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Beschlussvorlage (Antrag des Caritas-Verbandes auf Regelförderung des Angebotes "Frühförderung von Familien mit Risikofaktoren - Guter Start durch frühe Hilfen")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
64 kB
Datum
14.09.2011
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
07.09.11, 06:33
Beschlussvorlage (Antrag des Caritas-Verbandes auf Regelförderung des Angebotes "Frühförderung von Familien mit Risikofaktoren - Guter Start durch frühe Hilfen") Beschlussvorlage (Antrag des Caritas-Verbandes auf Regelförderung des Angebotes "Frühförderung von Familien mit Risikofaktoren - Guter Start durch frühe Hilfen")

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 374/2011 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 25.08.2011 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: - 20 - Termin 14.09.2011 BM / Dezernent Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Antrag des Caritas-Verbandes auf Regelförderung des Angebotes "Frühförderung von Familien mit Risikofaktoren - Guter Start durch frühe Hilfen" Finanzielle Auswirkungen: ab 2012, siehe Vorlage Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 25.08.2011 Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Regelförderung des Angebotes "Frühförderung von Familien mit Risikofaktoren - Guter Start durch frühe Hilfen" der Erziehungsberatungsstelle des Caritas-Verbandes in Erftstadt-Lechenich und bittet den Rat, die erforderlichen Mittel im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2012 zur Verfügung zu stellen. Begründung: Das o.g. Projekt läuft bereits seit dem 01.06.2008. Die Finanzierung erfolgte bisher über Mittel der RheinEnergieStiftung Familie, des Ehe- und Familienfonds des Erzbistums und Eigenmittel des Caritas-Verbandes. Zum 31.05.2012 läuft die Förderung aus. Das Projekt arbeitet erfolgreich. Die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt ist sehr gut. Ab dem 01.01.2012 gehören „Frühe Hilfen“ zu den Pflichtaufgaben der Jugendhilfe. Auf die Infovorlage zum Bundeskinderschutzgesetz wird verwiesen. Für den HP 2012 müssen zur Finanzierung dieser Maßnahme 20.875 € zur Verfügung gestellt werden. Ab 2013 erhöht sich der Betrag ohne Berücksichtigung einer tariflichen Steigerung auf 35.800 €. Dem aussagekräftigen Antrag des Caritas-Verbandes ist aus Sicht der Verwaltung des Jugendamtes fachlich nichts mehr hinzuzufügen. Die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes erfordert auch die Einrichtung einer neuen Stelle im Jugendamt. Diese ist im Stellenplanentwurf mit aufgenommen. Die Verwaltung des Jugendamtes geht davon aus, dass durch diese beiden Maßnahmen mittelfristig im kostenträchtigen Bereich der Hilfen zur Erziehung erhebliche Einsparungen zu erzielen sind und sich die jetzigen Investitionen auszahlen werden. I.V. (Erner) -2-