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Beschlusstext (Vertrag zwischen dem Erftkreis (jetzt: Rhein-Erft-Kreis) und der Stadt Pulheim über die Kostenbeteiligung des Straßenbaulastträgers Erftkreis an der kommunalen Kanalisation zur Ableitung von auf Kreisstraßen anfallendem Oberflächenwasser. hier: Kündigung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
71 kB
Datum
19.06.2012
Erstellt
29.06.12, 12:09
Aktualisiert
29.06.12, 12:09
Beschlusstext (Vertrag zwischen dem Erftkreis (jetzt: Rhein-Erft-Kreis) und der Stadt Pulheim über die Kostenbeteiligung des Straßenbaulastträgers Erftkreis an der kommunalen Kanalisation zur Ableitung von auf Kreisstraßen anfallendem Oberflächenwasser.

hier: Kündigung)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 29.06.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Pulheim am 19.06.2012 Vorlage Nr.: TOP 20 104/2012 Vertrag zwischen dem Erftkreis (jetzt: Rhein-Erft-Kreis) und der Stadt Pulheim über die Kostenbeteiligung des Straßenbaulastträgers Erftkreis an der kommunalen Kanalisation zur Ableitung von auf Kreisstraßen anfallendem Oberflächenwasser. hier: Kündigung Empfehlung: Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, den Vertrag zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Pulheim, über die Kostenbeteiligung des Straßenbaulastträgers Rhein-Erft-Kreis an der kommunalen Kanalisation zur Ableitung von auf Kreisstraßen anfallendem Oberflächenwasser vom 17.08.1999, zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)