Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
05.03.2009
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.02.2009
- Der Bürgermeister Az: 82
Nr. der Ratsdrucksache: 1551
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel
05.03.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Polterplätze/Brennholzselbstwerber;
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 5.2.2009
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Tietmeyer
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( x ) Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Forst
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1551
1. Sachverhalt:
Der Antrag der UWV-Fraktion vom 5.2.2009 liegt als Anlage bei.
2. Rechtliche Würdigung
Für den Verkauf des Holzes sind die „Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für
Holzverkäufe durch die Forstbehörden des Landes NRW (VZH 76) RdErl. d. Ministers für
Ernährung, Landwirtschaft und Fortsen v. 02.09.2977“ anzuwenden.
In diesem Erlass ist geregelt, dass das Holz frei Waldweg verkauft wird. Zudem hat der Verkäufer
die Möglichkeit, den Käufer für vorsätzliche oder fahrlässige Verursachung von Schäden haftbar
zu machen. Weiter besteht die Möglichkeit, die Wege z. B. auf Grund von Witterungsbedingungen
für die Holzabfuhr zu sperren. Hiervon macht der Forstbetrieb regelmäßig Gebrauch.
Ebenso ist es ausnahmslos der Fall, dass alles Holz am Weg bereits verkauft ist und es durchaus
zu längeren Lagerzeiten kommen kann, wenn der Käufer z.B. einen Rückgang der Auftragslage
verzeichnet.
Größere Holzlagerplätze sind genehmigungspflichtig und müssen gegen ein unkontrolliertes
Aussickern von Holzinhaltsstoffen (z. B. Gerbstoffe, Huminstoffe...) mit entsprechenden baulichen
Vorrichtungen versehen werden (vgl. Großschadesnereignisse). Die aufgefangenen Stoffe müssen
als Sondermüll entsorgt werden.
Brennholzselbstwerbung
Im Forstbetrieb wird das Modell der Ausschlußzeiten vor und nach der Brunft angewendet.
Auf Grund der zahlenmäßig hohen Nachfrage nach Brennholz würden weitere Ausschlusszeiten
zu einer Beschneidung des zeitlichen Spielraumes führen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Einrichtung von Polterplätzen würde für den Forstbetrieb zu einem unverhältnismäßig hohen
Aufwand führen, der personell wie finanziell nicht realisiert werden kann.
Die jährliche Einschlagsmenge im Stadtwald von ca. 15.000 cbmF fällt in unzähligen Hiebsorten
an, die räumlich weit auseinanderliegen. Theoretisch wird hierbei eine Waldfläche von ca. 200
Hektar Größe bearbeitet, ca. 75 cbmF/Hektar.
Mehr als 600 LKW-Ladungen wären nötig, um das Holz zusätzlich zu transportieren. Je
transportierter Festmeter wären 10 € zu veranschlagen, was in der Summe zu ca. 150.000 €
Zusatzkosten führen würde.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Zur Lagerung des Holzes müssen riesige Flächen vorgehalten werden, die speziell hergerichtet,
durch zusätzliches Personal betreut, überwacht und gepflegt werden müssen, hierfür wären
mehrere 10.000 € zu kalkulieren.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Es ist völlig undenkbar, diese logistische Zusatzaufgabe zu realisieren, die aus forstbetrieblicher
Sicht unnötig ist.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Auf Grund des erheblich hohen finanziellen- und personellen Aufwandes wird auf die Einrichtung
von Polterplätze weiterhin verzichtet.
Das Modell der Ausschlusszeiten für Brennholzselbstwerber vor und nach der Brunft wird weiter
verfolgt.