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Beschlussvorlage (Anlage 1: Erläuterungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
59 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
16.09.11, 06:27
Aktualisiert
16.09.11, 06:27

Inhalt der Datei

Anlage 1 Vorlage 349/2011 Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2012 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig AbwasserbeseitigungI. Allgemeines Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält. Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO). II. Erläuterungen zur Erfolgsplanung 1. Allgemeines Die Darstellung des Wirtschaftsplanes unter separater Ausweisung der Erträge sowie Aufwendungen für Niederschlagswasser hat sich bewährt. Die Betriebsleitung hält daher an dieser Darstellungsform fest und weist mit dem Wirtschaftsplan 2012 wiederum nur die Gesamtansätze sowie deren Anteile für Niederschlagswassers aus. Mit den Jahresabschlüssen 2010 hat die Einführung des Entgeltsplittings seinen Abschluss gefunden. Trotz einiger noch anstehender Nacharbeiten bei z.B. der Zuordnung von Flächen aus Garagenhöfen bzw. bei Mehrfacheigentum sind keine Veränderungen bei den kalkulationswirksamen Ausgangsgrößen mehr zu erwarten. Die Abarbeitung der „Problemfälle“ steht sicher nicht in einem Verhältnis zu Verwaltungsaufwand und Ertrag, dennoch gehört es zur ordnungsgemäßen und damit entgeltgerechten Einführung des Splittings dazu. Bei allen Verfahrensgängen hat sich jedoch vollends bestätigt, dass der Entschluss zur Ausstattung der Stadtwerke mit einer auf Ver- und Entsorgung spezialisierten Software der absolut richtige Schritt war. Die Betriebsleitung hat bis heute nicht den geringsten Zweifel daran, dass ein derart leistungsfähiges Produkt in so kurzer Zeit nicht von der KDVZ Frechen zu stellen war. Auch hier ist aus einer gemeinsamen Anstrengung von allen Beteiligten und einer gehörigen Portion Mut ein solides Instrument installiert worden, das langfristig die Effizienz des Unternehmens deutlich steigern wird. 2. Umsatzerlöse Wie zuvor bereits ausgeführt, haben die Umsatzerlöse aufgrund des Entgeltsplittings nun eine „getrennte“ Herkunft. Um diese Trennung bei den jeweiligen Ansätzen auch größenmäßig darzustellen, wird der Anteil, den das Regenwasser bei den Umsatzerlösen hat, in einer separaten Spalte ausgewiesen. Aus Platzgründen wurde auf die Ausweisung des Schmutzwasseranteils verzichtet. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Gesamtansatz 2012 und dem Anteil für Regenwasser. 1 Anlage 1 Vorlage 349/2011 Die Umsatzerlöse werden im Wesentlichen durch die Erträge aus den Entgelten bestimmt. Diese sind jedoch zunächst einmal unbekannt und können lediglich anhand von statistischen Größen bestimmt werden. Hierzu zählen der Abwasseranfall der letzten Jahre, die Zahlungen des Großverbrauchers und die Flächen aus der Jahresabrechnung für das Jahr 2010. Die der Berechnung zugrunde gelegte versiegelte und an die Kanalisation angeschlossene Fläche ist nunmehr bestimmt und beträgt 3.569.000 Quadratmeter. Eine Zahl, welche ziemlich exakt dem seinerzeit statistisch bestimmten Flächenanteil für Erftstadt entspricht. Die Umsatzerlöse müssen im Weiteren die Aufwendungen aus der Abwasserbeseitigung decken und sollen weder zu Überschüssen noch zu Fehlbeträgen führen. Die im Jahr erwirtschafteten Überschüsse werden im Folgejahr entgeltmindernd den Kunden gutgeschrieben, und evtl. Fehlbeträge jeweils entgelterhöhend dem Aufwand zugeschlagen. Bereits im Jahr 2010 wurde auf die Erhebung eines Abwassergrundpreises verzichtet. Wie auch in den übrigen Betriebszweigen der Stadtwerke führt die Pensionsrückstellung bei den Personalkosten mit rd. 401.000,-€ dazu, dass das Unternehmen im Jahr 2012 kein ausgeglichenes Ergebnis erwirtschaftet. Ein ausgeglichenes Ergebnis ließe sich nur dann erwirtschaften, wenn die Entgelte erhöht würden. Da es sich bei der Veranschlagung der Pensionsrückstellung um einen einmalig zu bilanzierenden Sachverhalt handelt, nimmt die Betriebsleitung den Jahresverlust in kauf und wird diesen ggflls. auf neue Rechnung vortragen bzw. mit den Jahresüberschüssen in der Rücklage verrechnen. Die Entgeltkalkulation weist daher auch einen deutlich höheren Betrag für die Schmutz- bzw. Niederschlagswasserentgelte auf. Die Straßenentwässerung wurde bislang mit einer Pauschalen belastet. Diese errechnete sich aus 15% der Gesamtaufwendungen /Gesamterlöse der Stadtwerke. Durch die künftige „flächenscharfe“ Abrechnung über Quadratmeter bestimmt sich der Straßenanteil ebenfalls neu. Der ausgewiesene Betrag beruht auf einer Ermittlung des Flächenanteils der Straße durch das Ingenieurbüro Fischer. Demnach wird sich die befürchtete zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes nicht einstellen und die Zahlungen der Straßenentwässerung sogar unter denen der Vorjahre liegen. Die Erzielung eines ausgeglichenen Jahresergebnisses ist in der Praxis in sehr starkem Maße von z.B. den Einnahmen aus der Kanalbenutzung des Großverbrauchers abhängig. Gleiches gilt auf der Ausgabenseite bei den größeren Posten wie z.B. dem Erftverbandsbeitrag. Wie auch bereits in den Jahren zuvor, werden die gesamten Einnahmen aus dem Bereich der Baukostenzuschüsse – als Umsatzerlös- mit 3% aufgelöst. Hieraus ergibt sich eine indirekte Entgeltentlastung über die Baukostenzuschüsse, welche wiederum über die Jahre verteilt eine gewisse Konstanz bei der Entgelthöhe bewirkt. Die Betriebsleitung ist optimistisch, dass durch die fortschreitende Vermarktung der Grundstücke im Wirtschaftspark sowie der in Wohnbaugebieten die langfristig fortgeschriebene Auflösung für das Jahr 2012 rd. 960.000 € beträgt. Für die Entwässerung der Bundes- und Landstraßen erfolgt eine Spitzabrechnung nach den versiegelten und in die Kanalisation entwässernden Flächen. 2 Anlage 1 Vorlage 349/2011 3. Aktivierte Eigenleistungen Durch die weiterhin stattfindenden Investitionen werden Eigenleistungen in der Regel mit 2 % der Bausumme dem Vermögen zugeordnet. Dadurch, dass in jüngster Zeit verstärkt Maßnahmen im eigenen Hause geplant und ausgeführt werden, wird sich bei den aktivierten Eigenleistungen in den kommenden Jahren eine Erhöhung ergeben. 4. Sonstige betriebliche Erträge Haupteinnahme stellen in diesem Bereich die Inkassoerträge dar, die der Betriebszweig Wasserversorgung an Abwasser für die Kundenbetreuung und das Abrechnen mit den Kunden zahlt. Für den Versorgungsbereich der Wasserversorgung hat sich die Einstellung der Wasserversorgung als probates Mittel erwiesen, säumige Zahler dazu zu bewegen, ihre Außenstände zu begleichen. Leider gibt es diese Möglichkeit in der Abwasserbeseitigung nicht. Insbesondere für den Versorgungsbereich des Verbandswasserwerkes bedeutet dies, dass oftmals die Kunden trotz vollständigen Mahnlaufs nicht dazu zu bewegen sind, ihre Abwasserrechnung zu begleichen. Im Jahr 2006 hat die Betriebsleitung daher ein Inkassounternehmen mit der Beitreibung der Forderungen beauftragt. Das Unternehmen hat zwar nicht überall den gewünschten Erfolg gebracht, dennoch laufen die Zahlungen bei wiederholt säumigen Kunden deutlich besser. Die Betriebsleitung wird daher die Inkassopraxis weiter beibehalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten, analog zum Vorjahr, eine Einnahme für die Reinigung der Sinkkästen. Diese Kosten waren bislang mit der Pauschalen zur Straßenentwässerung abgegolten. Dies ist in der Zukunft jedoch nicht mehr möglich, die entsprechenden Aufwendungen sind vom Eigenbetrieb Straßen an den Eigenbetrieb Abwasser zu erstatten. 5. Materialaufwand Die Ansätze beim Materialaufwand bewegen sich in der Größenordnung der Vorjahre. Deutliche Abweichungen können sich im Einzelfall bei den Position Unterhaltung Kanal ergeben. Durch das Voranschreiten bei der Hausanschlussinspektion ist mit zunehmendem - nicht aktivierbarem- Aufwand zu rechen. Gleiches gilt für Teile der zur Sanierung anstehenden Hauptkanäle. Für die Sanierung kleiner Rohrdurchmesser ist der Spielraum in der Frage nach Aktivierbarkeit der Investition deutlich geringer. Es ist vielmehr so, dass im Regelfall die Kosten für die „Reparatur“ der kleinen Rohrdurchmesser im Jahr des Anfalls dem Aufwand zuzuschlagen sind. Mithin ist der Ansatz in der vorgesehenen Höhe erforderlich. Die zweite Runde der Kanalinspektion gem. SüwVKan wird im Jahr 2012 fortgesetzt. Wie bereits zuvor ausgeführt, zeigt sich aus den Untersuchungen des Jahres 20082011, dass erhebliche Sanierungsaufwendungen in den kommenden Jahren anstehen. Es hat sich in der Praxis bewährt, die Kunden im Hinblick auf die bevorstehenden Dichtigkeitsprüfungen eingehend zu informieren. Der seitens der Stadtwerke beschrittene Weg, den Kunden die Möglichkeit zu geben, sich an Inspektionen der Stadtwerke organisatorisch „anzuhängen“, wird mit nahendem Termin 31.12.2015 verstärkt in Anspruch genommen. Wenn auch die nunmher satzungsmäßig verankerte Terminierung des Stichtages für einige Orte eine zeitliche „Entspannung“ 3 Anlage 1 Vorlage 349/2011 bedeutet, so sind die Stadtwerke dennoch gehalten, ihre Inspektionen fort zu führen. Die diesbezügliche Fortführung wird im Jahr 2012 in Blessem und Borr erfolgen. Für diese Orte bedeutet das, dass die Vorlage der Dichtigkeitsbescheinigung zum 31.12.2016 zu erfolgen hat. 6. Personalaufwand Zu den Personalaufwendungen im Bereich Abwasser wurde im Jahresabschluss 2010 bereits ausführlich berichtet. Ist es in den zurückliegenden Jahren auch gelungen, durch Betriebsoptimierungen deutliche Personalkosteneinsparungen zu erzielen, ist eine Fortführung dieser Optimierungen mit diesen deutlichen finanziellen Auswirkungen nicht mehr zu erreichen. Es wird vielmehr so sein, dass sich die Personalkosten im Umfang der allgemeinen Lohnsteigerungen nach oben bewegen werden. Die Veranschlagung der Pensionsrückstellungen führt bei den Personalkosten im Jahr 2012 zu einem sehr deutlichen Anstieg. Dieser wird sich jedoch in den Folgejahren reduzieren. 7. Abschreibungen Die Aufwendungen für die Vermögenswerte und hinzukommenden Neubauten errechnen sich für 2012 mit ca. 1.320.000,- €. 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sehen einen Ansatz von rd. 396.000,Euro vor. In diesem Betrag sind als maßgebliche Größen die Personalkosten für städtische Bedienstete (Bauleitung Eigenbetrieb Straßen etc.) sowie der allgemeine Verwaltungskostenbeitrag der Stadt enthalten. Durch den Wegfall der Verwaltungskosten für Stadtkasse, EDV und die Verringerung der Beiträge an die KDVZ konnte dieser Ansatz im Vergleich zu den Vorjahren nochmals reduziert werden. 9. Zinsen und ähnliche Erträge Die Betriebsleitung ist bemüht, Guthaben der laufenden Konten möglichst „zinsbringend“ anzulegen. 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Das Jahr 2012 sieht ebenfalls eine Verzinsung des Anlagevermögens in der Größenordnung von rd. einer Million Euro vor. Diese wird an den städtischen Haushalt ausgeschüttet. Dafür fällt die Verzinsung des städtischen Trägerdarlehens weg. Die weiteren Zinsaufwendungen stammen aus den langfristigen Krediten zur Finanzierung von Baumaßnahmen sowie der Ablösung des Trägerdarlehens. Die anstehenden Investitionen in der Abwasserbeseitigung werden nicht ohne die Aufnahme von Krediten zu bewerkstelligen sein. Ursächlich für die doch deutliche höhere Kreditaufnahme sind der Bau des neuen Retentionsbodenfilterbeckens sowie die damit einhergehenden baulichen Veränderungen am Kanalbestand in Liblar. Wenn auch ein Zuschuss für diese Maßnahme von rd. zwei Millionen Euro seitens des Landes gewährt wird, so verbleiben dennoch rd. 3,5 Mio Euro, die über Kredite zu finanzieren sein werden. 11. Sonstige Steuern An Steuern fallen beim Betriebszweig Zinsabschlagssteuer und Kfz-Steuern an. 4 Anlage 1 Vorlage 349/2011 12. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2012 weist für die Abwasserbeseitigung einen Jahresfehlbetrag von rd. 400.000,- € aus. Dieser Betrag entspricht relativ exakt den Mehraufwendungen des Unternehmens für die Pensionsrückstellung. Stünde diese Ausgabe in 2012 nicht an, wäre von der Erwirtschaftung eines ausgeglichenen Ergebnisses auszugehen. Halbwegs verlässliche Zahlen bei den Aufwendungen ergeben sich aus der sorgfältigen Planung der Maßnahmen und der langfristigen Ausrichtung z.B. der Sanierungskonzepte. Doch auch hier erleben wir immer wieder konjunkturelle Schwankungen. Diese werden künftig gerade im Bereich der Kanalsanierungen unmittelbaren Einfluss auf Entgelte bzw. Ergebnisse des Abwasserbetriebes haben. III. Vermögensplan - Einnahmen 1. Zuweisungen / Finanzierungshilfen des Landes Die Investitionspauschale des Landes NW zur Förderung von Abwasserbeseitigungsanlagen wurde seit dem Jahre 2001 nicht mehr gezahlt. Aktuell liegt den Stadtwerken ein Förderbescheid von knapp zwei Millionen Euro vor, welcher für den Bau des Retentionsbodenfilterbeckens Liblar zu verwenden ist. 2. Baukostenzuschüsse/Ablösungen Die Einnahmen aus den Baukosten bewegen sich weitestgehend über die Jahre konstant. Sie sind im Wesentlichen durch den Abverkauf der Grundstücke in den Neubaugebieten bestimmt und nur bedingt im Vorfeld festzulegen. Es wird daher auf eine detaillierte Aufschlüsselung der Annahmen verzichtet und ein realistischer Wert im Wirtschaftsplan 2012 als Einnahme prognostiziert. 3. Verdiente Abschreibungen Die verdienten Abschreibungen errechnen sich aus den tatsächlichen Abschreibungen und der Auflösung von passivierten Ertragszuschüssen. Die Entwicklung zeigt sich durch die Minderung des Vermögens ungünstiger. 4. Darlehensaufnahme/Kreditmarkt Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 5.5 Mio. Euro erforderlich. Insgesamt würde sich damit die Neuverschuldung des Unternehmens erhöhen, wobei der tatsächliche Kreditbetrag in sehr starkem Maße davon abhängen wird, wie und in welchem Umfang die Investitionen in die Abwasseranlagen im laufenden Jahr umgesetzt werden können. Hinsichtlich der Ursache für die Höhe des Kreditvolumens wird auf die Ausführungen zuvor verwiesen. 5 Anlage 1 Vorlage 349/2011 IV. Vermögensplan - Ausgaben 1.1 Investitionen Die Investitionen im Jahr 2012 werden maßgeblich durch die Kosten für den Bau des Retentionsbodenfilterbecken RBF/RRB 18 für die Ortslage Liblar bestimmt. Neben dem „Bauwerk“ selbst zieht diese Maßnahme eine Reihe von Folgeinvestitionen nach sich, die aber allesamt zum Gegenstand eines Förderantrages gemacht wurden. Mit knapp zwei Millionen Euro wird die Maßnahme nunmehr durch das Land gefördert. Die Veranschlagung der weitern Mittel beziehen sich auf die Erschließung neuer Baugebiete sowie die dringend notwendigen Ertüchtigungen an Anlagen zur Abwasserbeseitigung. Wie an anderer Stelle bereits ausgeführt, sind die Großprofile in Erftstadt weitestgehend saniert und deren Baukosten im Vermögen aktiviert worden. Bei kleineren Kanälen erfolgt die Reparatur überwiegend als Aufwand und wird im Jahr des Anfalls über Entgelte gedeckt. Bei den zur Reparatur anstehenden Leitungen handelt es sich natürlich nur um diejenigen, die in ihrer hydraulischen Leistungsfähigkeit eine ausreichende Dimension aufweisen. Die Betriebsleitung hat vor einigen Jahren die Erstellung der sog. Generalentwässerungspläne für alle Stadtgebiete beauftragt, um entsprechende Kenntnisse über hydraulische Engpässe in der städtischen Kanalisation zu erhalten. Dadurch ist jetzt eine sehr gute Entscheidungshilfe dahingehend vorhanden, dass das Sanierungserfordernis nicht nur an den Möglichkeiten einer Reparatur festgemacht werden muss, sondern zusätzlich die Frage nach einem möglichen Komplettaustausch wegen hydraulischer Engpässe beantwortet werden kann. Die Sanierung des Kanalnetzes in Lechenich wird voraussichtlich im Jahr 2012 abgeschlossen sein. Die Fortführung der Kanalsanierung erfolgt dann mit Schwerpunkt in der Ortslage Erp. Sofern das Budget dann noch Spielraum aufweist, wird noch mit der Kanalsanierung Friesheim begonnen. Die erforderlichen Investitionen werden in ihrer Gesamtheit betrachtet und unter Einflussnahme aller vorliegenden Erkenntnisse repariert, renoviert oder erneuert. Alle weiteren Ansätze bewegen sich im Rahmen der Vorjahre, und die diesbezüglichen Ausgaben werden wie üblich nur bei besonderem Erfordernis getätigt. Eine langfristige Investitionsstrategie kann nur basierend auf gesicherten Erkenntnissen über Zustand und Auslastung des Entwässerungssystems gemacht werden. Die diesbezüglichen Lücken werden durch den vorgesehenen Investitionsumfang weiter geschlossen. 1.2 Betriebs- und Geschäftsausstattung Investitionen werden im Rahmen der internen Vernetzung und die Anpassung an heute erforderliche Standards notwendig. Diese bewegen sich aber in der Größenordnung der Vorjahre. 2. Schuldendienst Die planmäßige Tilgung der Fremddarlehen wird vertragsgemäß fortgeführt. 6 Anlage 1 Vorlage 349/2011 3. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss Der Vermögensplan weist ein ausgeglichenes Ergebnis für das Wirtschaftsjahr 2011 aus. 7