Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
23 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 09.02.2009
- Der Bürgermeister Az: 20-10-74
Nr. der Ratsdrucksache: 1540
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
17.02.2009
Rat
10.03.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Interkommunaler Kennzahlen-Vergleich;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 05.01.09
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Berichterstatter: Herr Mies
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1540
1. Sachverhalt:
Der Antrag der SPD-Fraktion wird zur Kenntnis und Beratung vorgelegt.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Steuerungssysteme, -ansätze und -instrumente auf der Basis von Kennzahlen sind im kommunalen Bereich kein neues Thema. Vielmehr beschäftigen sich eine Reihe von Akteuren seit Jahren
intensiv mit Theorie und Praxis der Steuerung im kommunalen Bereich. Bei den Akteuren handelt
es sich unter anderem um die KGSt, das Interkommunale Netz, die Bertelsmann-Stiftung, eine
Reihe von freiwilligen kommunalen Vergleichsringen oder die überörtlichen Prüfungen durch die
Gemeindeprüfungsanstalt in NRW.
Die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) bietet einen guten Anlass sich
mit der Steuerungsthematik auf der Basis von Kennzahlen vertieft auseinander zu setzen. Insofern
greift der Antrag der SPD-Fraktion eine auf gesetzlicher Grundlage basierende Vorgabe auf.
Nach § 12 GemHVO NRW heißt es nämlich:
„Für die gemeindliche Aufgabenerfüllung sollen produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden.
Diese Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden.“
Dem wird sich die Verwaltung nicht entziehen. Die Frage ist jedoch, welche Herangehensweise die
berechtigten Erwartungen erfüllen kann?
Hierzu hat die Verwaltung folgenden Fahrplan entwickelt:
1. Frühestmöglicher Umstieg von der Kameralistik auf die Doppik Æ zum 01.01.2007 erfolgt
2. Schaffung einer adäquaten Datenbasis Æ mit dem 3. doppischen Haushalt, der in der Sitzung
des Rates am 10.03.09 beschlossen werden soll, ist ein erster Zwischenschritt erreicht
3. Erarbeitung strategischer Zielvorgaben durch den Rat gem. § 41 Abs. 1 Buchst. t) GO NRW
4. Konzeption einer Kosten- und Leistungsrechnung Æ wurde wegen des Systemwechsels auf
DATEV und auch daraus resultierender Auslastung personeller Kapazitäten zunächst aufgeschoben
5. Einbindung der Kosten- und Leistungsrechnung in DATEV
6. Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung
7. Erfahrungen mit der Kosten- und Leistungsrechnung und dem Berichtswesen sammeln
Die kontinuierlich knapper werdenden Haushaltsmittel und der fortschreitende Konsolidierungsdruck zwingt auch die Stadt Bad Münstereifel zu wirtschaftlicherem Handeln. Neben der Erfassung
von Kosten kommunaler Produkte und Leistungen ist die Kosten- und Leistungsrechnung besonders für die Einführung eines Benchmarking-Prozesses geeignet. Sie ist daher nicht nur wichtige
Grundlage für die Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumente in der Verwaltung, sondern liefert darüber hinaus Daten zur vergleichenden Analyse von Kommunen untereinander.
Erst wenn Klarheit über die strategischen Ziele besteht und eine für die hiesige Verwaltungs- und
politische Arbeit bewährte Kosten- und Leistungsrechnung eingerichtet ist, macht es aus Sicht der
Verwaltung Sinn, in den Vergleich mit anderen vergleichbaren Kommunen einzusteigen. Für einen Kennzahlenvergleich von kreisangehörigen Kommunen gilt jedoch die Maxime: „regional ist
besser als länderübergreifend“.
Bevor jedoch Daten aus Kennzahlenvergleichen öffentlich gestellt werden, müssen Politik und
Verwaltung die Chance zu einer evtl. erforderlichen Optimierung ihrer Aufgabenstellungen, Prozesse und Ressourcen haben.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1540
Hinsichtlich der von der SPD-Fraktion vorgeschlagenen Beteiligung am Interkommunalen Kennzahlen-Vergleichs-System (IKVS) der Firma ProFIS Kommunale Informations-Systeme GmbH
(diese Firma ist lt. Impressum noch verantwortlich bis eine andere Gesellschaftsgründung vollzogen wurde) ist - nach Mitteilung durch die für den IKVS-Vertrieb zuständige Ansprechpartnerin bei
der Firma Citkomm services GmbH - folgendes anzumerken:
•
Derzeit sind dem System 36 Kommunen angeschlossen.
•
Davon sind 30 Kommunen aus NRW.
•
In der Größenklasse bis 20.000 Einwohner sind 20 Kommunen angeschlossen.
•
Aus dem Kreis Euskirchen sind die Kommunen Mechernich und Schleiden angeschlossen.
•
An einmaligen Kosten würden 2.000,00 € (zzgl. MwSt.) anfallen.
•
Die laufenden jährlichen Kosten betragen 10 Cent / Einwohner, z. Zt. demnach 1.900,00 €
(zzgl. MwSt.).
Da bei dieser Sachlage über das IKVS keine Informationen zu erwarten sind, die der Stadt Bad
Münstereifel derzeit weiterhelfen, sollten hierfür auch keine Aufwendungen getätigt werden.
2. Rechtliche Würdigung
Die §§ 12 und 18 GemHVO NRW sind als Soll-Vorschriften formuliert.
Die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung ist jedoch unerlässlich, um fundierte betriebswirtschaftliche Schlussfolgerungen treffen zu können. Insofern verfolgt die Verwaltung konsequent die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Beteiligung am IKVS würde einmalig 2.000,00 € (zzgl. MwSt.) betragen und danach jährlich
mindestens 1.900,00 € (zzgl. MwSt.).
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Zur Durchführung eines effektiven Controllings und eines Qualitätsmanagements i. S. eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses ist entsprechend qualifiziertes Personal erforderlich. Vorrangig wird diesbezüglich die Weiterbildung von vorhandenem Personal angestrebt.
Mit der Konzeption der Kosten- und Leistungsrechnung soll in diesem Jahr begonnen werden.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Aus Sicht der Verwaltung wird zu dem o. g. Fahrplan keine Alternative gesehen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Eine Beteiligung am Interkommunalen Kennzahlen-Vergleichs-System (IKVS) der Firma ProFIS Kommunale InformationsSysteme GmbH erfolgt derzeit nicht.
Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich die Kosten- und Leistungsrechnung einzuführen
und darauf aufbauend die weiteren Schritte zur Schaffung eines interkommunalen Kennzahlenvergleichs zu verfolgen. Erst danach ist über einen Anschluss an das IKVS erneut zu beraten.