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Beschlusstext (Widmung von Straßen im Stadtgebiet Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
86 kB
Datum
07.03.2012
Erstellt
25.04.12, 19:19
Aktualisiert
25.04.12, 19:19
Beschlusstext (Widmung von Straßen im Stadtgebiet Pulheim) Beschlusstext (Widmung von Straßen im Stadtgebiet Pulheim)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 12.04.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 12. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 07.03.2012 TOP 8 Vorlage Nr.: 33/2012 Widmung von Straßen im Stadtgebiet Pulheim Empfehlung: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: 1. Topasstraße Flur 13, Flurstück 2272 teilweise (von Saphierallee bis Fußweg Flur 13, Flurstück 2042) 2. Saphierallee Flur 13, Flurstück 2276 3. Diamantallee Flur 13, Flurstück 2273 Die vorgenannten Straßen bzw. Straßenteilbereiche (Ziffer 1-3) werden als Gemeindestraße (Anliegerstraße) ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. 4. Türkisweg Flur 13, Flurstück 2269 5. Topasstraße Flur 13, Flurstück 2272 teilweise (von Fußweg Flur 13, Flurstück 1906 bis vor Fußweg Flur 13, Flurstück 2042) 6. Granatweg Flur 13, Flurstück 2270 7. Opalweg Flur 13, Flurstück 2271 8. Bernsteinweg Flur 13, Flurstück 2275 Die vorgenannten Straßen bzw. Straßenteilbereiche (Ziffer 4 – 8) werden als Gemeindestraße mit der Zweckbestimmung verkehrsberuhigter Bereich im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4, Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. 9. Fuß- und Radwege Flur 13, Flurstück 1906 (Topasstraße) Flur 13, Flurstück 2053 (Topasstraße) Flur 13, Flurstück 2021 (Opalweg) Die vorgenannten Straßen (Ziffer 9) werden als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fuß- und Radweg“ im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. 10. Fußwege Flur 13, Flurstück 2042 (Topasstraße) Flur 13, Flurstück 1957 und 2013 (zwischen Türkisweg und Granatweg) Flur 13, Flurstück 2017 und 2018 (zwischen Granatweg und Opalweg) Flur 13, Flurstück 2084 ( Diamantallee) Die vorgenannten Flurstücke (Ziffer 10) werden als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart Fußweg im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Die Straßen sind bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Abstz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr vom 07.03.2012 Seite 2