Daten
Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
29.05.13, 18:47
Aktualisiert
29.05.13, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 29.05.2013
Beschluss
aus der Niederschrift der 30. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 07.05.2013
TOP 18
Vorlage Nr.:
116/2013
Widmung von Straßen im Stadtgebiet Pulheim
Feldrosenweg, Zum Eschengrund und Zypressenweg
Beschluss:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
I.
Feldrosenweg
Flur 23, Flurstück 595 (teilweise)
Zum Eschengrund
Flur 23, Flurstück 522 (teilweise)
Zypressenweg
Flur 23, Flurstück 597
Die vorgenannten Straßen werden als Gemeindestraßen (Anliegerstraßen / verkehrsberuhigter Bereich) ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2
StrWG NRW gewidmet (in der beigefügten Anlage schraffiert dargestellt). Mit der Widmung erhalten die Anlagen die
Eigenschaft einer öffentlichen Straße
II.
Feldrosenweg
Der in der beigefügten Anlage mit Punkten dargestellte Teilbereich des Flurstücks 595 wird als Gemeindestraße (Anliegerstraße / verkehrsberuhigter Bereich) mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fuß- und Radweg“ im Sinne des § 3
Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Zum Eschengrund
Der in der beigefügten Anlage mit Punkten dargestellte Teilbereich des Flurstücks 522 wird als Gemeindestraße (Anliegerstraße / verkehrsberuhigter Bereich) mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fuß- und Radweg“ im Sinne des § 3
Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Die Straßen wurden bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1
StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 07.05.2013
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