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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 112 Sinthern Bereich: Erlenweg Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 + 2) und 4 (1 + 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen Beschluss zur erneuten Beteiligung gemäß § 4a (3) Satz 1-3 BauGB siehe UPA vom 12.12.2012, TOP 5, Niederschrift Seite 20f. siehe UPA vom 27.02.2013, TOP 5, Niederschrift Seite 12f. siehe Bürgerversammlung vom 12.06.2013, Niederschrift Seite 1 - 9)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
02.10.2013
Erstellt
05.12.13, 19:06
Aktualisiert
05.12.13, 19:06
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 112 Sinthern
Bereich: Erlenweg
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 + 2) und 4 (1 + 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Beschluss zur erneuten Beteiligung gemäß § 4a (3) Satz 1-3 BauGB
siehe UPA vom 12.12.2012, TOP 5, Niederschrift Seite 20f.
siehe UPA vom 27.02.2013, TOP 5, Niederschrift Seite 12f.
siehe Bürgerversammlung vom 12.06.2013, Niederschrift Seite 1 - 9)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 04.12.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 22. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 02.10.2013 Vorlage Nr.: TOP 8 338/2013 Bebauungsplan Nr. 112 Sinthern Bereich: Erlenweg Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 + 2) und 4 (1 + 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen Beschluss zur erneuten Beteiligung gemäß § 4a (3) Satz 1-3 BauGB siehe UPA vom 12.12.2012, TOP 5, Niederschrift Seite 20f. siehe UPA vom 27.02.2013, TOP 5, Niederschrift Seite 12f. siehe Bürgerversammlung vom 12.06.2013, Niederschrift Seite 1 - 9 Beschluss: Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt: 1. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) und während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt / nicht berücksichtigt. 2. Für den gemäß Beschlussergebnis zu 1. geänderten Entwurf des Bebauungsplanes ist mit dem Entwurf der Begründung die Beteiligung gemäß § 4a (3) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) durchzuführen. 3. Die Dauer der erneuten Auslegung wird gemäß § 4a (3) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) auf zwei Wochen verkürzt; Anregungen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)