Daten
Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
05.11.13, 18:50
Aktualisiert
05.11.13, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 05.11.2013
Beschluss
aus der Niederschrift der 31. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Pulheim
am 15.10.2013
Vorlage Nr.:
TOP 2
397/2013
Errichtung der Gesamtschule im Schulzentrum Brauweiler zum Schuljahr 2014/2015
Entwicklung der Schullandschaft
Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat ohne Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und
Freizeit folgenden Beschluss zu fassen:
1.) Unter der Voraussetzung eines positiven Ergebnisses der Elternbedarfsabfrage bei der Bezirksregierung Köln den
Antrag auf Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule im Schulzentrum Brauweiler zum Schuljahr 2014/2015 auf
Grundlage des vorliegenden Pädagogischen Rahmenkonzeptes zu stellen.
2.) Unter der Voraussetzung der Genehmigung durch die Bezirksregierung findet das Anmeldeverfahren gemäß
Rundverfügung der Bezirksregierung Köln vom 24.02.2014 bis zum 14.03.2014 statt.
3. ) Unter der Voraussetzung eines positiven Aufnahmeverfahrens (mindestens 100 Anmeldungen) wird die Gesamtschule zum Schuljahr 2014/2015 errichtet.
4. ) Auf Grundlage der mit Vorlage 198/2013 beschlossenen anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung und der
weiteren Hinweise des Schulentwicklungsplaners wird die Verwaltung beauftragt, im Haushaltsjahr 2014 erste
Umbauten zu planen und ggf. umzusetzen, eine Erstausstattung für die neue Gesamtschule anzuschaffen sowie
eine konkrete Raumplanung zu erstellen, um die erforderlichen Umbauten in den Folgejahren errichten zu können.
5.) Der Rat erklärt seine ausdrückliche Bereitschaft, die sukzessiv erforderlichen Investitionsmittel für die Umbauten in
den Haushalten der kommenden Jahre bereitzustellen.
6.) Die Zügigkeit des Abteigymnasiums wird vorbehaltlich der Errichtung der Gesamtschule entsprechend der
Hinweise des Schulentwicklungsplaners zum Raumkonzept auf vier Züge begrenzt; Abweichungen sind entspre
chend der Praxis der vorangegangenen Jahre auf Antrag möglich.
7. ) Sollte die erforderliche Anzahl von 100 Anmeldungen für die Gesamtschule nicht erreicht werden, findet für die
Arthur-Koepchen-Realschule das Anmeldeverfahren vom 17.03.2014 bis 21.03.2014 statt. Die Arthur-KoepchenRealschule wird dann wie bisher 3,5zügig und das Abteigymnasium wie bisher 5zügig weitergeführt .
8.) Für die Gemeinschaftshauptschule Pulheim findet vom 17.03.2014 bis 21.03.2014 ein Anmeldeverfahren statt,
wenn weder die PRIMUS-Schule, noch die Gesamtschule errichtet werden können.
9.) Die sofortige Vollziehung des Beschlusses gemäß § 80 Abs. 1 Nr.4 VwGO.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)