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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 112 Sinthern Bereich: Erlenweg, Buchenweg Aufstellung gemäß § 13 a BauGB Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
05.09.2012
Erstellt
06.12.12, 19:07
Aktualisiert
06.12.12, 19:07
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 112 Sinthern
Bereich: Erlenweg, Buchenweg
Aufstellung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 06.12.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 16. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 05.09.2012 Vorlage Nr.: TOP 10 250/2012 Bebauungsplan Nr. 112 Sinthern Bereich: Erlenweg, Buchenweg Aufstellung gemäß § 13 a BauGB Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Beschluss: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 112 Sinthern im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) aufzustellen. Ziel der Planung ist die Schaffung von Bestandserweiterungsmöglichkeiten sowie die Steuerung der städtebaulichen Gesamtentwicklung. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Planes gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB erfüllt sind. Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 112 Sinthern". Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß den § 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)