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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 35.5 Pulheim und Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35.5 Pulheim, 1. Änderung Bereich: derzeitiges Kauflandgelände, zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und Farehamstraße Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 und 2) und 4 (1 und 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe UPA 12.12.2012, Vorlagen Nr. 392/2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
02.10.2013
Erstellt
05.12.13, 19:06
Aktualisiert
05.12.13, 19:06
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim
Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 35.5 Pulheim und
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35.5 Pulheim, 1. Änderung
Bereich: derzeitiges Kauflandgelände, zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und Farehamstraße
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 und 2) und 4 (1 und 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UPA 12.12.2012, Vorlagen Nr. 392/2012)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 04.12.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 22. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 02.10.2013 Vorlage Nr.: TOP 4 64/2013 Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 35.5 Pulheim und Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35.5 Pulheim, 1. Änderung Bereich: derzeitiges Kauflandgelände, zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und Farehamstraße Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 und 2) und 4 (1 und 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe UPA 12.12.2012, Vorlagen Nr. 392/2012 Empfehlung: Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen / Stellungnahmen gem. § 3 (1 und 2) BauGB sowie die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1 und 2) BauGB eingegangenen Äußerungen / Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 09.04.2013 (GV. NRW. S. 194) den Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim, die Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 35.5 Pulheim und die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35.5 Pulheim, 1. Änderung als Satzung. 3. Der Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) als Bestandteil des Bebauungsplanes. 4. Dem Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim und den Bereichen der Aufhebung ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) eine Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)