maximalen Zufluss knapp ausreichend bemessen ist. Dies spiegelt ebenfalls die Erfahrungen des Betriebspersonals wieder. Sollten, über den bisherigen Umfang hinaus, in Wald zusätzlich Wohn- und Gewerbeflächen ausgewiesen werden, sind Umbaumaßnahmen an der Kläranlage Wald notwendig. Wenn sich wider Erwarten die Abwassermengen in Wald anders als in der Berechnung angenommen entwickeln oder sich die aufsichtsbehördlichen Vorgaben hinsichtlich der Einleitüberwachung verschärfen, kann vorzeitiger Handlungsbedarf ausgelöst werden. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, den Hohweg mit geeigneten Mitteln südlich des An- und Abliefertores der Firma Phiesel so abzutrennen, dass Lade- und Lieferverkehr der Lkw nur noch über die Gewerbestraße von Norden (Hohweg) möglich ist.