Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
24.05.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.05.2007
- Der Bürgermeister Az: 41-32-40
Nr. der Ratsdrucksache: 850 Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales
24.05.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Änderung des Schulgesetzes;
hier: Auswirkungen des Abiturs nach 12 Jahren gem. § 18 Schulgesetz
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Berichterstatter: Herr U. Ley
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 850 Z-1
Rückblick:
Durch die Änderung des § 18 Schulgesetz gliedert sich die gymnasiale Oberstufe in die
einjährige Einführungsphase und die zweijährige Qualifikationsphase. Dabei umfasst sie in
Gymnasien die Jahrgangsstufen 10 bis 12. Im Rahmen dieser Neuorgansiation schließt somit die
gymnasiale Oberstufe an Gymnasien mit der Abiturpfrüfung nach der Jahrgangsstufe 12 ab.
Diese Regelung ist erstmals auf die Schülerinnen und Schüler auzuwenden, die sich im Schuljahr
2005/2006 in der Jahrgangsstufe 5 befanden und im Schuljahr 2010/2011 in die gymnasiale
Oberstufe wechseln könnten. Dabei wird die Stundentafel von 179 auf 188 Stunden für alle
Schulformen erweitert. Darüber hinaus wird im verkürzten Bildungsgang am Gymnasium nochmals
ein zusätzliches Stundenvolumen von weiteren 5 Stunden in den Klassen 5 bis 9 bereitgestellt.
Diese Entwicklung hat weitreichende Auswirkungen auf den schulischen Ablauf sowie auch für den
Schulträger. Zusätzliche Pflichtstunden an einem oder mehreren Nachmittagen führen zu erhöhten
Aufwendungen bei der Schülerbeförderung und auch die Einrichtung entsprechend ausgestatteter
Aufenthalts- und Verpflegungsmöglichkeiten für eine Über-Mittag-Betreuung erfordert
Kostenaufwand.
Sachstand Schülerbeförderung
Der verpflichtende Nachmittagsunterricht führt bei den Schulträgern in jedem Fall zu
Mehraufwendungen bei der Schülerbeförderung, da zusätzliche Busumläufe zu organisieren sind.
Die Verwaltung hat deshalb bei der letzten Stadtschulleiterkonferenz auf die Notwendigkeit einer
zwischen den weiterführenden Schulen abzustimmenden Lösung für erforderliche
Ergänzungsstunden im Zusammenhang mit der Einführung des Abiturs nach 12 Jahren
hingewiesen.
Die Schulleiter der weiterführenden städtischen Schulen haben sich daher hinsichtlich der
Ergänzungsstunden für Nachmittagsunterricht jeweils dienstags ausgesprochen.
Im Rahmen der Schülerbeförderung besteht eine Absprache zwischen der Stadt und dem St.Angela-Gymnasium für die gemeinsame Mitnahme von Schüler/innen der städtischen Schulen und
des Erzbischöflichen Gymnasiums in den jeweils beauftragten Schulbussen, so dass für eine
anzustrebende Lösung auch das St.-Angela-Gymnasium mit einzubeziehen ist.
Der stellvertretende Schulleiter des St.-Angela-Gymnasiums, Herr Mehren, teilte daraufhin mit,
dass – vorbehaltlich der Entscheidung in der vor den Sommerferien stattfindenden
Lehrerkonferenz - hinsichtlich der erforderlichen Ergänzungsstunden sich das St.-AngelaGymnasium der Lösung anzuschließen gedenkt, wie sie von den städtischen Schulen bereits
konkret beabsichtigt ist. Dieses bedeutet, dass ab dem Schuljahr 2007/2008 dienstags
Ergänzungsunterricht stattfindet, der in den nachfolgenden Schuljahren auch noch auf den
Donnerstagsnachmittag erweitert werden wird. Gleichzeitig werde der bisher eingerichtete
Samstagsunterricht ab dem Schuljahr 2007/2008 komplett entfallen.
Für die bedarfsgerechte Gestaltung gemeinsamer Rückfahrten ist ein Abgleich der Schülerdaten
der zu befördernden Schülern zwischen den Schulträgern vorzunehmen.
Positiv wirkt sich der Verzicht auf den Samtagsunterricht des St.-Angela-Gymnasiums aus, weil die
hierfür aufzuwendenden Beförderungskosten eingespart werden.