Daten
Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
13.12.13, 18:31
Aktualisiert
13.12.13, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 07.11.2013
Beschluss
aus der Niederschrift der 33. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 05.11.2013
Vorlage Nr.:
TOP 16
305/2013
Widmung der "Otto-Lilienthal-Straße"
Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen "Otto-Lilienthal-Straße" und
"August-Euler-Straße" in Pulheim
Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Erschließungsanlage „Otto-Lilienthal-Straße“ in Pulheim in dem in der
Kartenanlage I gekennzeichneten Umfang gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG) zu widmen.
Die Anlage „August-Euler-Straße“ wurde bereits 2009 gewidmet (Flurstücke 39 teilweise, 1952 teilweise und
1936 teilweise).
Die Flurstücke 2080, 621, 2081, 2083, 39 teilweise, 1952 teilweise, 1936 teilweise, 1937, 1938, 1906, 1939 teilweise, 2065 teilweise, 88, 87, 90 und 93 aus der Flur 3 und die Flurstücke 112, 113, 589, 7 teilweise und 588 aus
der Flur 1 werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne des § 3
Absatz 1 Ziffer 3 StrWG NRW gewidmet (in der Kartenanlage I schraffiert dargestellt).
Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt daher spätestens mit der nach § 6
Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
2.
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen „Otto-Lilienthal-Straße“ und „August-Euler-Straße“ in Pulheim (Flurstücke 2080, 621, 2081, 2083,
39 teilweise, 1952, 1936, 1937, 1938, 1906, 1939 teilweise, 2065 teilweise, 88, 87, 90 und 93 aus der Flur 3 und
Flurstücke 112, 113, 589, 7 teilweise und 588 aus der Flur 1) gemäß Kartenanlage II.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)