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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler Bereich: Friedenstraße / Alte Kirchstraße Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB Entsprechend § 13a Abs. 2 BauGB Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss siehe UPA 25.04.2012, TOP 13, Niederschrift S. 21)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
05.09.2012
Erstellt
06.12.12, 19:07
Aktualisiert
06.12.12, 19:07
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler
Bereich: Friedenstraße / Alte Kirchstraße
Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB
Entsprechend § 13a Abs. 2 BauGB Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 25.04.2012, TOP 13, Niederschrift S. 21)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 06.12.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 16. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 05.09.2012 Vorlage Nr.: TOP 8 235/2012 Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler Bereich: Friedenstraße / Alte Kirchstraße Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB Entsprechend § 13a Abs. 2 BauGB Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss siehe UPA 25.04.2012, TOP 13, Niederschrift S. 21 Beschluss: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr.110 Dansweiler (beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB) sowie dem vorliegenden Entwurf der Begründung, entsprechend § 13a Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) öffentlich auszulegen. – Auslegungsbeschluss Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)