Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
04.12.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 01.12.2008
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl
Nr. der Ratsdrucksache: 1432 Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
04.12.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Mitteilung
Bauanträge für das Grundstück Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück 4929 - Bad
Münstereifel, Ashfordstraße 35
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1432 Z-1
1. Sachverhalt:
Aufgrund des ablehnenden Beschlusses im Strukturförderungsausschuss vom 4.11.2008 wurden
für die Objetke an der Ashfordstraße geänderte Antragsunterlagen vorgelegt.
Das Grundstück mit einer Gesamtgröße von 2002 qm soll nunmehr nur noch in 2 gleich große
Parzellen anstatt in 3 aufgeteilt werden. Auf jeder Parzelle ist die Errichtung eines
Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten vorgesehen. Die Gebäude sind geplant mit einer
Grundfläche von 16 x 17 m.
Gegen diese Planung bestehen keine Bedenken, da sie sich in die Umgebungsbebauung einfügt.
Aufgrund der geänderten Planunterlagen wird die Verwaltung das Einvernehmen gem. § 36
BauGB im Rahmen der Zuständigkeit erteilen.