Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Richtlinien zur finanziellen Förderung von Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen in Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
17.02.14, 18:46
Aktualisiert
17.02.14, 18:46
Beschlusstext (Richtlinien zur finanziellen Förderung von Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen in Pulheim) Beschlusstext (Richtlinien zur finanziellen Förderung von Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen in Pulheim)

öffnen download melden Dateigröße: 80 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 17.02.2014 Beschluss aus der Niederschrift der 34. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 17.12.2013 Vorlage Nr.: TOP 10 411/2013 Richtlinien zur finanziellen Förderung von Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen in Pulheim Beschluss: Der Rat beschließt die nachfolgenden Änderungen der Richtlinien zur finanziellen Förderung von Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen in Pulheim. 1.) Grundsätze Die geförderten Gruppen müssen ihren Veranstaltungsort in Pulheim und die geförderten Kinder ihren Wohnsitz in der Stadt Pulheim haben. 2.) Spielgruppen In wirtschaftlichen Härtefällen, wenn die/der Erziehungsberechtigte/n z.B. Bezieher von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII ist/sind oder sich in einer wirtschaftlichen Notsituation befindet, kann ein Zuschuss zu den Elternbeiträgen bis zu 50% gewährt werden. Der städtische Zuschuss wird nach Beantragung durch den Träger der Spielgruppe an diesen ausgezahlt. Die Weiterleitung des Zuschusses – auch in Form der Beitragsermäßigung – ist durch rechtsverbindliche Unterschrift des Trägers zu bestätigen. Die Beantragung der Elternbeitragsbezuschussung bei einer Platzneubelegung kann auf gesonderten Antrag durch die Spielgruppenleitung auch während eines Förderjahrzeitraums gewährt und ausgezahlt werden, insofern zu Beginn des Förderjahres ein entsprechender gültiger Gesamtantrag durch die Spielgruppenleitung gestellt wurde. 3.) Eltern-Kind-Gruppen Die Gruppe muss aus mindestens acht Kindern in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bestehen. Die Gruppen müssen anteilig zu mindestens 50% aus teilnehmenden Kindern, welche ihren Wohnsitz in Pulheim haben, bestehen. Beratungsergebnis: Einstimmig Beschluss: 4.) Der Antrag der Spielgruppen der Stadt Pulheim e.V. vom 07.02.2013 auf Erhöhung des Zuschusses wird abgelehnt. Beratungsergebnis: 30 Ja-Stimme(n), 21 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.12.2013 Seite 2