Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
04.12.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 18.11.2008
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1485
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
04.12.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Änderung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 3c Goldenes Tal“ zur Ausweisung eines neuen
Sportplatzes und von Parkplätzen
hier: Vorstellung einer Vorplanung, Vorverfahren
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Berichterstatter: TA Laqua
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(x )
Kosten €: 4.104,50
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( x ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1485
1. Sachverhalt:
Der Bereich des „Freizeitzentrums Goldenes Tal“ teilt sich in verschiedene Entwicklungsbereiche
auf, für die es gilt bei Bedarf die planerischen Grundlagen zu schaffen.
Grundsätzlich besteht ein Bebauungsplan-Entwurf, der bereits für den Teilbereich „Sondergebiet
Campingplatz/Schulung“ zur Rechtskraft geführt wurde.
Im weiteren sollen nun die Planungen im bezug auf die Anlegung eines neuen Sportplatzes
fortgeführt werden.
Vorgesehen ist die Anlage eines Sportplatzes mit einer Fläche von 110 x 70 m. Dieser Sportplatz
kann mit einer Weitsprung- und Hochsprunganlage verbunden werden, die im Südosten des
Geländes angelegt werden kann. Bei Bedarf können 50 und 100 m Laufstrecken abmarkiert
werden.
Um eine Anlage dieser Größe zu realisieren, muss in Höhe der Holzbrücke über der Erft die Dr.
Greve-Straße in einem kurzen Abschnitt Richtung Erft verschoben werden.
Zudem sollen die Parkflächen geordnet werden.
Auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen können die Vorverfahren durchgeführt werden und
im besonderen weitere Vorabstimmungen mit den wesentlichen Behörden bzw. Trägern
öffentlicher Belange erfolgen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Bebauungsplanverfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des
Baugesetzbuches durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Zu einem späteren Zeitpunkt kommen bei der Umsetzung der Planung die Kosten für den
Sportplatzbau auf die Stadt zu.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
In Bauleitplanverfahren werden Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren
Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vorglegten Unterlagen die Vorverfahren
gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.