Daten
Kommune
Pulheim
Größe
110 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
25.04.13, 18:58
Aktualisiert
25.04.13, 18:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 25.04.2013
Beschluss
aus der Niederschrift der 29. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 19.03.2013
TOP 2
Vorlage Nr.:
101/2013
Neubau Hallenbad
Beschluss:
1. Der Rat nimmt die Präsentation der Büros WSP (Projektleitung und –steuerung) und Dr. Krieger Architekten (Generalplaner) zum Entwurfskonzept, zur Qualitätsbeschreibung, zur Kostenberechnung sowie zum Generalterminplan
der Realisierungsvariante zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach Überprüfung und Fortschreibung der Kostenberechnung zu Variante 6 die
Herstellungskosten voraussichtlich rd. 13,11 Mio. € netto betragen werden.
3. Der Rat beschließt ferner, folgende (bislang unberücksichtigte) Kosten in die Projektkosten und Finanzplanung
aufzunehmen:
a) Techn. Einbindung des Springerbeckens
70.000 €
b) Sanierung des Sprungturms im Freibad
90.000 €
c) Erneuerung der Rutsche im Freibad
160.000 €
d) Schaffung von Interimsumkleiden für die Sportvereine während der Bauphase
90.000 €
e) Einrichtung von Reisemobilstellplätzen
25.000 €
435.000 €
Die Herstellungskosten der Realisierungsvariante erhöhen sich damit einschließlich der erforderlichen Nebenkosten
(rd. 0,12 Mio.) auf rd. 13,67 Mio. € netto.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach den derzeitigen Vorstellungen zum Nutzungskonzept voraussichtlich rd.
843.000 € zusätzlich für nicht erstattungsfähige Umsatzsteuer zu veranschlagen sind. Die zu finanzierenden Gesamtkosten belaufen sich somit auf voraussichtlich rd. 14.51 Mio. €.
5. Der Rat bestätigt seinen Beschluss vom 06.11.2012, die fehlenden Investitionskosten (rd. 3,67 Mio. € netto bzw.
4,51 Mio. einschl. anteilig UST, unter Berücksichtigung von Punkt 3 ) im Haushalt für das Jahr 2014 bzw. in der Finanzplanung für 2015 darzustellen.
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Folgekosten nach Eröffnung des neuen Bades unter Berücksichtigung
von Punkt 3 sowie auf der Grundlage der
o gutachterlichen Ermittlungen der Fa. con.pro,
o der aktualisierten Betriebskostenprognose und
o unter Anwendung des Haushaltsrechts nach NKF
auf jährlich rd. 1.207.000 € (einschließlich Berücksichtigung der anteiligen Umsatzsteuer) belaufen werden.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, im weiteren Verlauf der Ausführungsplanung zu prüfen, ob die Einbindung eines
Blockheizkraftwerks in die Wärmeerzeugungsanlagen des Bades wirtschaftlich sinnvoll ist.
8. Der Rat stimmt einer außerplanmäßigen investiven Aufwendung und Auszahlung i.H.v. 25.000 € zur Schaffung
einer Brunnenanlage für die Bewässerung des Sportplatzes Stommeln zu. Zur Deckung sollen Minderaufwendungen bei dem investiven Konto „M 01 12 01 M 26880014 – sonstiger Grunderwerb“ verwendet werden.
9. Der Rat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass für die Abwicklung der Schülerverkehre eine Schulbushaltestelle auf
dem Bädergelände, in der Nähe des Eingangs, geschaffen wird. Die Voraussetzungen für eine Haltestelle des öffentlichen Regionalbusverkehres müssen u.a. wegen des regelmäßigen Einsatzes von Gelenkbussen noch geprüft
werden.
Beratungsergebnis:
43 Ja-Stimme(n), 9 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 19.03.2013
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