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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim 1.Änderung Bereich: Venloer Straße, Schulstraße, Christianstraße, Orrer Straße - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2, 4 Abs. 1 und 2 sowie 4a Abs. 3 Satz 1-3 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Satzungsbeschluss siehe UPA vom 11.12.2013, TOP 4)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
18.02.2014
Erstellt
19.03.14, 10:54
Aktualisiert
19.03.14, 10:54
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim 1.Änderung
Bereich: Venloer Straße, Schulstraße, Christianstraße, Orrer Straße
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2, 4 Abs. 1 und   2 sowie  4a Abs. 3 Satz 1-3 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 11.12.2013, TOP 4)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 19.03.2014 Beschluss aus der Niederschrift der 35. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 18.02.2014 Vorlage Nr.: TOP 15 26/2014 Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim 1.Änderung Bereich: Venloer Straße, Schulstraße, Christianstraße, Orrer Straße - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2, 4 Abs. 1 und 2 sowie 4a Abs. 3 Satz 1-3 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Satzungsbeschluss siehe UPA vom 11.12.2013, TOP 4 Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt: 1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01.10.2013 (GV. NRW. S. 564) den Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim 1. Änderung als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) als Bestandteil des Bebauungsplanes. 3. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Beratungsergebnis: Einstimmig