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Mitteilungsvorlage (Änderung des Schulgesetzes; hier: Auswirkungen des Abiturs nach 12 Jahren gem. § 18 Schulgesetz)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
24.05.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Mitteilungsvorlage (Änderung des Schulgesetzes;
hier: Auswirkungen des Abiturs nach 12 Jahren gem. § 18 Schulgesetz) Mitteilungsvorlage (Änderung des Schulgesetzes;
hier: Auswirkungen des Abiturs nach 12 Jahren gem. § 18 Schulgesetz)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 08.05.2007 - Der Bürgermeister Az: 41-32-40 Nr. der Ratsdrucksache: 850 Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales 24.05.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Änderung des Schulgesetzes; hier: Auswirkungen des Abiturs nach 12 Jahren gem. § 18 Schulgesetz __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr U. Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 850 Z-1 Rückblick: Durch die Änderung des § 18 Schulgesetz gliedert sich die gymnasiale Oberstufe in die einjährige Einführungsphase und die zweijährige Qualifikationsphase. Dabei umfasst sie in Gymnasien die Jahrgangsstufen 10 bis 12. Im Rahmen dieser Neuorgansiation schließt somit die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien mit der Abiturpfrüfung nach der Jahrgangsstufe 12 ab. Diese Regelung ist erstmals auf die Schülerinnen und Schüler auzuwenden, die sich im Schuljahr 2005/2006 in der Jahrgangsstufe 5 befanden und im Schuljahr 2010/2011 in die gymnasiale Oberstufe wechseln könnten. Dabei wird die Stundentafel von 179 auf 188 Stunden für alle Schulformen erweitert. Darüber hinaus wird im verkürzten Bildungsgang am Gymnasium nochmals ein zusätzliches Stundenvolumen von weiteren 5 Stunden in den Klassen 5 bis 9 bereitgestellt. Diese Entwicklung hat weitreichende Auswirkungen auf den schulischen Ablauf sowie auch für den Schulträger. Zusätzliche Pflichtstunden an einem oder mehreren Nachmittagen führen zu erhöhten Aufwendungen bei der Schülerbeförderung und auch die Einrichtung entsprechend ausgestatteter Aufenthalts- und Verpflegungsmöglichkeiten für eine Über-Mittag-Betreuung erfordert Kostenaufwand. Sachstand Schülerbeförderung Der verpflichtende Nachmittagsunterricht führt bei den Schulträgern in jedem Fall zu Mehraufwendungen bei der Schülerbeförderung, da zusätzliche Busumläufe zu organisieren sind. Die Verwaltung hat deshalb bei der letzten Stadtschulleiterkonferenz auf die Notwendigkeit einer zwischen den weiterführenden Schulen abzustimmenden Lösung für erforderliche Ergänzungsstunden im Zusammenhang mit der Einführung des Abiturs nach 12 Jahren hingewiesen. Die Schulleiter der weiterführenden städtischen Schulen haben sich daher hinsichtlich der Ergänzungsstunden für Nachmittagsunterricht jeweils dienstags ausgesprochen. Im Rahmen der Schülerbeförderung besteht eine Absprache zwischen der Stadt und dem St.Angela-Gymnasium für die gemeinsame Mitnahme von Schüler/innen der städtischen Schulen und des Erzbischöflichen Gymnasiums in den jeweils beauftragten Schulbussen, so dass für eine anzustrebende Lösung auch das St.-Angela-Gymnasium mit einzubeziehen ist. Der stellvertretende Schulleiter des St.-Angela-Gymnasiums, Herr Mehren, teilte daraufhin mit, dass – vorbehaltlich der Entscheidung in der vor den Sommerferien stattfindenden Lehrerkonferenz - hinsichtlich der erforderlichen Ergänzungsstunden sich das St.-AngelaGymnasium der Lösung anzuschließen gedenkt, wie sie von den städtischen Schulen bereits konkret beabsichtigt ist. Dieses bedeutet, dass ab dem Schuljahr 2007/2008 dienstags Ergänzungsunterricht stattfindet, der in den nachfolgenden Schuljahren auch noch auf den Donnerstagsnachmittag erweitert werden wird. Gleichzeitig werde der bisher eingerichtete Samstagsunterricht ab dem Schuljahr 2007/2008 komplett entfallen. Für die bedarfsgerechte Gestaltung gemeinsamer Rückfahrten ist ein Abgleich der Schülerdaten der zu befördernden Schülern zwischen den Schulträgern vorzunehmen. Positiv wirkt sich der Verzicht auf den Samtagsunterricht des St.-Angela-Gymnasiums aus, weil die hierfür aufzuwendenden Beförderungskosten eingespart werden.