Daten
Kommune
Brühl
Größe
82 kB
Datum
02.12.2013
Erstellt
24.01.14, 18:17
Aktualisiert
24.01.14, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 24.01.2014
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 02.12.2013
Öffentliche Sitzung
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen
9.4 Verwaltergebühr Gebäudemanagement
hier: überplanmäßige Mittelbereitstellung
393/2013
Fraktionsvorsitzender Dr. Heermann (fw/bVb) bemerkt, dass ihm die Darstellung zu
pauschal sei und fragt, wo konkret die Kosten angefallen seien.
Stadtkämmerer Freytag berichtet, dass Mitarbeiter der Stadt zum Gebäudemanagement
gewechselt hätten, was in der Konsequenz zu einer Verschiebung geführt habe, die durch
die Ungleichzeitigkeit nicht entsprechend veranschlagt worden sei. Der Betrag sei in der
Summe allerdings gleich geblieben.
Fraktionsvorsitzender Dr. Heermann (fw/bVb) fragt nach, ob man nicht dann, wenn ein
bestimmter Betrag erreicht sei, einen entsprechenden Hinweis geben könne, um rechtzeitig weitere Schritte zu überlegen.
Stadtkämmerer Freytag erklärt nochmals die Umstände. Man habe lediglich versäumt,
die Verwaltungskosten nach der Bereinigung der Personalkosten entsprechend anzupassen. Da man den entsprechenden Hinweis nicht erhalten habe, hätte man auch keine
Warnung geben können.
Fraktionsvorsitzender vom Hagen (GRÜNE) fragt nach den Zusammenhängen und wie
eine erhöhte Verwaltungsgebühr durch eine erhöhte Leistung des Gebäudemanagements
entstehe. Normalerweise fielen erhöhte Leistungen eher durch die Planer und Hochbauer
an und nicht durch das Gebäudemanagement, das sich um den Bestand kümmere.
Stadtkämmerer Freytag erläutert, dass es um den nachzufinanzierenden Betrag für zwei
Jahre gehe. Bei der Gebausie seien Ingenieurleistungen erbracht worden, aufgrund dessen man externe Architektenleistungen an anderer Stelle eingespart habe. Die Kosten
würden über die Position „Gebäudeverwaltung“ abgerechnet.
Ratsherr Weber (GRÜNE) bittet, künftig die Erläuterungen klarer zu fassen. Ihn habe irritiert, dass in der Vorlage von „erhöhten Leistungen“ die Rede sei, aufgrund dessen die
Mehrkosten angefallen seien. An anderer Stelle sei allerdings von nicht verbrauchten Investitionskosten in enormer Höhe die Rede. Dies decke sich nicht und sei nicht transparent.
Beschluss:
Beschluss Rat 02.12.2013
1 von 2
Der Rat beschließt einen/eine überplanmäßigen Aufwand/Auszahlung bei der Kostenstellenkontenkombination 11140000/523501 „Kostenerstattung Gebausie für Gebäudeverwaltung“ in Höhe von 330.000 €.
Die Deckung erfolgt über Mehrerträge und -einzahlungen bei der Gewerbesteuer Vorjahre
(KS 61010000, SK 401301).
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 02.12.2013
45 : 1 bei einer Enthaltung
2 von 2