Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
64 kB
Datum
14.09.2011
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
07.09.11, 06:33
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 374/2011
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 25.08.2011
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
- 20 -
Termin
14.09.2011
BM / Dezernent
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Antrag des Caritas-Verbandes auf Regelförderung des Angebotes "Frühförderung
von Familien mit Risikofaktoren - Guter Start durch frühe Hilfen"
Finanzielle Auswirkungen:
ab 2012, siehe Vorlage
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 25.08.2011
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Regelförderung des Angebotes "Frühförderung von
Familien mit Risikofaktoren - Guter Start durch frühe Hilfen" der Erziehungsberatungsstelle des
Caritas-Verbandes in Erftstadt-Lechenich und bittet den Rat, die erforderlichen Mittel im Rahmen
der Haushaltsplanberatungen 2012 zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Das o.g. Projekt läuft bereits seit dem 01.06.2008. Die Finanzierung erfolgte bisher über Mittel der
RheinEnergieStiftung Familie, des Ehe- und Familienfonds des Erzbistums und Eigenmittel des
Caritas-Verbandes. Zum 31.05.2012 läuft die Förderung aus.
Das Projekt arbeitet erfolgreich. Die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt ist sehr gut.
Ab dem 01.01.2012 gehören „Frühe Hilfen“ zu den Pflichtaufgaben der Jugendhilfe. Auf die
Infovorlage zum Bundeskinderschutzgesetz wird verwiesen.
Für den HP 2012 müssen zur Finanzierung dieser Maßnahme 20.875 € zur Verfügung gestellt
werden. Ab 2013 erhöht sich der Betrag ohne Berücksichtigung einer tariflichen Steigerung auf
35.800 €.
Dem aussagekräftigen Antrag des Caritas-Verbandes ist aus Sicht der Verwaltung des
Jugendamtes fachlich nichts mehr hinzuzufügen.
Die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes erfordert auch die Einrichtung einer neuen
Stelle im Jugendamt. Diese ist im Stellenplanentwurf mit aufgenommen.
Die Verwaltung des Jugendamtes geht davon aus, dass durch diese beiden Maßnahmen
mittelfristig im kostenträchtigen Bereich der Hilfen zur Erziehung erhebliche Einsparungen zu
erzielen sind und sich die jetzigen Investitionen auszahlen werden.
I.V.
(Erner)
-2-