Daten
Kommune
Pulheim
Größe
72 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
29.05.13, 18:47
Aktualisiert
29.05.13, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 29.05.2013
Beschluss
aus der Niederschrift der 30. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 07.05.2013
Vorlage Nr.:
TOP 19
114/2013
Widmung von Straßen im Stadtgebiet Pulheim
Am Pfarrgarten
Beschluss:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Am Pfarrgarten
Flur 41, Flurstück 388
Die vorgenannte Straße wird als Gemeindestraße (Anliegerstraße) ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart
im Sinne von § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Mit der Widmung erhält
die Anlage die Eigenschaft einer öffentlichen Straße.
Die Straße wurde bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1
StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)