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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 14 Sinthern, 3. Änderung 1301 Bereich: Lindenweg Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen Satzungsbeschluss siehe UPA vom 24.04.2013, TOP 8, Niederschrift Seite 21)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
13.12.13, 18:31
Aktualisiert
13.12.13, 18:31
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 14 Sinthern, 3. Änderung 1301
Bereich: Lindenweg
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 24.04.2013, TOP 8, Niederschrift Seite 21)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 07.11.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 33. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 05.11.2013 Vorlage Nr.: TOP 25 384/2013 Bebauungsplan Nr. 14 Sinthern, 3. Änderung 1301 Bereich: Lindenweg Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen Satzungsbeschluss siehe UPA vom 24.04.2013, TOP 8, Niederschrift Seite 21 Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Äußerungen/Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen/Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09.04.2013 (GV NRW. S. 194) den Bebauungsplan Nr. 14 Sinthern, 3. Änderung 1301. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) als Bestandteil des Bebauungsplanes. 3. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)