Daten
Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
27.02.2013
Erstellt
13.05.13, 19:26
Aktualisiert
13.05.13, 19:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 08.05.2013
Beschluss
aus der Niederschrift der 19. Sitzung
des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 27.02.2013
Vorlage Nr.:
TOP 4
50/2013
Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim
Änderung gemäß § 13 BauGB
Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB sowie Beschluss zur Beteiligung der
Behörden gem. § 4 (2) BauGB
Beschluss:
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim (Bereich:
zwischen Nelkenweg und Geyener Straße) gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) zu ändern.
Ziele der Änderung sind geringfügige Anpassungen der Verkehrsflächenfestsetzungen für den Kreisverkehr sowie
modifizierende Festsetzungen zur Zulässigkeit der Dachformen und –neigungen und der Traufhöhen für Staffelgeschosse.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 76 Pulheim nicht
berührt.
3. Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim 1301". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 76 Pulheim behalten weiterhin Gültigkeit.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) durchzuführen.
- Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Beratungsergebnis:
28 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)