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Beschlusstext (Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Gebausie GmbH)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
80 kB
Datum
02.12.2013
Erstellt
24.01.14, 18:17
Aktualisiert
24.01.14, 18:17
Beschlusstext (Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Gebausie GmbH) Beschlusstext (Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Gebausie GmbH)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 24.01.2014 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 02.12.2013 Öffentliche Sitzung 5. Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Gebausie GmbH 390/2013 Stellvertretender Bürgermeister Poschmann (CDU) berichtet eingangs, dass der Aufsichtsrat der Stadtwerke sich vor der Ratssitzung getroffen und mit der Thematik befasst habe. Die Neufassung sei einstimmig beschlossen worden. Ratsherr Weesbach (SPD) nimmt Bezug auf die Synopse, Seite 5, und fragt, ob trotz der Änderung weiterhin die befristete Bestellung eines Geschäftsführers möglich sei. Stadtkämmerer Freytag erläutert, dass der Wegfall der Befristung zu einer freieren Handhabung führe. Dies bedeute nicht, dass nun nur noch unbefristete Einstellungen möglich seien; vielmehr erlaube dies nun eine Entscheidung im Einzelfall. Fraktionsvorsitzender Riedel (LINKE) ist gegen die Änderung des Gesellschaftsvertrages. Zum einen sei die Bildung eines Aufsichtsrates bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung nicht notwendig sondern nur fakultativ; die Aufgaben könne auch der Hauptausschuss wahrnehmen, zumal hiermit Kosten von ca. 11.000 € im Jahr bei angenommenen zehn Sitzungen im Jahr eingespart werden könnten. Darüber hinaus müsse die Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratsmitglieder im Sinne einer größeren Transparenz aufgeweicht werden. Dies könne entsprechend der Handhabung im Rat und in den Ausschüssen erfolgen mit öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten. Auch die Öffentlichkeit müsse über die Presse regelmäßig über die Themen informiert werden. Er verweist diesbezüglich auf ein wegweisendes Gerichtsurteil unter der Fundstelle BGH 3 ZR 294/04. Der neue Vertrag widerspreche dem Wunsch nach mehr Öffentlichkeit. Abschließend verweist er auf den entsprechenden Antrag seiner Fraktion vom 23.3.2011, behandelt in der in der Ratssitzung am 11.4.2011. Stadtkämmerer Freytag bestätigt, dass der Aufsichtsrat nicht gebildet werden müsse; falsch sei allerdings, dass ein Ratsausschuss diese Aufgabe übernehmen könne. Hinsichtlich der geforderten Transparenz gebe es zum Thema „Umgang mit Organen“ eine eindeutige Rechtsprechung zur öffentlichen Behandlung von Themen im Aufsichtsrat. Höchst richterliche Urteile bestätigten, dass es nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten gebe, aus den Gremien zu berichten. Beschluss: Der Rat beauftragt den Gesellschaftervertreter, Herrn Poschmann, in der Gesellschafterversammlung der Gebausie GmbH die beigefügte Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Gebausie GmbH zu beschließen. Beschluss Rat 02.12.2013 1 von 2 Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 02.12.2013 44 : 2 2 von 2