Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
83 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
16.09.11, 06:27
Aktualisiert
16.09.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 349/2011
Az.: 81 06-10
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 17.08.2011
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
29.09.2011
vorberatend
Rat
04.10.2011
beschließend
Betrifft:
05.09.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2012 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1.
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das
Geschäftsjahr 2012 wird im Erfolgsplan mit einem
9.702.700,00 €
10.109.000,00 €
Ertrag in Höhe von
Aufwand in Höhe von
und im Vermögensplan -Einnahmen und Ausgaben
auf
festgesetzt.
8.248.200,00 €
2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe
von
5.500.000,00 €
aufzunehmen.
3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
1.500.000,00 €
in Anspruch zu nehmen.
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den
Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die
Wirtschaftsplanung
nebst
Anlagen
der
Stadtwerke
Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2012 ist beigefügt.
Erftstadt
-Betriebszweig
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen
Einnahmen Differenzen ergeben.
Der Wirtschaftsplan „Abwasser“ 2012 ist auf der Erfolgsplanseite geprägt vom Einfluss des
einmaligen Ansatzes bei den Pensionsrückstellungen in Höhe von 401.000,-€. Diese schlagen voll
auf das Jahresergebnis durch und führen zu einem etwa gleich hohen Jahresfehlbetrag.
Die in Ansatz gebrachten Erträge und Aufwendungen bewegen sich ansonsten in der
Größenordnung der Vorjahre und basieren im Wesentlichen auf den Werten des
Jahresabschlusses 2010.
Im Juni/Juli diesen Jahres wurde der Kläranlage Köttingen ein Stoff zugeführt, der zum
Totalausfall der Biologie führte. In diesem Zusammenhang ist es zu einem Abschlag von
ungeklärtem Abwasser in die Erft gekommen. Infolge der hiermit einhergehenden Überschreitung
der Einleitkonzentrationen wird der Erftverband voraussichtlich im Jahr 2012 keine
Befreiung/Reduzierung der Abwasserabgabe erwirken können. Insofern steht dem Erftverband
nach ersten Schätzungen eine Zahlung von rd. 1,25 Mio Euro an zusätzlicher Abwasserabgabe
bevor, welche er dann über den Beitragsbescheid 2012 entsprechend auf die Stadtwerke umlegen
wird. Da sich zum jetzigen Zeitpunkt der Umfang der Zahlungen nicht genau bestimmen lässt und
auch ein entsprechender Bescheid seitens der Behörde noch aussteht, berücksichtigt der
Wirtschaftsplan diesbezügliche Zahlungen nicht.
Die Betriebsleitung hat dem Erfolgsplan Prozentsätze voran gestellt, so dass für den Kunden und
die Politik zu erkennen ist, welchen maßgeblichen Einfluss die Kosten für die
Niederschlagswasserbeseitigung auf die Entgelte haben. Erftstadt liegt, im Vergleich zu anderen
Kommunen in NRW, mit einem Gesamtprozentsatz bei den Kostenanteilen von 56% für
Schmutzwasser und 44% bei Regenwasser absolut in der Norm.
Insgesamt orientiert sich der Erfolgsplan 2012 bei den Aufwandspositionen an den Ergebnissen
des Jahres 2010. Im Vergleich zu den Ansätzen der Vorjahre gibt es keine wesentlichen
Abweichungen bei einzelnen Kostenstellen. Vielmehr wurde eine Anpassung an die
Kostenentwicklung der Vorjahre vorgenommen. Da sich im Augenblick nicht bestimmt abschätzen
lässt, wie die Kosten für die Sanierung der Kanalisation innerhalb der Vermögensbildung
behandelt werden, sollte zumindest im Materialaufwand eine Sicherheit in Ansatz gebracht
werden, die einem Jahresfehlbetrag wirksam vorbeugt.
Die Personalkostenanteile berücksichtigen die allgemeinen Tariferhöhungen. Die Personalkosten
werden leicht ansteigen.
Als Gerichtskosten/Rechtskosten wird ein Betrag von 25.000 Euro vorgesehen. Das Verfahren
gegen den Erftverband bezüglich der Übertragung der RÜB der Stadtwerke wird voraussichtlich im
Jahr 2012 fortgeführt, und zur Deckung der Kosten für Rechtsberatung etc. ist dieser Ansatz
erforderlich.
Da zum Zeitpunkt der Erstellung des Wirtschaftsplanes Abwasser seitens des Erftverbandes noch
kein Bescheid über die Beitragsprognose 2012 vorliegt, geht die Betriebsleitung von einem etwas
höheren Ansatz als 2011 aus. Wie zuvor bereits ausgeführt, ist in diesem Betrag eine evtl.
Erhöhung der Abwasserabgabe wegen des Störfalls auf der Kläranlage nicht berücksichtigt.
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Der Verbandsbeitrag ist eine, von der Betriebsleitung nicht zu steuernde, fixe Ausgabe und macht
in Anbetracht der Gesamtaufwendungen deutlich, wie beschränkt die Steuerungsmöglichkeiten
bzw. Einsparmöglichkeiten in der Abwasserbeseitigung sind. Nimmt man nur einmal diese
Aufwandsposition sowie die Aufwendungen für Zinsen und Abschreibung, ergibt sich ein Betrag
von umgerechnet 7.5 Mio Euro, der ohne besondere Wertung anderer „unveränderbarer Kosten“
beweist, dass das Unternehmen einen gesamten Fixkostenanteil von 80% aufweist. Über die
verbleibenden 20% wird immerhin die Abwasserbeseitigung von über 50.000 Menschen
sichergestellt!
Die Maßnahmen des investiven Bereiches (Vermögensplan) sind zwar letztendlich nicht mit den
anderen Eigenbetrieben schlussabgestimmt, werden erfahrungsgemäß aber maßgeblich durch
die Bauleitplanung und die beabsichtigte Erschließung neuer Baugebiete bestimmt. Etwaige
Schwankungen bei den Investitionen können aber dadurch kompensiert werden, dass eine
unterjährige Verschiebung von Maßnahmen über die Summe aller Ansätze möglich ist. Der
Vermögensplan wurde so aufgestellt, dass insgesamt eine Deckung gegeben ist.
Nachdem die Planungsphase das Retentionsbodenfilterbeckens nunmehr abgeschlossen ist, wird
noch im Jahr 2011 mit dem Bau des Projektes begonnen. Mit einem Gesamtinvestitionsvolumen
von rd. 5,8 Mio Euro (einschließlich der Kosten für die mit dem Becken in Zusammenhang
stehenden Maßnahmen) bleiben für das Wirtschaftsjahr 2012 keine größeren finanziellen
Spielräume für weitere Bauaktivitäten. Erfreulich ist dabei, dass für die Maßnahme ein
Förderbescheid von knapp zwei Mio Euro vorliegt. Die Betriebsleitung verspricht sich durch den
Bau dieser, für Liblar sehr bedeutenden Abwassermaßnahme, eine deutliche hydraulische
Entspannung für die Ortslage Liblar. Insbesondere im Bereich vor dem derzeitigen RÜB am
Friedhof wird damit ein deutlich besserer Überflutungsschutz sichergestellt.
Obschon es nach wie vor strittig, und nicht abschließend juristisch geklärt ist, ob die Stadtwerke
als Eigenbetrieb der Stadt unmittelbar dem Nothaushaltsrecht unterliegen, sind die Maßnahmen
des Vermögensplanes als sich „refinanzierende“ Maßnahmen in der Dringlichkeitsliste zum
Haushalt aufgeführt und werden der Genehmigungsbehörde zur Freigabe vorgelegt.
Zur Deckung der Aufwendungen im Wirtschaftsplan 2012 sind Einnahmen aus Schmutz- sowie
Niederschlagswasserbeseitigung in der Größenordnung von rd. 10 Mio. Euro erforderlich. Die
Betriebsleitung hat die jeweiligen Beträge in der beigefügten Kalkulation aufgeschlüsselt.
(Dr. Rips)
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