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Beschlusstext (Tagesbetreuung in Einrichtungen hier: Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte in Schwadorf)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
102 kB
Datum
14.11.2013
Erstellt
17.02.14, 18:18
Aktualisiert
17.02.14, 18:18
Beschlusstext (Tagesbetreuung in Einrichtungen
hier: Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte in Schwadorf) Beschlusstext (Tagesbetreuung in Einrichtungen
hier: Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte in Schwadorf) Beschlusstext (Tagesbetreuung in Einrichtungen
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hier: Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte in Schwadorf)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 17.02.2014 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Brühl am 14.11.2013 Öffentliche Sitzung 3. Tagesbetreuung in Einrichtungen hier: Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte in Schwadorf 336/2013 Vor Eintritt in die Diskussion stellt Erster Beigeordneter Brandt den Bezug zu der Jugendhilfeausschusssitzung am 14. März 2013 her. In dieser war der Bedarf für eine Kindertageseinrichtung im Brühler Süden grundsätzlich festgestellt worden. Allerdings sprach man im Frühjahr 2013 über eine fünfgruppige Einrichtung. Mit der aktuell erstellten Vorlage möchte man nun auf eine Einrichtung mit vier Gruppen reduzieren. Daher erklärt sich der Änderungsbeschluss. Ausdrücklich weist er darauf hin, dass diese Planungen natürlich immer das Bestehen eines Baurechts voraussetzen. Dieses wird nicht im Jugendhilfeausschuss, sondern in einem Parallelverfahren auf den Weg gebracht. Um die Reduzierung der zunächst fünfgruppig geplanten Einrichtung um eine Gruppe nachvollziehbar zu machen, erläutert Jugendamtsleiter Schmitz nun die unterschiedlichen Kenntnisstände der Versorgungslage bzw. Nachfrage nach Betreuungsplätzen in Brühl im Frühjahr und im Sommer 2013. In der Ausschusssitzung am 14.3.13 war dargestellt worden, wie man im Sommer die Nachfrage nach Plätzen decken wollte. Zum damaligen Zeitpunkt waren alle Vormerkungen, die seitens der Eltern zum damaligen Zeitpunkt bestanden hatten, gezählt worden und man habe dafür gesorgt, dass alle, die sich hatten vormerken lassen, auch einen Platz bekommen. Damals ist man auf eine Quote von 46 % der Kinder unter drei Jahren gekommen, was in absoluter Zahl 526 Kindern entspricht. In dem anschließenden Vermittlungsprozess hat sich dann herausgestellt, dass mehr Eltern als erwartet den ihnen angebotenen Platz aus den verschiedensten Gründen nicht angenommen haben, sodass man aktuell auf eine Inanspruchnahme von 42 %, in absoluter Zahl 474 Kinder, kommt. Insofern ist eine viergruppige Einrichtung aus heutiger Sicht für den Brühler Süden ausreichend. Für den Fall, dass die Nachfrage das Angebot doch übersteigt, bietet das ehemalige Dominikanerkloster, das mit relativ großem Aufwand umgebaut wurde, eine gewisse Ausweichmöglichkeit. In diesem Zusammenhang erwähnt Jugendamtsleiter Schmitz auch die städtische Kindertageseinrichtung Wilhelmstraße, in der nur noch vorübergehend bis zur Fertigstellung eines Ersatzbaus die Betreuung von Kindern unter drei Jahren erlaubt ist. Er bittet, auch unter diesem Aspekt, die Stadt, die von der räumlichen Ausdehnung her doch sehr überschaubar ist, als Gesamtes zu betrachten. Aus heutiger Sicht kann im nächsten Jahr jedem Kind ein Platz geboten werden. Die Entfernungen, die die Eltern zurücklegen müssen, deren Kinder nicht direkt in ihrem Wohnviertel einen Platz bekommen können, liegen weit unter denen, die den Eltern andernorts zugemutet werden müssen. Dem erklärten Ziel, jedem Kind in seinem Wohnviertel eine Platz anzubieten, kann man man zwar nicht in jedem Fall, aber dennoch weitestgehend nachkommen. Beschluss Jugendhilfeausschuss 14.11.2013 1 von 4 Ratsherr Weitz (SPD) weist darauf hin, dass seine Fraktion immer den Bedarf für eine weitere Kindertageseinrichtung im Brühler Süden gesehen hat und auch immer darauf gedrängt hat, in den Bebauungsplänen z.B. für die Steingasse, Flächen dafür bereit zu halten, was aber letztendlich in dem Planverfahren dann versäumt worden sei. Ebenso ist seine Fraktion auch heute noch der Meinung, dass es richtig ist, dass diese Kindertageseinrichtung gebaut wird. Allerdings appelliert er an die Verwaltung, dass in Anbetracht des sich schon abzeichnenden Unmutes in der Bürgerschaft mit dieser ganz eng die verkehrliche Situation abgestimmt wird. Zudem kritisiere seine Fraktion das „Hau-Ruck-Verfahren“ des Grundstückskaufes, das ebenso in der Bürgerschaft zu Unmut geführt habe. Auch hier sei die Verwaltung aufgerufen, die Gründe für die letztendliche Entscheidung für dieses Grundstück und gegen andere mögliche Flächen offen zu legen, auch um möglichen rechtlichen Schritten seitens der Bürgerschaft im Vorfeld entgegenzuwirken. Im Anschluss fragt er nach der Zukunft für die Großtagespflegestelle in der katholischen Einrichtung in Schwadorf, wenn, wie in der Vorlage dargestellt und als Argument für den anvisierten Standort genannt, der Mietvertrag für diese eingruppige Einrichtung in 2018 ausläuft. Jugendamtsleiter Schmitz erläutert, dass es zunächst in der Verantwortung der die Großtagespflegestelle betreibenden Personen liegt, für geeignete Räumlichkeiten zu sorgen, da sie selbstständig tätig sind. Allerdings werden sie in der Suche nach neuen Räumlichkeiten unterstützt. Denkbar und erstrebenswert ist seines Erachtens auch, mit dem neuen Träger die Nutzung eines Raumes zum Betreiben der Großtagespflege in der neuen Einrichtung zu vereinbaren und damit Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung zu kombinieren. Sich jetzt schon Gedanken bzgl. eines neuen Raumes zu machen, hält er für verfrüht, da die beiden Tagespflegepersonen den aktuell genutzten Raum mit viel Aufwand und Eigenleistung hergerichtet haben und sicherlich auch bis zum letzten Tag nutzen möchten. Erster Beigeordneter Brandt weist noch einmal darauf hin, dass es sich hier aktuell um ein bauplanungsrechtliches Verfahren handelt, das im Planungsausschuss und nicht im Jugendhilfeausschuss behandelt wird. Ein Verkehrsgutachten, das auch vor Ort vorgestellt werden soll, ist aber auf den Weg gebracht. Dies ist in der letzten Ratssitzung zugesagt worden und müsste damit auch der Öffentlichkeit bekannt sein. Von einem „HauRuck-Verfahren“ zu sprechen möchte er von Seiten der Verwaltung so nicht stehen lassen. Natürlich müsse eine Verwaltung schauen, wo entsprechende Örtlichkeiten, die auch zu bekommen sind und wo dieses Vorhaben auch zeitnah realisiert werden kann, zur Verfügung stehen. Der Verfahrensablauf ist aber in mehreren Sitzungen dargestellt worden. Sachkundiger Bürger Lohrbach (Bündnis 90/Grüne) bittet um Details bzgl. der Bedarfsermittlung im Brühler Süden. In Anbetracht der zahlreichen neuen Baugebiete auch in Schwadorf und der Ausführungen in der Vorlage erschließt sich ihm die Rückführung von fünf auf vier Gruppen nicht. Außerdem fragt er bzgl. der Standortermittlung, welche anderen Grundstücke in Erwägung gezogen worden sind und aus welchen Gründen man sich gegen diese entschieden hat. Welche Faktoren zum Beispiel gegen das Grundstück im Neubaugebiet hinter dem Lidl-Markt, auf dem die Freie kirchliche Vereinigung nun baut, gesprochen hätten. Bzgl. der Finanzierung dieses Neubauvorhabens mittels des Nachlasses Possin fragt er, ob dieser von seinem Verwendungszweck her für den Bau eines Kindergartens vorgesehen ist. Beschluss Jugendhilfeausschuss 14.11.2013 2 von 4 Sachkundiger Bürger Schmitz (bVb) fragt, ob die Stadt das Grundstück erworben hat und erinnert, als dies bejaht wird, daran, dass man entsprechend der Vorlage in der Jugendhilfeausschusssitzung im März besprochen hatte, dass Kunterbunt ein Grundstück erwirbt und ein Gebäude darauf errichtet und dass, auch wenn die Stadt das Gebäude mitfinanziert hat, dieses doch Eigentum des Grundstückseigentümers ist. Mit dem Erwerb des Grundstücks durch die Stadt ist diese dann auch Eigentümerin des Gebäudes. Jugendamtsleiter Schmitz erklärt, dass die letzte Bedarfsermittlung bis 2020 bezogen auf die Gesamtstadt ergeben hat, dass die Anzahl der Kinder von null bis sechs Jahren um eine Gruppenstärke schwankt. Außerdem führen Neubaugebiete ebenfalls bezogen auf die Gesamtstadt keineswegs dazu, dass viele neue Kinder dazukommen, somit die Gesamtzahl der Kinder steigt. Erfahrungsgemäß würden Neubaugebiete zur Hälfte von Bürgern bezogen, die schon im Stadtgebiet wohnen und lediglich von einem Stadtteil in den anderen, in dem sich das Neubaugebiet befindet, ziehen. Der dadurch frei gewordene Wohnraum wird irgendwann von außen besetzt, was man aber nicht planen kann. Wenn man sich bzgl. der Bedarfsplanung strikt an der Wohnfeldnähe orientierte, müsste man so alle paar Jahre eine Tageseinrichtung schließen und andernorts eine neue Einrichtung bereitstellen, weil die Kinder des dann ehemaligen Neubaugebietes dem Kindergartenalter entwachsen sind. Aufgrund der geringen Ausdehnung der Stadt Brühl insgesamt und der kurzen Wege – so beträgt die Entfernung von Eckdorf nach Schwadorf eineinhalb Kilometer – ist die Strecke auch in Betracht des Gerichtsurteils, das fünf Kilometer für zumutbar hält, die nirgendwo in der Stadt erreicht werden, durchaus vertretbar. Er erinnert außerdem daran, dass, wenn die Tageseinrichtung nicht gebaut würde, Schwadorf als einziger Stadtteil 2018 keine Kindertageseinrichtung mehr hätte. Zwar gebe es die Elterninitiative Rasselbande im ehemaligen Schulgebäude, die allerdings keine Einrichtung in erster Linie für den Stadtteil Schwadorf sei, sondern die Nachfrage aus der gesamten Stadt bedienen soll. So sind derzeit lediglich zwei von 43 Kindern in der Rasselbande in Schwadorf wohnhaft. Insofern könne man hier das Erforderliche mit dem Nützlichen verbinden. Schwadorf hätte auf Dauer eine Kindertageseinrichtung und der Brühler Süden bekommt die Plätze, die er noch benötigt, in zumutbarer Entfernung dazu. Ratsherr Weitz (SPD) merkt an, dass niemand die Straße An Hornsgarten zu Fuß gehen kann, ohne sich zu gefährden. Somit würden die Eltern zur Nutzung des Autos gezwungen werden. Erster Beigeordneter Brandt erläutert, dass die Gründe für den gewählten Standort in Schwadorf auch mit dem in diesem Verfahren notwendigen Eigentumserwerb zusammenhängen. Andere Standorte wurden im Planungsausschuss diskutiert. Zudem müssen bei der Auswahl eines Standortes in einer vernünftigen Gesamtabwägung auch Konsequenzen für das Umfeld bedacht werden, wie z.B. mögliche Verdrängungseffekte bei der Inanspruchnahme von dem Sport dienenden Flächen. Auch verweist er auf die von Jugendamtsleiter Schmitz soeben gemachten Ausführungen zum Buchungsverhalten und der Wohnortverlagerung von Familien mit Kindern und damit auch der Verlagerung von Betreuungsplatzbedarf. Die Verwaltung ist jeweils angehalten, auf Veränderungen zu reagieren, was man auch tue. Insofern ist man erfreut, eine aus jugendpolitischer Sicht vernünftige Lösung anbieten zu können. Die Erbschaft Possin ist, was auch schon in der letzten Jugendhilfeausschusssitzung versichert wurde, für diesen Zweck einsetzbar. Beschluss Jugendhilfeausschuss 14.11.2013 3 von 4 Vorsitzende Küster (CDU) weist Sachkundigen Bürger Lorbach (Bündnis 90/Grüne) darauf hin, dass alternative Liegenschaften im Liegenschaftsausschuss behandelt worden sind, der aber eben nicht öffentlich ist, alle Ratsmitglieder aber in Kenntnis sind. Ratsherr Weitz (SPD) stellt fest, dass es ihm darum geht, dass der Anliegerschaft und der Bürgerschaft das Entscheidungsverhalten und die Gründe für die Dringlichkeitsentscheidung transparent gemacht werden, da diese das Verfahren, wie es sich bisher darstellt, nicht nachvollziehen könnten. Erster Beigeordneter Brandt versichert, dass man vor Ort in Kontakt ist und bemüht ist, zu informieren, dass man aber keinen Einfluss darauf hat, welche Akzeptanz diese Informationen letztendlich erfahren bzw. was daraus entsteht, da Verhalten natürlich auch hier, wie in allen Lebensbereichen, interessengeleitet ist. Ratsherr Weitz (SPD) ist der Ansicht, dass nicht der Jugendhilfeausschuss, sondern der Rat abstimmen muss. Erster Beigeordneter Brandt stellt klar, dass die Beschlussentwürfe in der Stadt Brühl immer auf das letzt-beschließende Gremium abgestellt sind, die Fachausschüsse aber angehalten sind, eine Empfehlung abzugeben. Beschluss: Der Rat hebt seinen Beschluss vom 22.4.2013 zum Neubau einer Kindertagesstätte im Brühler Süden in den Punkten 1 und 2 auf (Vorlage 94/2013) und beschließt stattdessen, 1. den Träger der freien Jugendhilfe „Kinderzentren Kunterbunt“ zu beauftragen, eine viergruppige barrierefreie Kindertagesstätte in Schwadorf zu errichten und über einen Zeitraum für mindestens 30 Jahre zu betreiben und 2. den „Kinderzentren Kunterbunt“ für den Neubau einen Baukostenzuschuss in Höhe von maximal 1.450.000 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen, 4 Enthaltungen. Beschluss Jugendhilfeausschuss 14.11.2013 4 von 4