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Beschlusstext (Errichtung der Gesamtschule im Schulzentrum Brauweiler zum Schuljahr 2014/2015 Entwicklung der Schullandschaft)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
05.11.13, 18:50
Aktualisiert
05.11.13, 18:50
Beschlusstext (Errichtung der Gesamtschule im Schulzentrum Brauweiler zum Schuljahr 2014/2015
Entwicklung der Schullandschaft)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 05.11.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Pulheim am 15.10.2013 Vorlage Nr.: TOP 2 397/2013 Errichtung der Gesamtschule im Schulzentrum Brauweiler zum Schuljahr 2014/2015 Entwicklung der Schullandschaft Empfehlung: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat ohne Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit folgenden Beschluss zu fassen: 1.) Unter der Voraussetzung eines positiven Ergebnisses der Elternbedarfsabfrage bei der Bezirksregierung Köln den Antrag auf Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule im Schulzentrum Brauweiler zum Schuljahr 2014/2015 auf Grundlage des vorliegenden Pädagogischen Rahmenkonzeptes zu stellen. 2.) Unter der Voraussetzung der Genehmigung durch die Bezirksregierung findet das Anmeldeverfahren gemäß Rundverfügung der Bezirksregierung Köln vom 24.02.2014 bis zum 14.03.2014 statt. 3. ) Unter der Voraussetzung eines positiven Aufnahmeverfahrens (mindestens 100 Anmeldungen) wird die Gesamtschule zum Schuljahr 2014/2015 errichtet. 4. ) Auf Grundlage der mit Vorlage 198/2013 beschlossenen anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung und der weiteren Hinweise des Schulentwicklungsplaners wird die Verwaltung beauftragt, im Haushaltsjahr 2014 erste Umbauten zu planen und ggf. umzusetzen, eine Erstausstattung für die neue Gesamtschule anzuschaffen sowie eine konkrete Raumplanung zu erstellen, um die erforderlichen Umbauten in den Folgejahren errichten zu können. 5.) Der Rat erklärt seine ausdrückliche Bereitschaft, die sukzessiv erforderlichen Investitionsmittel für die Umbauten in den Haushalten der kommenden Jahre bereitzustellen. 6.) Die Zügigkeit des Abteigymnasiums wird vorbehaltlich der Errichtung der Gesamtschule entsprechend der Hinweise des Schulentwicklungsplaners zum Raumkonzept auf vier Züge begrenzt; Abweichungen sind entspre chend der Praxis der vorangegangenen Jahre auf Antrag möglich. 7. ) Sollte die erforderliche Anzahl von 100 Anmeldungen für die Gesamtschule nicht erreicht werden, findet für die Arthur-Koepchen-Realschule das Anmeldeverfahren vom 17.03.2014 bis 21.03.2014 statt. Die Arthur-KoepchenRealschule wird dann wie bisher 3,5zügig und das Abteigymnasium wie bisher 5zügig weitergeführt . 8.) Für die Gemeinschaftshauptschule Pulheim findet vom 17.03.2014 bis 21.03.2014 ein Anmeldeverfahren statt, wenn weder die PRIMUS-Schule, noch die Gesamtschule errichtet werden können. 9.) Die sofortige Vollziehung des Beschlusses gemäß § 80 Abs. 1 Nr.4 VwGO. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)