Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim Änderung gemäß § 13 BauGB Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB sowie Beschluss zur Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
27.02.2013
Erstellt
13.05.13, 19:26
Aktualisiert
13.05.13, 19:26
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim
Änderung gemäß § 13 BauGB
Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB sowie Beschluss zur Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 78 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 08.05.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 19. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 27.02.2013 Vorlage Nr.: TOP 4 50/2013 Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim Änderung gemäß § 13 BauGB Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB sowie Beschluss zur Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB Beschluss: 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim (Bereich: zwischen Nelkenweg und Geyener Straße) gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) zu ändern. Ziele der Änderung sind geringfügige Anpassungen der Verkehrsflächenfestsetzungen für den Kreisverkehr sowie modifizierende Festsetzungen zur Zulässigkeit der Dachformen und –neigungen und der Traufhöhen für Staffelgeschosse. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 2. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 76 Pulheim nicht berührt. 3. Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim 1301". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 76 Pulheim behalten weiterhin Gültigkeit. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) durchzuführen. - Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB. Beratungsergebnis: 28 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)