Daten
Kommune
Brühl
Größe
80 kB
Datum
02.12.2013
Erstellt
24.01.14, 18:17
Aktualisiert
24.01.14, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 24.01.2014
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 02.12.2013
Öffentliche Sitzung
5.
Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Gebausie GmbH
390/2013
Stellvertretender Bürgermeister Poschmann (CDU) berichtet eingangs, dass der Aufsichtsrat der Stadtwerke sich vor der Ratssitzung getroffen und mit der Thematik befasst
habe. Die Neufassung sei einstimmig beschlossen worden.
Ratsherr Weesbach (SPD) nimmt Bezug auf die Synopse, Seite 5, und fragt, ob trotz der
Änderung weiterhin die befristete Bestellung eines Geschäftsführers möglich sei.
Stadtkämmerer Freytag erläutert, dass der Wegfall der Befristung zu einer freieren
Handhabung führe. Dies bedeute nicht, dass nun nur noch unbefristete Einstellungen
möglich seien; vielmehr erlaube dies nun eine Entscheidung im Einzelfall.
Fraktionsvorsitzender Riedel (LINKE) ist gegen die Änderung des Gesellschaftsvertrages. Zum einen sei die Bildung eines Aufsichtsrates bei Gesellschaften mit beschränkter
Haftung nicht notwendig sondern nur fakultativ; die Aufgaben könne auch der Hauptausschuss wahrnehmen, zumal hiermit Kosten von ca. 11.000 € im Jahr bei angenommenen
zehn Sitzungen im Jahr eingespart werden könnten.
Darüber hinaus müsse die Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratsmitglieder im Sinne
einer größeren Transparenz aufgeweicht werden. Dies könne entsprechend der Handhabung im Rat und in den Ausschüssen erfolgen mit öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten. Auch die Öffentlichkeit müsse über die Presse regelmäßig über die
Themen informiert werden. Er verweist diesbezüglich auf ein wegweisendes Gerichtsurteil
unter der Fundstelle BGH 3 ZR 294/04. Der neue Vertrag widerspreche dem Wunsch
nach mehr Öffentlichkeit. Abschließend verweist er auf den entsprechenden Antrag seiner
Fraktion vom 23.3.2011, behandelt in der in der Ratssitzung am 11.4.2011.
Stadtkämmerer Freytag bestätigt, dass der Aufsichtsrat nicht gebildet werden müsse;
falsch sei allerdings, dass ein Ratsausschuss diese Aufgabe übernehmen könne.
Hinsichtlich der geforderten Transparenz gebe es zum Thema „Umgang mit Organen“ eine eindeutige Rechtsprechung zur öffentlichen Behandlung von Themen im Aufsichtsrat.
Höchst richterliche Urteile bestätigten, dass es nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten gebe, aus den Gremien zu berichten.
Beschluss:
Der Rat beauftragt den Gesellschaftervertreter, Herrn Poschmann, in der Gesellschafterversammlung der Gebausie GmbH die beigefügte Neufassung des Gesellschaftsvertrages
der Gebausie GmbH zu beschließen.
Beschluss Rat 02.12.2013
1 von 2
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 02.12.2013
44 : 2
2 von 2