Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
59 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
16.09.11, 06:27
Aktualisiert
16.09.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1
Vorlage 349/2011
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2012
der
Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig AbwasserbeseitigungI.
Allgemeines
Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom
01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei
gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu
gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der
Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält.
Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht
diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO).
II.
Erläuterungen zur Erfolgsplanung
1.
Allgemeines
Die Darstellung des Wirtschaftsplanes unter separater Ausweisung der Erträge sowie
Aufwendungen für Niederschlagswasser hat sich bewährt. Die Betriebsleitung hält
daher an dieser Darstellungsform fest und weist mit dem Wirtschaftsplan 2012
wiederum nur die Gesamtansätze sowie deren Anteile für Niederschlagswassers
aus.
Mit den Jahresabschlüssen 2010 hat die Einführung des Entgeltsplittings seinen
Abschluss gefunden. Trotz einiger noch anstehender Nacharbeiten bei z.B. der
Zuordnung von Flächen aus Garagenhöfen bzw. bei Mehrfacheigentum sind keine
Veränderungen bei den kalkulationswirksamen Ausgangsgrößen mehr zu erwarten.
Die Abarbeitung der „Problemfälle“ steht sicher nicht in einem Verhältnis zu
Verwaltungsaufwand und Ertrag, dennoch gehört es zur ordnungsgemäßen und
damit entgeltgerechten Einführung des Splittings dazu.
Bei allen Verfahrensgängen hat sich jedoch vollends bestätigt, dass der Entschluss
zur Ausstattung der Stadtwerke mit einer auf Ver- und Entsorgung spezialisierten
Software der absolut richtige Schritt war. Die Betriebsleitung hat bis heute nicht den
geringsten Zweifel daran, dass ein derart leistungsfähiges Produkt in so kurzer Zeit
nicht von der KDVZ Frechen zu stellen war. Auch hier ist aus einer gemeinsamen
Anstrengung von allen Beteiligten und einer gehörigen Portion Mut ein solides
Instrument installiert worden, das langfristig die Effizienz des Unternehmens deutlich
steigern wird.
2.
Umsatzerlöse
Wie zuvor bereits ausgeführt, haben die Umsatzerlöse aufgrund des Entgeltsplittings
nun eine „getrennte“ Herkunft. Um diese Trennung bei den jeweiligen Ansätzen auch
größenmäßig darzustellen, wird der Anteil, den das Regenwasser bei den
Umsatzerlösen hat, in einer separaten Spalte ausgewiesen. Aus Platzgründen wurde
auf die Ausweisung des Schmutzwasseranteils verzichtet. Er ergibt sich aus der
Differenz zwischen dem Gesamtansatz 2012 und dem Anteil für Regenwasser.
1
Anlage 1
Vorlage 349/2011
Die Umsatzerlöse werden im Wesentlichen durch die Erträge aus den Entgelten
bestimmt. Diese sind jedoch zunächst einmal unbekannt und können lediglich
anhand von statistischen Größen bestimmt werden. Hierzu zählen der
Abwasseranfall der letzten Jahre, die Zahlungen des Großverbrauchers und die
Flächen aus der Jahresabrechnung für das Jahr 2010. Die der Berechnung zugrunde
gelegte versiegelte und an die Kanalisation angeschlossene Fläche ist nunmehr
bestimmt und beträgt 3.569.000 Quadratmeter. Eine Zahl, welche ziemlich exakt
dem seinerzeit statistisch bestimmten Flächenanteil für Erftstadt entspricht.
Die Umsatzerlöse müssen im Weiteren die Aufwendungen aus der
Abwasserbeseitigung decken und sollen weder zu Überschüssen noch zu
Fehlbeträgen führen. Die im Jahr erwirtschafteten Überschüsse werden im Folgejahr
entgeltmindernd den Kunden gutgeschrieben, und evtl. Fehlbeträge jeweils
entgelterhöhend dem Aufwand zugeschlagen.
Bereits im Jahr 2010 wurde auf die Erhebung eines Abwassergrundpreises
verzichtet.
Wie auch in den übrigen Betriebszweigen der Stadtwerke führt die
Pensionsrückstellung bei den Personalkosten mit rd. 401.000,-€ dazu, dass das
Unternehmen im Jahr 2012 kein ausgeglichenes Ergebnis erwirtschaftet. Ein
ausgeglichenes Ergebnis ließe sich nur dann erwirtschaften, wenn die Entgelte
erhöht würden. Da es sich bei der Veranschlagung der Pensionsrückstellung um
einen einmalig zu bilanzierenden Sachverhalt handelt, nimmt die Betriebsleitung den
Jahresverlust in kauf und wird diesen ggflls. auf neue Rechnung vortragen bzw. mit
den Jahresüberschüssen in der Rücklage verrechnen. Die Entgeltkalkulation weist
daher auch einen deutlich höheren Betrag für die Schmutz- bzw.
Niederschlagswasserentgelte auf.
Die Straßenentwässerung wurde bislang mit einer Pauschalen belastet. Diese
errechnete sich aus 15% der Gesamtaufwendungen /Gesamterlöse der Stadtwerke.
Durch die künftige „flächenscharfe“ Abrechnung über Quadratmeter bestimmt sich
der Straßenanteil ebenfalls neu. Der ausgewiesene Betrag beruht auf einer
Ermittlung
des Flächenanteils der Straße durch das Ingenieurbüro Fischer.
Demnach wird sich die befürchtete zusätzliche Belastung des städtischen
Haushaltes nicht einstellen und die Zahlungen der Straßenentwässerung sogar unter
denen der Vorjahre liegen.
Die Erzielung eines ausgeglichenen Jahresergebnisses ist in der Praxis in sehr
starkem Maße von z.B. den Einnahmen aus der Kanalbenutzung des
Großverbrauchers abhängig. Gleiches gilt auf der Ausgabenseite bei den größeren
Posten wie z.B. dem Erftverbandsbeitrag.
Wie auch bereits in den Jahren zuvor, werden die gesamten Einnahmen aus dem
Bereich der Baukostenzuschüsse – als Umsatzerlös- mit 3% aufgelöst.
Hieraus ergibt sich eine indirekte Entgeltentlastung über die Baukostenzuschüsse,
welche wiederum über die Jahre verteilt eine gewisse Konstanz bei der Entgelthöhe
bewirkt. Die Betriebsleitung ist optimistisch, dass durch die fortschreitende
Vermarktung der Grundstücke im Wirtschaftspark sowie der in Wohnbaugebieten die
langfristig fortgeschriebene Auflösung für das Jahr 2012 rd. 960.000 € beträgt.
Für die Entwässerung der Bundes- und Landstraßen erfolgt eine Spitzabrechnung
nach den versiegelten und in die Kanalisation entwässernden Flächen.
2
Anlage 1
Vorlage 349/2011
3.
Aktivierte Eigenleistungen
Durch die weiterhin stattfindenden Investitionen werden Eigenleistungen in der Regel
mit 2 % der Bausumme dem Vermögen zugeordnet. Dadurch, dass in jüngster Zeit
verstärkt Maßnahmen im eigenen Hause geplant und ausgeführt werden, wird sich
bei den aktivierten Eigenleistungen in den kommenden Jahren eine Erhöhung
ergeben.
4.
Sonstige betriebliche Erträge
Haupteinnahme stellen in diesem Bereich die Inkassoerträge dar, die der
Betriebszweig Wasserversorgung an Abwasser für die Kundenbetreuung und das
Abrechnen mit den Kunden zahlt. Für den Versorgungsbereich der
Wasserversorgung hat sich die Einstellung der Wasserversorgung als probates Mittel
erwiesen, säumige Zahler dazu zu bewegen, ihre Außenstände zu begleichen.
Leider gibt es diese Möglichkeit in der Abwasserbeseitigung nicht. Insbesondere für
den Versorgungsbereich des Verbandswasserwerkes bedeutet dies, dass oftmals die
Kunden trotz vollständigen Mahnlaufs nicht dazu zu bewegen sind, ihre
Abwasserrechnung zu begleichen. Im Jahr 2006 hat die Betriebsleitung daher ein
Inkassounternehmen mit der Beitreibung der Forderungen beauftragt. Das
Unternehmen hat zwar nicht überall den gewünschten Erfolg gebracht, dennoch
laufen die Zahlungen bei wiederholt säumigen Kunden deutlich besser. Die
Betriebsleitung wird daher die Inkassopraxis weiter beibehalten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten, analog zum Vorjahr, eine Einnahme
für die Reinigung der Sinkkästen. Diese Kosten waren bislang mit der Pauschalen
zur Straßenentwässerung abgegolten. Dies ist in der Zukunft jedoch nicht mehr
möglich, die entsprechenden Aufwendungen sind vom Eigenbetrieb Straßen an den
Eigenbetrieb Abwasser zu erstatten.
5.
Materialaufwand
Die Ansätze beim Materialaufwand bewegen sich in der Größenordnung der
Vorjahre. Deutliche Abweichungen können sich im Einzelfall bei den Position
Unterhaltung
Kanal
ergeben.
Durch
das
Voranschreiten
bei
der
Hausanschlussinspektion ist mit zunehmendem - nicht aktivierbarem- Aufwand zu
rechen. Gleiches gilt für Teile der zur Sanierung anstehenden Hauptkanäle.
Für die Sanierung kleiner Rohrdurchmesser ist der Spielraum in der Frage nach
Aktivierbarkeit der Investition deutlich geringer. Es ist vielmehr so, dass im Regelfall
die Kosten für die „Reparatur“ der kleinen Rohrdurchmesser im Jahr des Anfalls dem
Aufwand zuzuschlagen sind. Mithin ist der Ansatz in der vorgesehenen Höhe
erforderlich.
Die zweite Runde der Kanalinspektion gem. SüwVKan wird im Jahr 2012 fortgesetzt.
Wie bereits zuvor ausgeführt, zeigt sich aus den Untersuchungen des Jahres 20082011, dass erhebliche Sanierungsaufwendungen in den kommenden Jahren
anstehen.
Es hat sich in der Praxis bewährt, die Kunden im Hinblick auf die bevorstehenden
Dichtigkeitsprüfungen eingehend zu informieren. Der seitens der Stadtwerke
beschrittene Weg, den Kunden die Möglichkeit zu geben, sich an Inspektionen der
Stadtwerke organisatorisch „anzuhängen“, wird mit nahendem Termin 31.12.2015
verstärkt in Anspruch genommen. Wenn auch die nunmher satzungsmäßig
verankerte Terminierung des Stichtages für einige Orte eine zeitliche „Entspannung“
3
Anlage 1
Vorlage 349/2011
bedeutet, so sind die Stadtwerke dennoch gehalten, ihre Inspektionen fort zu führen.
Die diesbezügliche Fortführung wird im Jahr 2012 in Blessem und Borr erfolgen. Für
diese Orte bedeutet das, dass die Vorlage der Dichtigkeitsbescheinigung zum
31.12.2016 zu erfolgen hat.
6.
Personalaufwand
Zu den Personalaufwendungen im Bereich Abwasser wurde im Jahresabschluss
2010 bereits ausführlich berichtet. Ist es in den zurückliegenden Jahren auch
gelungen, durch Betriebsoptimierungen deutliche Personalkosteneinsparungen zu
erzielen, ist eine Fortführung dieser Optimierungen mit diesen deutlichen finanziellen
Auswirkungen nicht mehr zu erreichen. Es wird vielmehr so sein, dass sich die
Personalkosten im Umfang der allgemeinen Lohnsteigerungen nach oben bewegen
werden. Die Veranschlagung der Pensionsrückstellungen führt bei den
Personalkosten im Jahr 2012 zu einem sehr deutlichen Anstieg. Dieser wird sich
jedoch in den Folgejahren reduzieren.
7.
Abschreibungen
Die Aufwendungen für die Vermögenswerte und hinzukommenden Neubauten
errechnen sich für 2012 mit ca. 1.320.000,- €.
8.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sehen einen Ansatz von rd. 396.000,Euro vor. In diesem Betrag sind als maßgebliche Größen die Personalkosten für
städtische Bedienstete (Bauleitung Eigenbetrieb Straßen etc.) sowie der allgemeine
Verwaltungskostenbeitrag der Stadt enthalten. Durch den Wegfall der
Verwaltungskosten für Stadtkasse, EDV und die Verringerung der Beiträge an die
KDVZ konnte dieser Ansatz im Vergleich zu den Vorjahren nochmals reduziert
werden.
9.
Zinsen und ähnliche Erträge
Die Betriebsleitung ist bemüht, Guthaben der laufenden Konten möglichst
„zinsbringend“ anzulegen.
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Das Jahr 2012 sieht ebenfalls eine Verzinsung des Anlagevermögens in der
Größenordnung von rd. einer Million Euro vor. Diese wird an den städtischen
Haushalt ausgeschüttet. Dafür fällt die Verzinsung des städtischen Trägerdarlehens
weg.
Die weiteren Zinsaufwendungen stammen aus den langfristigen Krediten zur
Finanzierung von Baumaßnahmen sowie der Ablösung des Trägerdarlehens. Die
anstehenden Investitionen in der Abwasserbeseitigung werden nicht ohne die
Aufnahme von Krediten zu bewerkstelligen sein. Ursächlich für die doch deutliche
höhere Kreditaufnahme sind der Bau des neuen Retentionsbodenfilterbeckens sowie
die damit einhergehenden baulichen Veränderungen am Kanalbestand in Liblar.
Wenn auch ein Zuschuss für diese Maßnahme von rd. zwei Millionen Euro seitens
des Landes gewährt wird, so verbleiben dennoch rd. 3,5 Mio Euro, die über Kredite
zu finanzieren sein werden.
11. Sonstige Steuern
An Steuern fallen beim Betriebszweig Zinsabschlagssteuer und Kfz-Steuern an.
4
Anlage 1
Vorlage 349/2011
12. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2012 weist für die Abwasserbeseitigung einen
Jahresfehlbetrag von rd. 400.000,- € aus. Dieser Betrag entspricht relativ exakt den
Mehraufwendungen des Unternehmens für die Pensionsrückstellung. Stünde diese
Ausgabe in 2012 nicht an, wäre von der Erwirtschaftung eines ausgeglichenen
Ergebnisses auszugehen.
Halbwegs verlässliche Zahlen bei den Aufwendungen ergeben sich aus der
sorgfältigen Planung der Maßnahmen und der langfristigen Ausrichtung z.B. der
Sanierungskonzepte. Doch auch hier erleben wir immer wieder konjunkturelle
Schwankungen. Diese werden künftig gerade im Bereich der Kanalsanierungen
unmittelbaren Einfluss auf Entgelte bzw. Ergebnisse des Abwasserbetriebes haben.
III.
Vermögensplan - Einnahmen
1.
Zuweisungen / Finanzierungshilfen des Landes
Die
Investitionspauschale
des
Landes
NW
zur
Förderung
von
Abwasserbeseitigungsanlagen wurde seit dem Jahre 2001 nicht mehr gezahlt.
Aktuell liegt den Stadtwerken ein Förderbescheid von knapp zwei Millionen Euro vor,
welcher für den Bau des Retentionsbodenfilterbeckens Liblar zu verwenden ist.
2.
Baukostenzuschüsse/Ablösungen
Die Einnahmen aus den Baukosten bewegen sich weitestgehend über die Jahre
konstant. Sie sind im Wesentlichen durch den Abverkauf der Grundstücke in den
Neubaugebieten bestimmt und nur bedingt im Vorfeld festzulegen. Es wird daher auf
eine detaillierte Aufschlüsselung der Annahmen verzichtet und ein realistischer Wert
im Wirtschaftsplan 2012 als Einnahme prognostiziert.
3.
Verdiente Abschreibungen
Die verdienten Abschreibungen errechnen sich aus den tatsächlichen
Abschreibungen und der Auflösung von passivierten Ertragszuschüssen. Die
Entwicklung zeigt sich durch die Minderung des Vermögens ungünstiger.
4.
Darlehensaufnahme/Kreditmarkt
Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe
von 5.5 Mio. Euro erforderlich. Insgesamt würde sich damit die Neuverschuldung des
Unternehmens erhöhen, wobei der tatsächliche Kreditbetrag in sehr starkem Maße
davon abhängen wird, wie und in welchem Umfang die Investitionen in die
Abwasseranlagen im laufenden Jahr umgesetzt werden können. Hinsichtlich der
Ursache für die Höhe des Kreditvolumens wird auf die Ausführungen zuvor
verwiesen.
5
Anlage 1
Vorlage 349/2011
IV.
Vermögensplan - Ausgaben
1.1 Investitionen
Die Investitionen im Jahr 2012 werden maßgeblich durch die Kosten für den Bau des
Retentionsbodenfilterbecken RBF/RRB 18 für die Ortslage Liblar bestimmt. Neben
dem „Bauwerk“ selbst zieht diese Maßnahme eine Reihe von Folgeinvestitionen
nach sich, die aber allesamt zum Gegenstand eines Förderantrages gemacht
wurden. Mit knapp zwei Millionen Euro wird die Maßnahme nunmehr durch das Land
gefördert.
Die Veranschlagung der weitern Mittel beziehen sich auf die Erschließung neuer
Baugebiete sowie die dringend notwendigen Ertüchtigungen an Anlagen zur
Abwasserbeseitigung.
Wie an anderer Stelle bereits ausgeführt, sind die Großprofile in Erftstadt
weitestgehend saniert und deren Baukosten im Vermögen aktiviert worden. Bei
kleineren Kanälen erfolgt die Reparatur überwiegend als Aufwand und wird im Jahr
des Anfalls über Entgelte gedeckt.
Bei den zur Reparatur anstehenden Leitungen handelt es sich natürlich nur um
diejenigen, die in ihrer hydraulischen Leistungsfähigkeit eine ausreichende
Dimension aufweisen.
Die Betriebsleitung hat vor einigen Jahren die Erstellung der sog.
Generalentwässerungspläne für alle Stadtgebiete beauftragt, um entsprechende
Kenntnisse über hydraulische Engpässe in der städtischen Kanalisation zu erhalten.
Dadurch ist jetzt eine sehr gute Entscheidungshilfe dahingehend vorhanden, dass
das Sanierungserfordernis nicht nur an den Möglichkeiten einer Reparatur
festgemacht werden muss, sondern zusätzlich die Frage nach einem möglichen
Komplettaustausch wegen hydraulischer Engpässe beantwortet werden kann.
Die Sanierung des Kanalnetzes in Lechenich wird voraussichtlich im Jahr 2012
abgeschlossen sein. Die Fortführung der Kanalsanierung erfolgt dann mit
Schwerpunkt in der Ortslage Erp. Sofern das Budget dann noch Spielraum aufweist,
wird noch mit der Kanalsanierung Friesheim begonnen.
Die erforderlichen Investitionen werden in ihrer Gesamtheit betrachtet und unter
Einflussnahme aller vorliegenden Erkenntnisse repariert, renoviert oder erneuert.
Alle weiteren Ansätze bewegen sich im Rahmen der Vorjahre, und die
diesbezüglichen Ausgaben werden wie üblich nur bei besonderem Erfordernis
getätigt.
Eine langfristige Investitionsstrategie kann nur basierend auf gesicherten
Erkenntnissen über Zustand und Auslastung des Entwässerungssystems gemacht
werden. Die diesbezüglichen Lücken werden durch den vorgesehenen
Investitionsumfang weiter geschlossen.
1.2 Betriebs- und Geschäftsausstattung
Investitionen werden im Rahmen der internen Vernetzung und die Anpassung an
heute erforderliche Standards notwendig. Diese bewegen sich aber in der
Größenordnung der Vorjahre.
2.
Schuldendienst
Die planmäßige Tilgung der Fremddarlehen wird vertragsgemäß fortgeführt.
6
Anlage 1
Vorlage 349/2011
3.
Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss
Der Vermögensplan weist ein ausgeglichenes Ergebnis für das Wirtschaftsjahr 2011
aus.
7