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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim Bereich: Venloer Straße, Schulstraße, Christianstraße, Orrer Straße - Aufstellungsbeschluss zur Änderung gemäß § 13a BauGB - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
27.02.2013
Erstellt
13.05.13, 19:26
Aktualisiert
13.05.13, 19:26
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim
Bereich: Venloer Straße, Schulstraße, Christianstraße, Orrer Straße
- Aufstellungsbeschluss zur Änderung gemäß § 13a BauGB
- Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden 
  und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 08.05.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 19. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 27.02.2013 Vorlage Nr.: TOP 3 65/2013 Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim Bereich: Venloer Straße, Schulstraße, Christianstraße, Orrer Straße - Aufstellungsbeschluss zur Änderung gemäß § 13a BauGB - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB Beschluss: 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 13 a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37/1 Pulheim (Bereich: Venloer Straße, Schulstraße, Christianstraße, Orrer Straße) im beschleunigten Verfahren. Ziel der Planänderung ist, durch Modifizierung der Festsetzungen zum Maß der Nutzung und zur überbaubaren Fläche auf den Grundstücken entlang der Venloer Straße eine kernstädtische Bebauung gemäß vorliegendem Konzept zu ermöglichen. Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. - Aufstellungsbeschluss 2. Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB erfüllt sind. 3. Der geänderte Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim 1. Änderung". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 37/1 Pulheim behalten weiterhin Gültigkeit. 4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. 5. Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den Planänderungsentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. - Auslegungsbeschluss Beratungsergebnis: 29 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)