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Beschlussvorlage (Polterplätze/Brennholzselbstwerber; hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 5.2.2009)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
05.03.2009
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Polterplätze/Brennholzselbstwerber;
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 5.2.2009) Beschlussvorlage (Polterplätze/Brennholzselbstwerber;
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 5.2.2009)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.02.2009 - Der Bürgermeister Az: 82 Nr. der Ratsdrucksache: 1551 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 05.03.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Polterplätze/Brennholzselbstwerber; hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 5.2.2009 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Tietmeyer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( x ) Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Forst @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1551 1. Sachverhalt: Der Antrag der UWV-Fraktion vom 5.2.2009 liegt als Anlage bei. 2. Rechtliche Würdigung Für den Verkauf des Holzes sind die „Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Holzverkäufe durch die Forstbehörden des Landes NRW (VZH 76) RdErl. d. Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Fortsen v. 02.09.2977“ anzuwenden. In diesem Erlass ist geregelt, dass das Holz frei Waldweg verkauft wird. Zudem hat der Verkäufer die Möglichkeit, den Käufer für vorsätzliche oder fahrlässige Verursachung von Schäden haftbar zu machen. Weiter besteht die Möglichkeit, die Wege z. B. auf Grund von Witterungsbedingungen für die Holzabfuhr zu sperren. Hiervon macht der Forstbetrieb regelmäßig Gebrauch. Ebenso ist es ausnahmslos der Fall, dass alles Holz am Weg bereits verkauft ist und es durchaus zu längeren Lagerzeiten kommen kann, wenn der Käufer z.B. einen Rückgang der Auftragslage verzeichnet. Größere Holzlagerplätze sind genehmigungspflichtig und müssen gegen ein unkontrolliertes Aussickern von Holzinhaltsstoffen (z. B. Gerbstoffe, Huminstoffe...) mit entsprechenden baulichen Vorrichtungen versehen werden (vgl. Großschadesnereignisse). Die aufgefangenen Stoffe müssen als Sondermüll entsorgt werden. Brennholzselbstwerbung Im Forstbetrieb wird das Modell der Ausschlußzeiten vor und nach der Brunft angewendet. Auf Grund der zahlenmäßig hohen Nachfrage nach Brennholz würden weitere Ausschlusszeiten zu einer Beschneidung des zeitlichen Spielraumes führen. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Einrichtung von Polterplätzen würde für den Forstbetrieb zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, der personell wie finanziell nicht realisiert werden kann. Die jährliche Einschlagsmenge im Stadtwald von ca. 15.000 cbmF fällt in unzähligen Hiebsorten an, die räumlich weit auseinanderliegen. Theoretisch wird hierbei eine Waldfläche von ca. 200 Hektar Größe bearbeitet, ca. 75 cbmF/Hektar. Mehr als 600 LKW-Ladungen wären nötig, um das Holz zusätzlich zu transportieren. Je transportierter Festmeter wären 10 € zu veranschlagen, was in der Summe zu ca. 150.000 € Zusatzkosten führen würde. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Zur Lagerung des Holzes müssen riesige Flächen vorgehalten werden, die speziell hergerichtet, durch zusätzliches Personal betreut, überwacht und gepflegt werden müssen, hierfür wären mehrere 10.000 € zu kalkulieren. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Es ist völlig undenkbar, diese logistische Zusatzaufgabe zu realisieren, die aus forstbetrieblicher Sicht unnötig ist. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Auf Grund des erheblich hohen finanziellen- und personellen Aufwandes wird auf die Einrichtung von Polterplätze weiterhin verzichtet. Das Modell der Ausschlusszeiten für Brennholzselbstwerber vor und nach der Brunft wird weiter verfolgt.