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Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 3c Goldenes Tal" zur Ausweisung eines neuen Sportplatzes und von Parkplätzen hier: Vorstellung einer Vorplanung, Vorverfahren)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
04.12.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 3c Goldenes Tal" zur Ausweisung eines neuen Sportplatzes und von Parkplätzen
hier: Vorstellung einer Vorplanung, Vorverfahren) Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 3c Goldenes Tal" zur Ausweisung eines neuen Sportplatzes und von Parkplätzen
hier: Vorstellung einer Vorplanung, Vorverfahren)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 18.11.2008 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1485 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 04.12.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Änderung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 3c Goldenes Tal“ zur Ausweisung eines neuen Sportplatzes und von Parkplätzen hier: Vorstellung einer Vorplanung, Vorverfahren __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ (x ) Kosten €: 4.104,50 ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( x ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1485 1. Sachverhalt: Der Bereich des „Freizeitzentrums Goldenes Tal“ teilt sich in verschiedene Entwicklungsbereiche auf, für die es gilt bei Bedarf die planerischen Grundlagen zu schaffen. Grundsätzlich besteht ein Bebauungsplan-Entwurf, der bereits für den Teilbereich „Sondergebiet Campingplatz/Schulung“ zur Rechtskraft geführt wurde. Im weiteren sollen nun die Planungen im bezug auf die Anlegung eines neuen Sportplatzes fortgeführt werden. Vorgesehen ist die Anlage eines Sportplatzes mit einer Fläche von 110 x 70 m. Dieser Sportplatz kann mit einer Weitsprung- und Hochsprunganlage verbunden werden, die im Südosten des Geländes angelegt werden kann. Bei Bedarf können 50 und 100 m Laufstrecken abmarkiert werden. Um eine Anlage dieser Größe zu realisieren, muss in Höhe der Holzbrücke über der Erft die Dr. Greve-Straße in einem kurzen Abschnitt Richtung Erft verschoben werden. Zudem sollen die Parkflächen geordnet werden. Auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen können die Vorverfahren durchgeführt werden und im besonderen weitere Vorabstimmungen mit den wesentlichen Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange erfolgen. 2. Rechtliche Würdigung Das Bebauungsplanverfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Zu einem späteren Zeitpunkt kommen bei der Umsetzung der Planung die Kosten für den Sportplatzbau auf die Stadt zu. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen In Bauleitplanverfahren werden Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vorglegten Unterlagen die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.