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Beschlusstext (Bäderlandschaft Pulheim hier: Standort des Hallenbades)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
06.11.2012
Erstellt
06.12.12, 19:07
Aktualisiert
06.12.12, 19:07
Beschlusstext (Bäderlandschaft Pulheim
hier: Standort des Hallenbades) Beschlusstext (Bäderlandschaft Pulheim
hier: Standort des Hallenbades)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 06.12.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 26. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 06.11.2012 Vorlage Nr.: TOP 4 360/2012 Bäderlandschaft Pulheim hier: Standort des Hallenbades Beschluss: 1. Der Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen sowie des Bürgervereins vom 30.10.2012 auf Herbeiführung der Entscheidung über den Standort des Hallenbades durch einen Ratsbürgerentscheid wird abgelehnt. Beratungsergebnis: 39 Ja-Stimme(n), 12 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss: 2. Der Rat lehnt die vorliegenden Anträge gegen seinen Grundsatzbeschluss vom 16.12.2008 zum Standort des Hallenbades ab. Beratungsergebnis: 35 Ja-Stimme(n), 15 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) Beschluss: 3. Der Rat beschließt am Standort Stommeln die Bäderlandschaft Pulheim in der Variante 6 mit Sauna unter Erhaltung des Sprungturmes und des Springerbeckens im Freibad zu errichten. Für die Details der Ausführung gelten im Übrigen die in den Erläuterungen der Vorlage 361/2012 gegebenen Hinweise. 4. Der Rat beschließt ferner, a) b) c) 5. das Architekturbüro Dr. Krieger bzw. das Büro WSP CBP mit den weiteren Planungsleistungen bzw. Projektsteuerungsleistungen ab Leistungsphase 4 zu beauftragen, das bereits begonnene Verfahren zur Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplan auf Basis der Variante 6 fortzuführen, im Rahmen der Haushaltsplanungen die fehlenden Investitionskosten nach endgültiger Vorklärung der Umsatzsteuerfrage in der Finanzplanung für das Jahr 2014 darzustellen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Folgekosten der Variante 6 einschließlich Sauna, auf der Grundlage der Ermittlungen der Firma con.pro und unter Anwendung der NKF-Rechtslage in der Finanzplanung ab 2015 in Höhe von ca. 1.050.000 € (inkl. Umsatzsteuerauswirkung, zzgl. der Folgekosten für den Erhalt des Sprungturmes im Freibad) darstellbar sind. Beratungsergebnis: 34 Ja-Stimme(n), 16 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 06.11.2012 Seite 2