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Beschlusstext (Sicherstellung der Inobhutnahme und Rufbereitschaft von Kindern und Jugendlichen für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Pulheim außerhalb der Arbeitszeiten der Sozialen Dienste des Jugendamtes)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
71 kB
Datum
13.06.2013
Erstellt
02.08.13, 18:23
Aktualisiert
02.08.13, 18:23
Beschlusstext (Sicherstellung der Inobhutnahme und Rufbereitschaft von Kindern und Jugendlichen für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Pulheim außerhalb der Arbeitszeiten der Sozialen Dienste des Jugendamtes)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 02.08.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 15. Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Pulheim am 13.06.2013 Vorlage Nr.: TOP 4 184/2013 Sicherstellung der Inobhutnahme und Rufbereitschaft von Kindern und Jugendlichen für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Pulheim außerhalb der Arbeitszeiten der Sozialen Dienste des Jugendamtes Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem vorgelegten Konzept zur Wahrnehmung der Aufgaben im Krisenmanagement und der Inobhutnahme zu und beauftragt die Verwaltung, den in der Anlage beigefügten Vertrag zur Sicherstellung der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen und der Rufbereitschaft für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Pulheim mit dem CJG Haus St. Gereon abzuschließen. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)