Daten
Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
17.02.14, 18:46
Aktualisiert
17.02.14, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 17.02.2014
Beschluss
aus der Niederschrift der 34. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 17.12.2013
Vorlage Nr.:
TOP 10
411/2013
Richtlinien zur finanziellen Förderung von Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen in Pulheim
Beschluss:
Der Rat beschließt die nachfolgenden Änderungen der Richtlinien zur finanziellen Förderung von Spielgruppen und
Eltern-Kind-Gruppen in Pulheim.
1.) Grundsätze
Die geförderten Gruppen müssen ihren Veranstaltungsort in Pulheim und die geförderten Kinder ihren
Wohnsitz in der Stadt Pulheim haben.
2.) Spielgruppen
In wirtschaftlichen Härtefällen, wenn die/der Erziehungsberechtigte/n z.B. Bezieher von Leistungen nach dem SGB II
oder SGB XII ist/sind oder sich in einer wirtschaftlichen Notsituation befindet, kann ein Zuschuss zu den Elternbeiträgen
bis zu 50% gewährt werden. Der städtische Zuschuss wird nach Beantragung durch den Träger der Spielgruppe an
diesen ausgezahlt. Die Weiterleitung des Zuschusses – auch in Form der Beitragsermäßigung – ist durch rechtsverbindliche Unterschrift des Trägers zu bestätigen.
Die Beantragung der Elternbeitragsbezuschussung bei einer Platzneubelegung kann auf gesonderten Antrag
durch die Spielgruppenleitung auch während eines Förderjahrzeitraums gewährt und ausgezahlt werden, insofern zu Beginn des Förderjahres ein entsprechender gültiger Gesamtantrag durch die Spielgruppenleitung gestellt wurde.
3.) Eltern-Kind-Gruppen
Die Gruppe muss aus mindestens acht Kindern in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bestehen. Die Gruppen
müssen anteilig zu mindestens 50% aus teilnehmenden Kindern, welche ihren Wohnsitz in Pulheim haben, bestehen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Beschluss:
4.) Der Antrag der Spielgruppen der Stadt Pulheim e.V. vom 07.02.2013 auf Erhöhung des Zuschusses wird abgelehnt.
Beratungsergebnis:
30 Ja-Stimme(n), 21 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.12.2013
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