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Beschlusstext (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln Bereich: Sportpark Stommeln, Freibadgelände Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. den §§ 3 (1) und 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. den §§ 4 (1) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen Beschluss der Flächennutzungsplanänderung siehe UPA vom 27.02.2013, Vorlage Nr. 58/2013, Niederschrift S. 6)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
29.05.13, 18:47
Aktualisiert
29.05.13, 18:47
Beschlusstext (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln
Bereich: Sportpark Stommeln, Freibadgelände
Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. den
§§ 3 (1) und 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. den §§ 4 (1) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
siehe UPA vom 27.02.2013, Vorlage Nr. 58/2013, Niederschrift S. 6)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 29.05.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 30. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 07.05.2013 Vorlage Nr.: TOP 5 125/2013 Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln Bereich: Sportpark Stommeln, Freibadgelände Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. den §§ 3 (1) und 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. den §§ 4 (1) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen Beschluss der Flächennutzungsplanänderung siehe UPA vom 27.02.2013, Vorlage Nr. 58/2013, Niederschrift S. 6 Beschluss: 1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Äußerungen/Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen/Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Teiländerung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim, der gemäß § 5 (5) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) eine Begründung mit den Angaben nach § 2a beigefügt ist. Die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung. Beratungsergebnis: 42 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 6 Stimmenthaltung(en)