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Beschlusstext (Beitritt zur interkommunalen Einkaufsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW (KoPart eG))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
10.10.12, 19:14
Aktualisiert
10.10.12, 19:14
Beschlusstext (Beitritt zur interkommunalen Einkaufsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW (KoPart eG))

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 10.10.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Pulheim am 11.09.2012 Vorlage Nr.: TOP 3 243/2012 Beitritt zur interkommunalen Einkaufsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW (KoPart eG) Empfehlung: Der HFA empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Stadt Pulheim tritt der interkommunalen Einkaufsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW (KoPart eG) bei und leistet die Einzahlung auf den Geschäftsanteil in Höhe von 750,00 €. 2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Beitritt zu vollziehen (§ 113 Abs. 1 GO NRW). 3. Der Bürgermeister vertritt die Stadt in der Generalversammlung der Genossenschaft (§ 113 Abs. 2 GO NRW). Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)