Daten
Kommune
Pulheim
Größe
72 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
25.04.13, 18:58
Aktualisiert
25.04.13, 18:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 25.04.2013
Beschluss
aus der Niederschrift der 29. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 19.03.2013
Vorlage Nr.:
TOP 14
63/2013
Widmung von Straßen im Stadtgebiet Pulheim
Beschluss:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Rotkehlchenweg
Flur 11, Flurstück 431, Flurstück 507, Flurstück 604 und Flurstück 625 (teilweise).
Die vorgenannte Straße wird als Gemeindestraße (Anliegerstraße) ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart
im Sinne von § 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Die Straße wurde bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1
StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)