Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
10.04.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.12.2007
- Der Bürgermeister Az: 610 Lip
Nr. der Ratsdrucksache: 1186
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
07.02.2008
Strukturförderungsausschuss
10.04.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr.7 in Rodert , Gemarkung Münstereifel, Flur 4,
Flurstück 137
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1186
1. Sachverhalt:
Das betreffende Flurstück Nr. 137 ist im Bebauungsplan Nr. 7 „ Bad Münstereifel-Rodert“ als
Grünfläche ausgewiesen. Dieser Plan wurde 2002 in der Weise geändert, dass weitere
Baumöglichkeiten in unmittelbarer Nachbarschaft eröffnet wurden. Es wurde sich für die Zulassung
von Wohngebäuden auf dem Nachbargrundstück entschieden.
Der Eigentümer des Grundstücks Nr. 137 (es ist ein anderer als der des Nachbargrundstückes)
beantragt nun die Ausweisung einer Baumöglichkeit für ein eingeschossiges Wohngebäude, das
durch einen 10 – 12 m breiten Streifen zum Außenbereich abgegrenzt werden soll.
Die Höhenentwicklung ist auf diesem Grundstück besonders zu beachten. Von daher sollten sich
Trauf- und Firsthöhe an den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.7 orientieren.
Das Vorhaben erscheint in dieser Form mit dem Grünstreifen als städtebaulich vertretbar.
Zur Ermöglichung dieses müsste der Bebauungsplan entsprechend geändert werden. Die
Verfahrenskosten gingen zu Lasten des Antragstellers.
2. Rechtliche Würdigung
Die geplanten Änderungen können nur realisiert werden, wenn der Bebauungsplan entsprechend
geändert wird. Das Verfahren ist aufgrund der im BauGB festgesetzten Planungshoheit durch die
Stadt durchzuführen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Entfällt, da die anfallenden Planungskosten vom Investor und Antragsteller übernommen werden.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und
mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und den öffentlichen
Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Dem Änderungsantrag der Kirchengemeinde steht aus Sicht der Verwaltung nichts im Wege.
Die Verwaltung wird die Vorverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zur Änderung des
BPL Nr. 7 Rodert durchführen.