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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 76 Sinthern 1301 Bereich: Brauweilerstraße Änderung von Straßenverkehrsfläche in Allgemeines Wohngebiet / Nicht-überbaubare Grundstücksfläche Änderung gemäß § 13 BauGB Aufstellungsbeschluss Beschluss zur Beteiligung gem. den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
05.09.2012
Erstellt
06.12.12, 19:07
Aktualisiert
06.12.12, 19:07
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 76 Sinthern 1301
Bereich: Brauweilerstraße
Änderung von Straßenverkehrsfläche in Allgemeines Wohngebiet / Nicht-überbaubare Grundstücksfläche
Änderung gemäß § 13 BauGB
Aufstellungsbeschluss
Beschluss zur Beteiligung gem. den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 06.12.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 16. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 05.09.2012 Vorlage Nr.: TOP 9 230/2012 Bebauungsplan Nr. 76 Sinthern 1301 Bereich: Brauweilerstraße Änderung von Straßenverkehrsfläche in Allgemeines Wohngebiet / Nicht-überbaubare Grundstücksfläche Änderung gemäß § 13 BauGB Aufstellungsbeschluss Beschluss zur Beteiligung gem. den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Beschluss: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 76 Sinthern (Bereich: Brauweilerstraße) gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) zu ändern. Ziel der Änderung ist es, die Festsetzung 'Straßenverkehrsfläche' in 'Allgemeines Wohngebiet / Nicht-überbaubare Grundstücksfläche' zu ändern. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 1. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 76 Sinthern nicht berührt. 2. Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 76 Sinthern 1301". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 76 Sinthern behalten weiterhin Gültigkeit. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)