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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2012 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
83 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
16.09.11, 06:27
Aktualisiert
16.09.11, 06:27
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2012 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2012 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2012 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 349/2011 Az.: 81 06-10 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 17.08.2011 gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 29.09.2011 vorberatend Rat 04.10.2011 beschließend Betrifft: 05.09.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Wirtschaftsplan 2012 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2012 wird im Erfolgsplan mit einem 9.702.700,00 € 10.109.000,00 € Ertrag in Höhe von Aufwand in Höhe von und im Vermögensplan -Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt. 8.248.200,00 € 2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe von 5.500.000,00 € aufzunehmen. 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von 1.500.000,00 € in Anspruch zu nehmen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2012 ist beigefügt. Erftstadt -Betriebszweig Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Der Wirtschaftsplan „Abwasser“ 2012 ist auf der Erfolgsplanseite geprägt vom Einfluss des einmaligen Ansatzes bei den Pensionsrückstellungen in Höhe von 401.000,-€. Diese schlagen voll auf das Jahresergebnis durch und führen zu einem etwa gleich hohen Jahresfehlbetrag. Die in Ansatz gebrachten Erträge und Aufwendungen bewegen sich ansonsten in der Größenordnung der Vorjahre und basieren im Wesentlichen auf den Werten des Jahresabschlusses 2010. Im Juni/Juli diesen Jahres wurde der Kläranlage Köttingen ein Stoff zugeführt, der zum Totalausfall der Biologie führte. In diesem Zusammenhang ist es zu einem Abschlag von ungeklärtem Abwasser in die Erft gekommen. Infolge der hiermit einhergehenden Überschreitung der Einleitkonzentrationen wird der Erftverband voraussichtlich im Jahr 2012 keine Befreiung/Reduzierung der Abwasserabgabe erwirken können. Insofern steht dem Erftverband nach ersten Schätzungen eine Zahlung von rd. 1,25 Mio Euro an zusätzlicher Abwasserabgabe bevor, welche er dann über den Beitragsbescheid 2012 entsprechend auf die Stadtwerke umlegen wird. Da sich zum jetzigen Zeitpunkt der Umfang der Zahlungen nicht genau bestimmen lässt und auch ein entsprechender Bescheid seitens der Behörde noch aussteht, berücksichtigt der Wirtschaftsplan diesbezügliche Zahlungen nicht. Die Betriebsleitung hat dem Erfolgsplan Prozentsätze voran gestellt, so dass für den Kunden und die Politik zu erkennen ist, welchen maßgeblichen Einfluss die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung auf die Entgelte haben. Erftstadt liegt, im Vergleich zu anderen Kommunen in NRW, mit einem Gesamtprozentsatz bei den Kostenanteilen von 56% für Schmutzwasser und 44% bei Regenwasser absolut in der Norm. Insgesamt orientiert sich der Erfolgsplan 2012 bei den Aufwandspositionen an den Ergebnissen des Jahres 2010. Im Vergleich zu den Ansätzen der Vorjahre gibt es keine wesentlichen Abweichungen bei einzelnen Kostenstellen. Vielmehr wurde eine Anpassung an die Kostenentwicklung der Vorjahre vorgenommen. Da sich im Augenblick nicht bestimmt abschätzen lässt, wie die Kosten für die Sanierung der Kanalisation innerhalb der Vermögensbildung behandelt werden, sollte zumindest im Materialaufwand eine Sicherheit in Ansatz gebracht werden, die einem Jahresfehlbetrag wirksam vorbeugt. Die Personalkostenanteile berücksichtigen die allgemeinen Tariferhöhungen. Die Personalkosten werden leicht ansteigen. Als Gerichtskosten/Rechtskosten wird ein Betrag von 25.000 Euro vorgesehen. Das Verfahren gegen den Erftverband bezüglich der Übertragung der RÜB der Stadtwerke wird voraussichtlich im Jahr 2012 fortgeführt, und zur Deckung der Kosten für Rechtsberatung etc. ist dieser Ansatz erforderlich. Da zum Zeitpunkt der Erstellung des Wirtschaftsplanes Abwasser seitens des Erftverbandes noch kein Bescheid über die Beitragsprognose 2012 vorliegt, geht die Betriebsleitung von einem etwas höheren Ansatz als 2011 aus. Wie zuvor bereits ausgeführt, ist in diesem Betrag eine evtl. Erhöhung der Abwasserabgabe wegen des Störfalls auf der Kläranlage nicht berücksichtigt. -2- Der Verbandsbeitrag ist eine, von der Betriebsleitung nicht zu steuernde, fixe Ausgabe und macht in Anbetracht der Gesamtaufwendungen deutlich, wie beschränkt die Steuerungsmöglichkeiten bzw. Einsparmöglichkeiten in der Abwasserbeseitigung sind. Nimmt man nur einmal diese Aufwandsposition sowie die Aufwendungen für Zinsen und Abschreibung, ergibt sich ein Betrag von umgerechnet 7.5 Mio Euro, der ohne besondere Wertung anderer „unveränderbarer Kosten“ beweist, dass das Unternehmen einen gesamten Fixkostenanteil von 80% aufweist. Über die verbleibenden 20% wird immerhin die Abwasserbeseitigung von über 50.000 Menschen sichergestellt! Die Maßnahmen des investiven Bereiches (Vermögensplan) sind zwar letztendlich nicht mit den anderen Eigenbetrieben schlussabgestimmt, werden erfahrungsgemäß aber maßgeblich durch die Bauleitplanung und die beabsichtigte Erschließung neuer Baugebiete bestimmt. Etwaige Schwankungen bei den Investitionen können aber dadurch kompensiert werden, dass eine unterjährige Verschiebung von Maßnahmen über die Summe aller Ansätze möglich ist. Der Vermögensplan wurde so aufgestellt, dass insgesamt eine Deckung gegeben ist. Nachdem die Planungsphase das Retentionsbodenfilterbeckens nunmehr abgeschlossen ist, wird noch im Jahr 2011 mit dem Bau des Projektes begonnen. Mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 5,8 Mio Euro (einschließlich der Kosten für die mit dem Becken in Zusammenhang stehenden Maßnahmen) bleiben für das Wirtschaftsjahr 2012 keine größeren finanziellen Spielräume für weitere Bauaktivitäten. Erfreulich ist dabei, dass für die Maßnahme ein Förderbescheid von knapp zwei Mio Euro vorliegt. Die Betriebsleitung verspricht sich durch den Bau dieser, für Liblar sehr bedeutenden Abwassermaßnahme, eine deutliche hydraulische Entspannung für die Ortslage Liblar. Insbesondere im Bereich vor dem derzeitigen RÜB am Friedhof wird damit ein deutlich besserer Überflutungsschutz sichergestellt. Obschon es nach wie vor strittig, und nicht abschließend juristisch geklärt ist, ob die Stadtwerke als Eigenbetrieb der Stadt unmittelbar dem Nothaushaltsrecht unterliegen, sind die Maßnahmen des Vermögensplanes als sich „refinanzierende“ Maßnahmen in der Dringlichkeitsliste zum Haushalt aufgeführt und werden der Genehmigungsbehörde zur Freigabe vorgelegt. Zur Deckung der Aufwendungen im Wirtschaftsplan 2012 sind Einnahmen aus Schmutz- sowie Niederschlagswasserbeseitigung in der Größenordnung von rd. 10 Mio. Euro erforderlich. Die Betriebsleitung hat die jeweiligen Beträge in der beigefügten Kalkulation aufgeschlüsselt. (Dr. Rips) -3-