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Beschlussvorlage (Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr.7 in Rodert , Gemarkung Münstereifel, Flur 4, Flurstück 137)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
10.04.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr.7 in Rodert , Gemarkung Münstereifel, Flur 4, Flurstück 137) Beschlussvorlage (Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr.7 in Rodert , Gemarkung Münstereifel, Flur 4, Flurstück 137)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.12.2007 - Der Bürgermeister Az: 610 Lip Nr. der Ratsdrucksache: 1186 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 07.02.2008 Strukturförderungsausschuss 10.04.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr.7 in Rodert , Gemarkung Münstereifel, Flur 4, Flurstück 137 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1186 1. Sachverhalt: Das betreffende Flurstück Nr. 137 ist im Bebauungsplan Nr. 7 „ Bad Münstereifel-Rodert“ als Grünfläche ausgewiesen. Dieser Plan wurde 2002 in der Weise geändert, dass weitere Baumöglichkeiten in unmittelbarer Nachbarschaft eröffnet wurden. Es wurde sich für die Zulassung von Wohngebäuden auf dem Nachbargrundstück entschieden. Der Eigentümer des Grundstücks Nr. 137 (es ist ein anderer als der des Nachbargrundstückes) beantragt nun die Ausweisung einer Baumöglichkeit für ein eingeschossiges Wohngebäude, das durch einen 10 – 12 m breiten Streifen zum Außenbereich abgegrenzt werden soll. Die Höhenentwicklung ist auf diesem Grundstück besonders zu beachten. Von daher sollten sich Trauf- und Firsthöhe an den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.7 orientieren. Das Vorhaben erscheint in dieser Form mit dem Grünstreifen als städtebaulich vertretbar. Zur Ermöglichung dieses müsste der Bebauungsplan entsprechend geändert werden. Die Verfahrenskosten gingen zu Lasten des Antragstellers. 2. Rechtliche Würdigung Die geplanten Änderungen können nur realisiert werden, wenn der Bebauungsplan entsprechend geändert wird. Das Verfahren ist aufgrund der im BauGB festgesetzten Planungshoheit durch die Stadt durchzuführen. 3. Finanzielle Auswirkungen Entfällt, da die anfallenden Planungskosten vom Investor und Antragsteller übernommen werden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und den öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: Dem Änderungsantrag der Kirchengemeinde steht aus Sicht der Verwaltung nichts im Wege. Die Verwaltung wird die Vorverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zur Änderung des BPL Nr. 7 Rodert durchführen.