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Beschlusstext (Aufhebung eines Sperrvermerks hier: Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
13.03.2012
Erstellt
11.04.12, 13:28
Aktualisiert
11.04.12, 13:28
Beschlusstext (Aufhebung eines Sperrvermerks
hier: Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 10.04.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Pulheim am 13.03.2012 Vorlage Nr.: TOP 7 46/2012 Aufhebung eines Sperrvermerks hier: Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung Empfehlung: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, 1. den Sperrvermerk auf dem Sachkonto 030501 400/99999 5312020 „offene Ganztagsschulen im Primarbereich“ aufzuheben und die Mittel für den OGS Betrieb der Förderschule auch über den 31.07.2012 hinaus zur Verfügung zu stellen. 2. den Sperrvermerk im Produkt 030501 „Förderschule Brauweiler“ Kostenstelle 400/40351 auf den Sachkonten 5236000 (Beschaffung/Unterhaltung), 5246000 (Lehrmittel), 5242000 (Schulbücherei), 5248000 (Miete Kopierer), 5421000 (Geschäftsausgaben), 5431020 (Lernmittel) 5431030 (Schülermitverwaltung) und der Investition M 40880032 (Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Förderschule) aufzuheben und die Mittel für das Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung (KsF) auch über den 31.07.2012 hinaus zur Verfügung zu stellen. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)