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Beschlusstext (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
69 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
05.11.13, 18:50
Aktualisiert
05.11.13, 18:50
Beschlusstext (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2014)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 05.11.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Pulheim am 15.10.2013 Vorlage Nr.: TOP 15 401/2013 Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2014 Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung den Rhein-Erft-Kreis aufzufordern, bei den Planungen für den Haushaltsentwurf 2014 den in der mittelfristigen Finanzplanung 2014 des Haushalts 2013 ausgewiesenen Kreisumlagehebesatz von 40,32% nicht zu erhöhen. Beratungsergebnis: Einstimmig, 2 Enthaltung(en)